Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Fortführung des Lastenrad-Förderprogramms der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 23.06.2021 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 155/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.09.2021

vorberatend

öffentlich

13 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

27.09.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 14.07.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Fortführung des Lastenrad-Förderprogramms der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Das Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Lahr wird fortgeführt. Die Verwaltung wird
den bereits in der Finanzplanung vorgesehenen Zuschussbetrag in Höhe von
EUR 5.000 in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufnehmen und damit in
die Haushaltsberatungen einbringen.
Anpassungsbedarfe aufgrund von Nachfrageänderungen werden bei den Planentwürfen für die Haushaltsjahre 2022 ff. berücksichtigt und in den jeweiligen Haushaltsberatungen zur Diskussion gestellt.

Anlage(n):
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 155/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

5.000

5.000

5.000

0

0

0

-5.000

-5.000

-5.000

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 155/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Am 24.09.2018 hat der Gemeinderat mit der Vorlage Nr. 215/2018 die Einführung
eines Förderprogramms für (E-)Lastenräder ab dem Frühjahr 2019 beschlossen. Mit
dem Förderprogramm gewährt die Stadt Lahr Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr
eine Kaufprämie in Höhe von EUR 300 für den Kauf eines Lastenrades und eine
Kaufprämie in Höhe von EUR 500 für den Kauf eines E-Lastenrades.
Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von EUR 10.000 genehmigt, die allerdings nicht
vollständig im Haushaltsjahr 2019 abgerufen wurden. Die verbleibenden Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet. Beim Jahreswechsel
2020/2021 wurde ebenso verfahren. Im Haushalt 2021 stehen Mittel in Höhe von
EUR 4.900 zur Verfügung.
Seit der Einführung des Förderprogramms wurden zwei Lastenräder und zehn
E-Lastenräder von der Stadt Lahr gefördert. Insgesamt wurde somit ein Betrag in
Höhe von EUR 5.600 als Kaufprämie ausgezahlt.
Zwei Auszahlungen von je EUR 500 stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung
noch aus. Zudem liegen weitere Anfragen vor, sodass mit weiteren Förderanträgen
zu rechnen ist. Zum Zeitpunkt der Beratung dieser Vorlage wird somit ein Gesamtbetrag von mind. EUR 6.600 als Kaufprämie ausbezahlt worden sein.
Die Rückmeldungen der Antragsstellenden sowie der Nutzenden des LastenradTestangebotes sind durchweg positiv. Die (E-)Lastenräder stellen eine sehr gute
Alternative zum Pkw für den Transport von Gütern und bei der Beförderung von
Kindern dar. In zwei Fällen wurde sogar der Zweitwagen abgestoßen.
Die Verwaltung sieht sich darin bestätigt, dass das Förderprogramm einen Beitrag
zur Radverkehrsförderung und gleichzeitigen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) leistet. Es stellt einen Baustein zur Erreichung des mit Verkehrsentwicklungsplan beschlossenen Ziels dar, den Radverkehrsanteil bis 2030 von 14 %
auf 21 % zu erhöhen und den MIV-Anteil von 50 % auf 33 % zu senken.
Sie schlägt deshalb vor, das Förderprogramm fortzuführen und für das Jahr 2022 ein
Fördervolumen in Höhe von EUR 5.000 hierfür vorzusehen. Dieser Zuschussbetrag
ist in der mehrjährigen Finanzplanung bereits berücksichtigt und wird seitens der
Verwaltung in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen und damit
in die Haushaltsberatungen eingebracht. Sollte sich aufgrund steigender oder
sinkender Nachfrage Anpassungsbedarf für den Zeitraum 2022 ff. ergeben, wird
dieser bei den Planentwürfen für die folgenden Haushaltsjahre berücksichtigt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstis ch, in der nichtöffentlichen Sitzung
den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.