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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr I-----1

Beschlussvorlage
Amt: Stabsstelle
Fw/Bs Becherer

Datum: 15.04.2021

Az.:

Drucksache Nr.: 89/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

19.04.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Xo

Xrr

/4Ö2 .

5

4?

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

U

/$\v.?y

Betreff:
Beschluss zur Beschaffung von Covid-19-Schnelltests.
Beschlussvorschlag:

Siehe nächste Seite

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig
□

Sitzungstag:

□ It. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 89/2021

Seite - 2 -

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1)

Es werden bis zu 70.000 Covid-19-Schnelltests für Testungen in staatlichen und
privaten Schulen, in Kindertagesstätten und für das Personal der Stadtverwal­
tung sowie der Eigenbetriebe beschafft.
Die 70.0000 Schnelltests setzen sich wie folgt zusammen:

2)

a)

40.000 Tests für die Testung von SuS staatlicher und privater Schulen in
Lahr. Für ca. 10.000 SuS und Lehrkräfte soll jeweils ein Test pro Woche be­
schafft werden für den Zeitraum bis zum 31.05.2021. Pro Test werden Kos­
ten von geschätzt 5,00 € angenommen. Hieraus ergibt sich ein Mittelbedarf
von ca. 200.000,00 €.
Die Kosten werden zu 100 % vom Land Baden-Württemberg erstattet.

b)

20.000 Tests für die Testung von Kindern der Kitas der Stadt Lahr und der
Freien Träger. Für ca. 2.000 Kinder soll jeweils zwei Test pro Woche be­
schafft werden für den Zeitraum von fünf Wochen. Pro Test werden Kosten
von geschätzt 5,00 € angenommen. Hieraus ergibt sich ein Mittelbedarf von
ca. 100.000,00 €.
Die Kosten werden zu 30 % vom Land Baden-Württemberg erstattet.
Die Kosten für die Personaltestung werden vom Land Baden-Württemberg
vollständig übernommen.

c)

10.000 Tests für das verpflichtende Testangebot für das Personal der Stadt­
verwaltung und der Eigenbetriebe sowie Tests für Teilnehmer der Gremien­
arbeit und verpflichtenden Veranstaltungen der Stadt Lahr. Es sollen ein bis
zwei Tests pro Woche für ca. 1.000 Mitarbeiter der Stadt Lahr für den Zeit­
raum von zehn Wochen beschafft werden. Pro Test werden Kosten von ge­
schätzt 5,00 € angenommen. Hieraus ergibt sich ein Mittelbedarf von ca.
50.000,00 €.
Die Kostenübernahme ist derzeit nicht gegeben, wird jedoch anteilig erwar­
tet.

Die Finanzierung der'Maßnahme erfolgt über die im Haushaltsplanentwurf des
Jahres 2021 eingestellte Position „pauschaler Mehraufwand Corona“.
Erwartet werden Kostenerstattungen vom Land i.H.v. 230.000,00 €

Begründung:

Zu a):
Für SuS im Präsenzunterricht besteht eine Testpflicht. Die Testung soll in den Schulen entspre­
chend der Abstimmung zwischen den Schulen und dem Schulamt sowie der Stadt Lahr durchge­
führt werden.
Für die Bereitstellung der Test besteht eine Vereinbarung zwischen dem Land BadenWürttemberg und den kommunalen Spitzenverbänden, dass die Städte und Gemeinden die Be­
reitstellung von Selbsttests unterstützen, die das Land Baden-Württemberg voll finanziert.
Von Seiten des Landes Baden-Württemberg wurde bereits angekündigt, dass die Höchstmenge,
das heißt zwei Test pro Woche pro testberechtigter Person, nicht bereitgestellt werden kann. Folg-

Drucksache 89/2021

Seite - 3 -

lieh beschafft die Stadt Lahr Test-Kits ergänzend zu der Landeslieferung mit dem Ziel zwei Test zu
ermöglichen bzw. ein Test pro berechtigte Person zu garantieren.
Zu b):
Es werden aktuell 2.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadt Lahr sowie in der freien
Trägerschaft betreut. Gern, des ausgearbeiteten Testkonzepts soll jedes Kind in den Kindertages­
einrichtungen der Stadt Lahr sowie der freien Trägerschaft zwei Tests pro Woche zur Verfügung
gestellt werden. Somit werden 4.000 Tests pro Woche benötigt.
In den Schulen greift bereits die Testpflicht bei SuS. Es wird daher angedacht, auch für alle Kin­
dertageseinrichtungen der Stadt Lahr sowie der freien Trägerschaft basierend auf einer Testpflicht
ein entsprechendes Kontingent zur Verfügung zu stellen.
Das regelmäßige Testen kann dazu beitragen, die Kindertageseinrichtungen in Lahr trotz CoronaPandemie dauerhaft offenzuhalten.
Das Amt für Soziales, Schulen und Sport hat bereits in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Feu­
erwehr/Bevölkerungsschutz und der Projektgruppe Testen folgende Teststrategie für die Kinderta­
geseinrichtungen der Stadt Lahr und der freien Trägerschaft erarbeitet:
Start mit einer „Modell-Kita“, um verschiedene Test-Kits auszuprobieren und unter Einbindung in
den pädagogischen Alltag der Einrichtung. Die Probephase ist für ca. drei bis vier Wochen geplant.
Ziel ist es, die Testung aller Kita-Kinder zweimal wöchentlich im Rahmen einer indirekten Test­
pflicht anzubieten und durchzuführen.
Der Gesamtelternbeirat sowie die Eltern der „Modell-Kita“ wurden einbezogen.
Eine möglichst flächendeckende Testung in der „Modell-Kita“ wird angestrebt.
Nach Auswertung der Testphase in der „Modell-Kita“ erfolgt bei erfolgreichem Verlauf die Auswei­
tung der Schnelltests auf alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Lahr sowie der freien Trägerschaft.
Zu c):
Die Stadt Lahr ist als Arbeitgeber verpflichtet, jedem Beschäftigten ein Testangebot pro
Woche zu ermöglichen. Die Strukturen hierfür sind bereits aufgebaut. Ein entsprechen­
des Angebot besteht bereits seit Anfang April 2021.
Zusätzlich ist ein freiwilliges Testangebot vorgesehen, wenn Personen in größerer An­
zahl zu zwingend und unabwendbaren Veranstaltungen der Stadt Lahr Zusammen­
kommen, wie beispielsweise Gremienarbeiten.
Zusammenfassung:
Ziel ist es, für die jeweiligen Zielgruppen geeignete Testsysteme zu beschaffen. Beschafft werden
sollen verschiedene, geeignete Systeme von verschiedenen Lieferanten, um nachhaltig die Liefer­
kette aufrechterhalten zu können, sollten Probleme in der Lieferkette oder in der Produktqualität
entstehen.