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Beschlussvorlage (Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung -Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des Leiters der Abteilung und des stellvertretenden…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: St. Feuerw
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 192/2021
Az.: StFW / BVS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 08.09.2021

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

27.09.2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Betreff:
Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung
-Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des
Leiters der Abteilung und des stellvertretenden Leiters der Abteilung

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt
Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Reinhold Uhl zum Leiter der Altersund Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit
Wirkung ab 01.05.2021 für die Dauer von fünf Jahren.

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt
Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Albert Künle zum stellvertretenden
Leiter der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2021 für die Dauer von fünf Jahren.

Drucksache 192/ 2021

Seite 2

Sachdarstellung
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt, der sieben Stadtteilen, des
Spielmanns- und Fanfarenzuges und der Alters- und Ehrenabteilung. Für die einzelnen
Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen Stellvertreter zu
wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem.
§ 17 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald in geheimer Wahl auf die
Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. In Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die Zuständigkeit für die Zustimmung zur Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung
auch beim Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Abteilungsversammlung der Alterskameraden am 27.07.2021 fand die
Wahl des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Abteilung statt. Die Amtszeit des
bisherigen Leiters der Abteilung, Anton Kaltschmidt, endet fristgerecht zum 30.04.2021.
Die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Leiters der Abteilung, Hans-Peter Lukesch, endet fristgerecht zum 30.04.2021.
Wahl des Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellte sich Reinhold Uhl zur Wahl. 33 stimmberechtigte Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehrangehörige Reinhold Uhl erhielt 31
Stimmen. Es gab eine ungültige Stimme sowie eine Enthaltung. Somit wurde Rei nhold
Uhl zum Leiter der Abteilung gewählt.
Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellte sich Albert Künle zur Wahl. 33 stimmberechtigte Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehrangehörige Albert Künle erhielt 33
Stimmen. Somit wurde Albert Künle zum stellvertretenden Leiter der Abteilung gewählt.
Bei Wahlzustimmung beträgt die Amtsdauer der gewählten Feuerwehrangehörigen
Reinhold Uhl und Albert Künle fünf Jahre mit Wirkung ab 01.05.2021. Gemäß § 11 Abs.
2 i.V.m. § 10 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 28.11.2013 werden die Gewählten vom Oberbürgermeister bestellt.

Markus Ibert
Oberbürgermeister
Anlage(n):
Anlage 0
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.