Beschlussvorlage (Anlage 0)
6. Oktober 2021
Stadt Lahr L _i Beschlussvorlage Federführende Stelle: 603 Sachbearbeitung: Reif Drucksache Nr.: 221/2021 Az.: 60/603TGM-Ka/Re An der Vorlagenerstellung beteilic te Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 06.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Neubau Feuerwache West Vergabe Trockenbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma Systembau R. Leber aus Offenburg erhält den Auftrag zur Ausführung der Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwache West in Höhe von 128.237,85 Euro inkl. 19% MwSt. Seite 2 Drucksache 221/2021 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr hat der Gemeinderat am 17.12.2018 einstimmig beschlossen, dass am Flughafenareal im Westen der Stadt ein neuer Standort geplant und umgesetzt werden soll. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.04.2019 der Vergabe der Architektenleistung zuge stimmt. Die Baugenehmigung wurde am 04.02.2021 erteilt. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe darf) □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR El Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen und kann gelöscht werdenEinmaliae (Investitions-IKosten 2021 2022 2023 2024 2025 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition /Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Auf wand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folaekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Perso nalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besol dungsgruppe 1. 2. SUMME [Ergänzende Erläuterung im Fließtext] Jährlicher Arbeitgeberauf wand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Seite 3 Drucksache 221/2021 Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Kl Ja, mit den angegebenen Kos □Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Nein □Ja, mit den angegebenen Kos ten □ Nein □Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) [Sofern die Maßnahme nicht bereits in dieser Höhe im Haushaltsplan (+ggf. der mittelfristigen Pla nung) berücksichtigt wurde] Begründung Am 18.08.2021 wurden die Trockenbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Laut Kostenberechnung sind für die Arbeiten 182.851,35 Euro inkl. 19 % MwSt. vorgesehen. Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt bei 170.410,80 Euro inkl. 19% MwSt. Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen folgende Hauptbestandteile: - Trockenbauwände und Vorsatzschalen ca. 700 m2 - Trockendecken: - GK-Decke, glatt ca. 210 m2 - Akustik GK-Decke, gelocht ca. 400 m2 - Akustikpaneele ca. 6 m2 Zur Submission am 15.09.2021 lagen 6 Angebote vor. Seite 4 Drucksache 221/2021 Ergebnisse nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung: Bieter Summe brutto (inkl. 19% MwSt.) Bieter 1 140.688,77€ Bieter 2 142.826,26€ Systembau R. Leber 128.237,85€ Bieter 4 136.289,45€ Bieter 5 146.016,72€ Bieter 6 128.341,14€ Das Ausschreibungsergebnis liegt ca. 30% und somit mit 54.613,50 Euro unter der Kosten berechnung und ca. 25% und somit mit 42.172,95 Euro unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis. Die Abteilung Gebäudemanagement empfiehlt, den Auftrag zur Ausführung der Trockenbauarbeiten an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Systembau R. Leber aus Offenburg zum Angebotspreis in Höhe von 128.237,85 Euro inkl. 19% MwSt. zu vergeben. Tilman Retters Silke Kabisch Bürgermeister Abteilungsleitung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan genes Mitglied hat.sich in. der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.