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Informationsvorlage (Jahresbericht 2020 Gewässerschutzbeauftragter)

                                    
                                        Information
Amt: 605
Birk

Datum: 27.05.2021

Az.: 60/605 Lau/Bi Drucksache Nummer:
126/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

15.06.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabstelle
Recht

Betreff:

Jahresbericht 2020 Gewässerschutzbeauftragter

Mitteilung:

Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten gemäß § 64 Wasserhaushaltsgesetz
für das Jahr 2020:
INHALTSVERZEICHNIS:
1. ALLGEMEINES
2. BEURTEILUNG DER EINHALTUNG DER WASSERRECHTLICHEN VORGABEN
2.1 DOKUMENTATION
2.2 KONTROLLE
2.3 EIGENKONTROLLVERORDNUNG
2.4 GENEHMIGUNGEN
3. STÖRFÄLLE / UNFÄLLE
4. SONSTIGES
5. SCHLUSSBEMERKUNG

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 126/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 126/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
1. ALLGEMEINES
Die Stadt Lahr hat seit 01.April 2011 einen Gewässerschutzbeauftragten bestellt und kommt hiermit
der Verpflichtung gemäß § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG 2010) nach.

2. BEURTEILUNG DER EINHALTUNG DER
WASSERRECHTLICHEN VORGABEN
2.1 DOKUMENTATION
Die Dokumentation der zu betreuenden Anlagen (Regenklärbecken, Regenüberläufe, etc.) bzw. Einleitungen (Indirekteinleiter, Ausläufe etc.) sowie des gesamten Kanalnetzes der Stadt Lahr wird mit
Unterstützung des GIS-Auskunftssystems MapInfo ständig aktualisiert und fortgeführt.
2.2 KONTROLLE
2.2.1 Im Jahr 2020 wurde die öffentliche Kanalisation einschließlich sämtlicher abwassertechnischer
Anlagen sowie der Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen regelmäßig auf deren
Zustand überprüft und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten.
Vorgefundene, gravierende Schäden/Mängel, bei denen Gefahr in Verzug bestand, wurden unmittelbar beseitigt.
Minderschwere Beanstandungen wurden in einer Mängelliste erfasst und an die zuständigen unterhaltspflichtigen Stellen weitergeleitet.
2.2.2 Industrieabwasseruntersuchung bei bedeutenden Indirekteinleitern:
Gemäß § 7 (Eigenkontrolle) und § 8 (Abwasseruntersuchungen) der Abwassersatzung der Stadt Lahr
hat die Stadt Lahr das Recht, Untersuchungen bzw. Messungen bei gefahrenträchtigem Abwasser
vornehmen zu lassen.
In diesem Zusammenhang wurden die betreffenden Industriebetriebe schriftlich gebeten, ihre turnusmäßigen Kontrolluntersuchungen für das Landratsamt Ortenaukreis bzw. das Regierungspräsidium Freiburg als Durchschrift der jeweiligen Probeanalysen der Stadt Lahr zukünftig zur Verfügung zu
stellen.
Sämtliche Betriebe zeigten sich sehr kooperativ und sind dieser Bitte zwischenzeitlich unaufgefordert
nachgekommen.
2.3 EIGENKONTROLLVERORDNUNG
Wie schon seit Jahren wurde auch im Jahr 2020 seitens der Abteilung Tiefbau intensiv an der Durchführung der Eigenkontrollüberwachung gearbeitet.
16.800 lfm öffentlicher Kanal wurden mittels TV-Befahrung untersucht und ausgewertet.
Im Bereich Kanalsanierung wurden in geschlossener Bauweise rund 455 lfm Leitungen saniert.
Kanalsanierungen in offener Bauweise wurden im vergangenen Jahr nicht durchgeführt.
Auch für das kommende Jahr 2021 werden haushaltstechnisch jene Mittel zur Verfügung stehen, um
den bisherigen Leistungsumfang der Eigenkontrollüberwachung bezüglich TV-Befahrung und Sanierung beschädigter Kanäle beibehalten zu können.
2.4 GENEHMIGUNGEN
Das Kanalnetz der Stadt Lahr ist vollständig digital erfasst und in ein geographisches
Informationssystem (GIS) eingearbeitet worden.

Drucksache 126/2021

Seite - 4 -

Ausgehend von der aktuellen Bestandsvermessung sollen nunmehr auch die bislang älteren aber
noch gültigen Generalentwässerungspläne (GEPs) nach und nach aktualisiert werden:
- Bereits im Jahr 2007 wurde mit den Vorbereitungen zur Überarbeitung des GEP für die Kernstadt
begonnen, welcher im Jahr 2008 vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt wurde.
- Im Jahr 2009/2010 wurde mit den Vorarbeiten für einen neuen GEP für die Stadtteile Kuhbach und
Sulz begonnen.
Während der GEP Kuhbach im August 2015 genehmigt wurde, liegen die fertiggestellten Unterlagen
zum GEP Sulz beim Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung vor. Während die Genehmigung
„RÜB Schützenhaus“, die mit dem GEP Sulz als zusammenhängende Maßnahme betrachtet wird,
bereits 2020 genehmigt wurde, wird mit der Genehmigung des GEP Sulz in diesem Jahr gerechnet.
- Für den östlichen Teil des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord wurde im Zuge der weiteren Umsetzung des Bebauungsplanes (und der Erweiterung des Firmengeländes der Fa. Zehnder) mit den
Vorbereitungen für einen neuen GEP begonnen und im Juli 2014 fertiggestellt.
Die Genehmigung durch das Landratsamt Ortenaukreis steht noch aus.
Damit wäre das gesamte Flugplatz Ost Areal flächendeckend komplett hydraulisch neu überrechnet
und somit auf dem neuesten Stand.
- Zusätzlich wird angestrebt, in absehbarer Zeit für das gesamte Flugplatzareal (Ost und West) einen
gemeinsamen Generalentwässerungsplan „GEP Flugplatz“ zu erstellen.
- Im Jahr 2019 wurde mit der Erstellung eines neuen GEP für die Stadtteile Mietersheim und Reichenbach begonnen.
Die Ausarbeitung der GEPs dauert noch an; sie sollen noch in diesem Jahr dem Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung vorgelegt werden.

3. STÖRFÄLLE / UNFÄLLE
3.1 Im Zuge der Industrieüberwachung wurden seitens des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr im
vergangenen Jahr erfreulicherweise keine Störfälle gemeldet.
3.2 Am 29.01.2020 kam es zu einem Ölunfall auf dem Firmengelände der Rubinmühle im Stadtteil
Hugsweier. Auslaufendes Getriebeöl gelang über einen Regenablauf in den städtischen Regenwasserkanal. Von der hinzugezogenen Freiwilligen Feuerwehr Lahr wurden Ölsperren angelegt und das
eingedrungene Getriebeöl im Regenwasserkanal auf Kosten des Verursachers abgesaugt.
3.3 Am 26.04., 11.07. sowie 06.10.2020 wurden jeweils Gewässerverunreinigungen am Gereutertalbach im Stadtteil Reichenbach gemeldet.
Die Freiwillige Feuerwehr Lahr wurde in allen Fällen zum Anlegen von Ölsperren hinzugezogen.
Die Verursacher konnten in allen Fällen nicht ermittelt werden.
3.4 Am 17.08.2020 ereignete sich auf dem Gelände der Hochschule für Polizei (ehemals BePo) im
Stadtteil Mietersheim ein Dieselunfall.
Die Freiwillige Feuerwehr Lahr musste zum Entfernen des Dieselkraftstoffes bzw. Anlegen von Ölsperren im Muserebach hinzugezogen werden.
3.5 Am 20.09.2020 wurde auf dem Gelände der Fa. Kieninger im Stadtteil Mietersheim ein Ölunfall
von größerem Ausmass gemeldet. Dabei gelangen ca. 2000 Liter Hydrauliköl in die vorhandene
Oberflächenentwässerung einschließlich Wassermattengraben. Gemeinsam mit dem Landratsamt
Ortenaukreis, Amt für Boden und Gewässerschutz, wurde festgelegt, das im Wassermattengraben
auf einer Länge von ca. 30 Meter ein Bodenaustausch durchzuführen ist.
Sämtliche Kosten trägt als Verursacher die Firma Kieninger.
3.6 Am 23.12.2020 wurde eine Gewässerverunreinigung am Scheerbach, Höhe Werderstraße, gemeldet.

Drucksache 126/2021

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Beim Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr wurde eine leichte weisse Verfärbung festgestellt
und eine Wasserprobe gezogen; weitere Massnahmen waren nicht notwendig.
Der Verursacher konnte nicht ermittelt werden.

4. SONSTIGES
4.1 Coronabedingt fand im Jahr 2020 keine Gewässerschau statt
4.2 Einsatzplan für den Abwasserverband Raumschaft Lahr
Die Erstellung eines gemeinsamen Notfalleinsatzplanes mit dem Abwasserverband Raumschaft Lahr
und der Feuerwehr Lahr gestaltet sich als schwierig.
Derzeit ist noch nicht abzusehen, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt dieser Notfalleinsatzplan umgesetzt und zum Tragen kommen könnte.
4.3 Hochwasserrisikomanagement
Nach digitalem Vorliegen der Hochwassergefahrenkarte durch das Regierungspräsidium Freiburg
musste eine Plausibilitätskontrolle für das Einzugsgebiet der Schutter, dem Sulzbach und dem Gereutertalbach seitens der Stadt Lahr vorgenommen werden.
Während die Plausibilitätskontrolle bereits in den Jahren 2013/2014 durchgeführt wurde, liegt nun
zwischenzeitlich seit Dezember 2016 auch die offizielle Freigabe der Hochwassergefahrenkarte
durch das Regierungspräsidium Freiburg vor.
Nachdem interne Auskünfte an Ämter und Abteilungen bezüglich Hochwassergefahrenkarte schon
seit Durchführung der Plausibilitätskontrolle jederzeit erteilt werden konnten, sind nach Fertigstellung
der Hochwasserkarten diese nun auch für jedermann online zugänglich.

5. SCHLUSSBEMERKUNG
Bei der Überprüfung sämtlicher Anlagen und Einrichtungen konnte festgestellt werden, dass bezüglich Wartung, Instandhaltung und Sicherstellung des laufenden Betriebes aus Sicht des Gewässerschutzbeauftragten in ordnungsgemäßem Zustand gearbeitet wurde.
Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeitern verlief sehr kooperativ und unterstützend für
die Arbeit des Gewässerschutzbeauftragten.

Tilman Petters
Bürgermeister

Udo Lau
Abt.-leiter Tiefbau