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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mittelübertragungen 2020 nach 2021)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 261/2021
Az.: 922.6023

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

29.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Mittelübertragungen 2020 nach 2021

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Mittelübertragung von 3.910.168,66 € von 2020 nach
2021 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach § 2 (4) EiGBVO zu.
Der Gemeinderat bewilligt die Ausgaben der im Wirtschaftsplan 2021 nachgemeldeten Maßnahme „Kanal bei Brücke Gereutertalbach“ in Höhe von 60.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Maßnahme „
RW Ableitungssammler Hosenmatten“

Zusammenfassende Begründung:
Ein Formeller Beschluss der Mittelübertragungen ist nötig, da der Jahresabschluss
2020 erst im Jahr 2022 angefertigt werden kann, mit dem normalerweise die Mittelübertragungen nach § 2 (4) (EigBVO) beschlossen werden. Die Mittelübertragungen
aus dem Jahr 2020 werden aber hiermit formell beschlossen.
Nach Prüfung des § 15 EigBG besteht kein Erfordernis zur Änderung des Wirtschaftsplans 2021 bezüglich der nachgemeldeten Maßnahme. Diese wird hiermit bewilligt, da es Einsparungen bei einer anderen Maßnahme gibt und wir im Eigenbetrieb eine generelle Deckungsfähigkeit aller Investitionsmaßnahmen haben, sofern
keine Verpflichtungsermächtigung vorliegt.

Drucksache 261/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Investitionsmaßnahmen die in 2020 noch nicht abgeschlossen sind und in 2021 weiterlaufen müssen,
müssen auch ohne Jahresabschluss 2020 umgesetzt bzw. beauftragt werden.

Ziel/e
Formeller Beschluss der Mittelübertragungen 2020 nach 2021.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)

Anlage(n):
Anlage Beschluss Mittelübertragungen 2020 nach 2021.xls
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.