Beschlussvorlage (ÖPNV-Förderung 2022 - Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen)
Sitzung: Technischer Ausschuss (10. Sitzung)
27. September 2021
Beschlussvorlage (ÖPNV-Förderung 2022
- Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Anlage 1: Liste aller Bushaltestellen inkl. Ausstattung)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Kostenschätzung ÖPNV-Förderung 2022)
Beschlussvorlage (- Anlage 3: Übersicht Beschlüsse Verkehr)
27. September 2021
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Beschlussvorlage (ÖPNV-Förderung 2022
- Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Kostenschätzung ÖPNV-Förderung 2022)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Anlage 1: Liste aller Bushaltestellen inkl. Ausstattung)Beschlussvorlage (- Anlage 3: Übersicht Beschlüsse Verkehr)
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 29.06.2021 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 166/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 15.09.2021 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Amt 60/603 erfolgt Amt 60/605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 14.07.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: ÖPNV-Förderung 2022 - Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen Beschlussvorschlag: Die bereits laufenden Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen zur Förderung des ÖPNV in Lahr in Form des barrierefreien Umbaus, der Ausstattung mit DFI-Anzeigern sowie der Errichtung von Buswartehallen sollen im Jahr 2022 fortgesetzt werden. Die Verwaltung wird beim Regierungspräsidium Freiburg fristgerecht zum 31.10.2021 einen Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellen. Die für die Maßnahmenumsetzung benötigten Mittel werden in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen und damit in die Haushaltsberatungen eingebracht. Dies sind im Einzelnen folgende aufgerundete Beträge: Kernhaushalt: EUR 131.000 Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“: Vermögensplan: EUR 399.000 Erfolgsplan: EUR 10.000 Anlage(n): - Anlage - Anlage - Anlage - Anlage 0 1: Liste aller Bushaltestellen inkl. Ausstattung 2: Kostenschätzung ÖPNV-Förderung 2022 3: Übersicht Beschlüsse Verkehr BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 166/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 530.000 0 170.000 44.000 -360.000 +44.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 10.000 (DFI) + 27.000 (Abschreibungen und kalkulat. Zinsen) = 37.000 9.000 (Auflösung Investitionszuschüsse) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? -28.000 Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 166/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Ein wesentlicher Baustein zur Förderung des ÖPNV ist die Bereitstellung einer guten, sicheren und komfortablen Haltestelleninfrastruktur. Neben der Barrierefreiheit, die im ÖPNV gemäß Personenbeförderungsgesetz vollständig bis zum 01.01.2022 zu erreichen ist, spielen Fahrgastinformationen und Wetterschutz eine wichtige Rolle. Im Folgenden werden diese drei Themenfelder in Bezug auf den Umsetzungsstand und die aktuelle Planung kurz erläutert. Als Anlage 1 ist zudem eine Liste aller Bushaltestellen inkl. Ausstattung beigefügt. Die noch ausstehenden, aber schon festgelegten Maßnahmen bis Mai 2022 sind darin bereits berücksichtigt. Barrierefreiheit Die aktuelle Umsetzungsstufe des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen in Lahr umfasst 18 Bushaltestellen (bzw. Haltepunkte) und soll bis Mai 2022 abgeschlossen sein. In der Beschlussvorlage Nr. 117/2021 wurde bereits auf Seite 8 unter „Weitere Planung“ darauf hingewiesen, dass mindestens zwei weitere Bushaltestellen im Herbst 2022 barrierefrei umgebaut werden sollen. Die Verwaltung schlägt zum einen den Bau einer zusätzlichen Bushaltestelle Christian-Trampler-Hof für die Fahrtrichtung Schlüssel vor, so wie es das ÖPNVKonzept aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) vorsieht. Zum anderen schlägt sie die Bushaltestelle Stadtpark vor. Dabei handelt es sich um die Bushaltestelle an der Ecke Kaiserstraße/Geigerstraße gegenüber des Südausgangs des Stadtparks. Beide Bushaltestellen sollen als Buskap angelegt werden, sodass der Bus am Fahrbahnrand hält und sich nach dem Halt nicht wieder in den fließenden Verkehr einfädeln muss. Buswartehallen Mit dem sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen besteht die Möglichkeit, im gleichen Zuge und somit effizient und ressourcenschonend Buswartehallen zu errichten. Im Jahr 2022 sollen deshalb folgende Bushaltestellen mit Wartehallen ausgestattet werden: 1x Christian-Trampler-Hof (neue Bushaltestelle in Fahrtrichtung Schlüssel), 2x Friedrich-Maurer-Park (im Zusammenhang mit barrierefreiem Umbau gemäß Vorlage Nr. 117/2021), 2x Hochschule für Polizei (im Zusammenhang mit barrierefreiem Umbau gemäß Vorlage Nr. 117/2021), 1x Hosenmatten II (bereits hergestellte Bushaltestelle am zukünftigen Quartiersplatz (Kirschbaumplatz), Inbetriebnahme i.V.m. der Umsetzung des ÖPNV-Konzepts aus dem VEP), 1x IHK (Süd). Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI) Die Ausstattung von Bushaltestellen mit DFI-Anzeigern begann im Zusammenhang mit dem Neubau des ZOB am Bahnhof in den Jahren 2017/2018. Im Dezember 2020 folgten die Bushaltestellen des Innenstadtrings: Goethestraße, Lammstraße, Urteilsplatz, Schlüssel und Rathausplatz. In diesem Jahr sind zudem noch die Bushaltestellen entlang der Lotzbeck- und Schwarzwaldstraße an der Reihe: IHK, Dreyspringstraße, Ludwigstraße, AOKGeschäftsstelle, Kanadaring und Leopoldstraße. Drucksache 166/2021 Seite - 4 - Die nächste Umsetzungsstufe umfasst ausgewählte Bushaltestellen entlang der Kaiserstraße und der Dinglinger Hauptstraße, bei denen eine Ausstattung mit DFIAnzeigern unabhängig von der geplanten Sanierung der Straße möglich ist. Im Einzelnen sind dies folgende Bushaltestellen: 1x Alte Straße/Terrassenbad (Nord = Fahrtrichtung Bahnhof), 2x Christian-TramplerHof (Nord und Süd = beide Fahrtrichtungen), Linde (Nord = Fahrtrichtung Bahnhof), Martin-Luther-Straße (Süd = Fahrrichtung Schlüssel), Parktheater (Nord = Fahrtrichtung Bahnhof) und Stadtpark (Fahrtrichtung Schlüssel). Einmalige Kosten und Förderung Die Baukosten sowie die zu erwartende Landesförderung stellen sich separiert nach Kernhaushalt und Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wie folgt dar. Eine detaillierte Übersicht ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Kernhaushalt: Kosten (brutto) 130.900 € 131.000 € Barrierefreiheit Gesamt gerundet Förderung 2022/2023 65.748 € 66.000 € Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“: Kosten (netto) Buswartehallen DFI-Anzeiger Gesamt gerundet 245.000 € 154.000 € 399.000 € Förderung 2022/2023 72.000 € 75.600 € 148.000 € Erfahrungsgemäß werden die Maßnahmen nicht vollständig im Ausführungsjahr schlussgerechnet. Der Fördermittelgeber stellt dann zunächst max. 80 % der Zuwendung bereit. Dies wurde in der Tabelle auf Seite 2 berücksichtigt. Laufende Kosten DFI Für den Betrieb der DFI-Anzeiger fallen laufende Kosten an, die sich zum einen aus Stromkosten und zum anderen aus Betriebskosten bei der SWEG/TRAPICO sowie des Anbieters zusammensetzen. Mit der SWEG/TRAPICO besteht bereits ein Vertrag über den laufenden Betrieb des DFI-Systems, der um die sieben zusätzlichen DFI-Anzeiger ergänzt werden würde. Bei den Betriebskosten des Anbieters kann das letzte Ausschreibungsergebnis bzw. die Beauftragung der teleste GmbH zur Kostenschätzung herangezogen werden. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“: Stromkosten E-Werk Mittelbaden Betriebskosten SWEG/TRAPICO Betriebskosten Anbieter Gesamt gerundet Kosten pro Jahr (netto) 3.600 € 3.850 € 1.746 € 10.000 € Drucksache 166/2021 Seite - 5 - Antragsstellung Die Verwaltung wird fristgerecht zum 31.10.2021 einen Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellen. Für diese erste Antragsstufe ist noch kein Mittelnachweis erforderlich. Die Veröffentlichung der ins Förderprogramm aufgenommenen Vorhaben erfolgt jährlich im März mit der Aufforderung zur eigentlichen Förderantragsstellung. Bei dieser zweiten Antragsstufe ist dann ein Mittelnachweis erforderlich. Sollten die Haushaltsberatungen ein vom Beschlussvorschlag abweichendes Ergebnis hinsichtlich der Mittelbereitstellung für das Jahr 2022 ergeben, müsste das Gesamtvorhaben im Förderantrag, den die Verwaltung dann voraussichtlich im April 2022 stellen wird, auf bspw. zwei Jahre (2022+2023) aufgeteilt werden. Ausblick Im Jahr 2023 sollen die Stadteile beim barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in den Vordergrund rücken. Eine Abfrage, welche Ortshaltestellen prioritär barrierefrei umgebaut werden sollen, ist bereits unter Einbezug der Ortschaftsräte erfolgt. Eine im vorangegangenen Absatz geschilderte Abweichung vom Beschlussvorschlag würde hier zu einer zeitlichen Verschiebung auf das Jahr 2024 führen. In Bezug auf die Ausweitung des dynamischen Fahrgastinformationssystems wird die Verwaltung prüfen, welcher Display-Typ bei Bushaltestellen, die nur von einer, maximal zwei Buslinien angefahren werden, zum Einsatz kommen kann. Hier wäre bspw. ein kleineres, ins Haltestellenschild integriertes Display möglich. Die bisher verwendeten und für das Jahr 2022 vorgeschlagenen Displays sind auf den ÖPNV-Hauptachsen mit mehreren Buslinien sinnvoll und sollten vor dem Hintergrund der Anschaffungskosten und notwendigen Vorarbeiten (Stromanschluss) nicht im gesamten Haltestellennetz zum Einsatz kommen. Bezug zum VEP Die Förderung des ÖPNV in Lahr stellt einen wichtigen Baustein im VEP dar. Mit der Realisierung der in dieser Beschlussvorlage vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Maßnahmenfelder B3 Barrierefreier Haltestellenausbau sowie B5 Information und Kommunikation bearbeitet. Beide sind im Umsetzungskonzept des VEP mit der Priorität 1 versehen. Als Anlage 3 ist eine Übersicht über bereits gefasste Beschlüsse zu Verkehrs-/ Mobilitätsprojekten im Jahr 2021 beigefügt. Tilman Petters Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitz ung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.