Informationsvorlage (Jahresbericht 2020 Gewässerschutzbeauftragter)
15. Juni 2021
Information Amt: 605 Birk Datum: 27.05.2021 Az.: 60/605 Lau/Bi Drucksache Nummer: 126/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 15.06.2021 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabstelle Recht Betreff: Jahresbericht 2020 Gewässerschutzbeauftragter Mitteilung: Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten gemäß § 64 Wasserhaushaltsgesetz für das Jahr 2020: INHALTSVERZEICHNIS: 1. ALLGEMEINES 2. BEURTEILUNG DER EINHALTUNG DER WASSERRECHTLICHEN VORGABEN 2.1 DOKUMENTATION 2.2 KONTROLLE 2.3 EIGENKONTROLLVERORDNUNG 2.4 GENEHMIGUNGEN 3. STÖRFÄLLE / UNFÄLLE 4. SONSTIGES 5. SCHLUSSBEMERKUNG BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 126/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 126/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: 1. ALLGEMEINES Die Stadt Lahr hat seit 01.April 2011 einen Gewässerschutzbeauftragten bestellt und kommt hiermit der Verpflichtung gemäß § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG 2010) nach. 2. BEURTEILUNG DER EINHALTUNG DER WASSERRECHTLICHEN VORGABEN 2.1 DOKUMENTATION Die Dokumentation der zu betreuenden Anlagen (Regenklärbecken, Regenüberläufe, etc.) bzw. Einleitungen (Indirekteinleiter, Ausläufe etc.) sowie des gesamten Kanalnetzes der Stadt Lahr wird mit Unterstützung des GIS-Auskunftssystems MapInfo ständig aktualisiert und fortgeführt. 2.2 KONTROLLE 2.2.1 Im Jahr 2020 wurde die öffentliche Kanalisation einschließlich sämtlicher abwassertechnischer Anlagen sowie der Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen regelmäßig auf deren Zustand überprüft und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten. Vorgefundene, gravierende Schäden/Mängel, bei denen Gefahr in Verzug bestand, wurden unmittelbar beseitigt. Minderschwere Beanstandungen wurden in einer Mängelliste erfasst und an die zuständigen unterhaltspflichtigen Stellen weitergeleitet. 2.2.2 Industrieabwasseruntersuchung bei bedeutenden Indirekteinleitern: Gemäß § 7 (Eigenkontrolle) und § 8 (Abwasseruntersuchungen) der Abwassersatzung der Stadt Lahr hat die Stadt Lahr das Recht, Untersuchungen bzw. Messungen bei gefahrenträchtigem Abwasser vornehmen zu lassen. In diesem Zusammenhang wurden die betreffenden Industriebetriebe schriftlich gebeten, ihre turnusmäßigen Kontrolluntersuchungen für das Landratsamt Ortenaukreis bzw. das Regierungspräsidium Freiburg als Durchschrift der jeweiligen Probeanalysen der Stadt Lahr zukünftig zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Betriebe zeigten sich sehr kooperativ und sind dieser Bitte zwischenzeitlich unaufgefordert nachgekommen. 2.3 EIGENKONTROLLVERORDNUNG Wie schon seit Jahren wurde auch im Jahr 2020 seitens der Abteilung Tiefbau intensiv an der Durchführung der Eigenkontrollüberwachung gearbeitet. 16.800 lfm öffentlicher Kanal wurden mittels TV-Befahrung untersucht und ausgewertet. Im Bereich Kanalsanierung wurden in geschlossener Bauweise rund 455 lfm Leitungen saniert. Kanalsanierungen in offener Bauweise wurden im vergangenen Jahr nicht durchgeführt. Auch für das kommende Jahr 2021 werden haushaltstechnisch jene Mittel zur Verfügung stehen, um den bisherigen Leistungsumfang der Eigenkontrollüberwachung bezüglich TV-Befahrung und Sanierung beschädigter Kanäle beibehalten zu können. 2.4 GENEHMIGUNGEN Das Kanalnetz der Stadt Lahr ist vollständig digital erfasst und in ein geographisches Informationssystem (GIS) eingearbeitet worden. Drucksache 126/2021 Seite - 4 - Ausgehend von der aktuellen Bestandsvermessung sollen nunmehr auch die bislang älteren aber noch gültigen Generalentwässerungspläne (GEPs) nach und nach aktualisiert werden: - Bereits im Jahr 2007 wurde mit den Vorbereitungen zur Überarbeitung des GEP für die Kernstadt begonnen, welcher im Jahr 2008 vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt wurde. - Im Jahr 2009/2010 wurde mit den Vorarbeiten für einen neuen GEP für die Stadtteile Kuhbach und Sulz begonnen. Während der GEP Kuhbach im August 2015 genehmigt wurde, liegen die fertiggestellten Unterlagen zum GEP Sulz beim Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung vor. Während die Genehmigung „RÜB Schützenhaus“, die mit dem GEP Sulz als zusammenhängende Maßnahme betrachtet wird, bereits 2020 genehmigt wurde, wird mit der Genehmigung des GEP Sulz in diesem Jahr gerechnet. - Für den östlichen Teil des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord wurde im Zuge der weiteren Umsetzung des Bebauungsplanes (und der Erweiterung des Firmengeländes der Fa. Zehnder) mit den Vorbereitungen für einen neuen GEP begonnen und im Juli 2014 fertiggestellt. Die Genehmigung durch das Landratsamt Ortenaukreis steht noch aus. Damit wäre das gesamte Flugplatz Ost Areal flächendeckend komplett hydraulisch neu überrechnet und somit auf dem neuesten Stand. - Zusätzlich wird angestrebt, in absehbarer Zeit für das gesamte Flugplatzareal (Ost und West) einen gemeinsamen Generalentwässerungsplan „GEP Flugplatz“ zu erstellen. - Im Jahr 2019 wurde mit der Erstellung eines neuen GEP für die Stadtteile Mietersheim und Reichenbach begonnen. Die Ausarbeitung der GEPs dauert noch an; sie sollen noch in diesem Jahr dem Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung vorgelegt werden. 3. STÖRFÄLLE / UNFÄLLE 3.1 Im Zuge der Industrieüberwachung wurden seitens des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr im vergangenen Jahr erfreulicherweise keine Störfälle gemeldet. 3.2 Am 29.01.2020 kam es zu einem Ölunfall auf dem Firmengelände der Rubinmühle im Stadtteil Hugsweier. Auslaufendes Getriebeöl gelang über einen Regenablauf in den städtischen Regenwasserkanal. Von der hinzugezogenen Freiwilligen Feuerwehr Lahr wurden Ölsperren angelegt und das eingedrungene Getriebeöl im Regenwasserkanal auf Kosten des Verursachers abgesaugt. 3.3 Am 26.04., 11.07. sowie 06.10.2020 wurden jeweils Gewässerverunreinigungen am Gereutertalbach im Stadtteil Reichenbach gemeldet. Die Freiwillige Feuerwehr Lahr wurde in allen Fällen zum Anlegen von Ölsperren hinzugezogen. Die Verursacher konnten in allen Fällen nicht ermittelt werden. 3.4 Am 17.08.2020 ereignete sich auf dem Gelände der Hochschule für Polizei (ehemals BePo) im Stadtteil Mietersheim ein Dieselunfall. Die Freiwillige Feuerwehr Lahr musste zum Entfernen des Dieselkraftstoffes bzw. Anlegen von Ölsperren im Muserebach hinzugezogen werden. 3.5 Am 20.09.2020 wurde auf dem Gelände der Fa. Kieninger im Stadtteil Mietersheim ein Ölunfall von größerem Ausmass gemeldet. Dabei gelangen ca. 2000 Liter Hydrauliköl in die vorhandene Oberflächenentwässerung einschließlich Wassermattengraben. Gemeinsam mit dem Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Boden und Gewässerschutz, wurde festgelegt, das im Wassermattengraben auf einer Länge von ca. 30 Meter ein Bodenaustausch durchzuführen ist. Sämtliche Kosten trägt als Verursacher die Firma Kieninger. 3.6 Am 23.12.2020 wurde eine Gewässerverunreinigung am Scheerbach, Höhe Werderstraße, gemeldet. Drucksache 126/2021 Seite - 5 - Beim Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr Lahr wurde eine leichte weisse Verfärbung festgestellt und eine Wasserprobe gezogen; weitere Massnahmen waren nicht notwendig. Der Verursacher konnte nicht ermittelt werden. 4. SONSTIGES 4.1 Coronabedingt fand im Jahr 2020 keine Gewässerschau statt 4.2 Einsatzplan für den Abwasserverband Raumschaft Lahr Die Erstellung eines gemeinsamen Notfalleinsatzplanes mit dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Feuerwehr Lahr gestaltet sich als schwierig. Derzeit ist noch nicht abzusehen, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt dieser Notfalleinsatzplan umgesetzt und zum Tragen kommen könnte. 4.3 Hochwasserrisikomanagement Nach digitalem Vorliegen der Hochwassergefahrenkarte durch das Regierungspräsidium Freiburg musste eine Plausibilitätskontrolle für das Einzugsgebiet der Schutter, dem Sulzbach und dem Gereutertalbach seitens der Stadt Lahr vorgenommen werden. Während die Plausibilitätskontrolle bereits in den Jahren 2013/2014 durchgeführt wurde, liegt nun zwischenzeitlich seit Dezember 2016 auch die offizielle Freigabe der Hochwassergefahrenkarte durch das Regierungspräsidium Freiburg vor. Nachdem interne Auskünfte an Ämter und Abteilungen bezüglich Hochwassergefahrenkarte schon seit Durchführung der Plausibilitätskontrolle jederzeit erteilt werden konnten, sind nach Fertigstellung der Hochwasserkarten diese nun auch für jedermann online zugänglich. 5. SCHLUSSBEMERKUNG Bei der Überprüfung sämtlicher Anlagen und Einrichtungen konnte festgestellt werden, dass bezüglich Wartung, Instandhaltung und Sicherstellung des laufenden Betriebes aus Sicht des Gewässerschutzbeauftragten in ordnungsgemäßem Zustand gearbeitet wurde. Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeitern verlief sehr kooperativ und unterstützend für die Arbeit des Gewässerschutzbeauftragten. Tilman Petters Bürgermeister Udo Lau Abt.-leiter Tiefbau