Beschlussvorlage (Beschluss zur Beschaffung von Covid-19-Schnelltests.)
19. April 2021
Beschlussvorlage Amt: Stabsstelle Fw/Bs Becherer Datum: 15.04.2021 Az.: Drucksache Nr.: 89/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 19.04.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung 50 102 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Beschluss zur Beschaffung von Covid-19-Schnelltests. Beschlussvorschlag: Siehe nächste Seite BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 89/2021 Seite - 2 - Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: 1) Es werden 70.000 Covid-19-Schnelltests für Testungen in staatlichen und privaten Schulen, in Kindertagesstätten und für das Personal der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe beschafft. Die 70.0000 Schnelltests setzen sich wie folgt zusammen: a) 40.000 Tests für die Testung von SuS staatlicher und privater Schulen in Lahr. Für ca. 10.000 SuS und Lehrkräfte soll jeweils ein Test pro Woche beschafft werden für den Zeitraum bis zum 31.05.2021. Pro Test werden Kosten von geschätzt 5,00 € angenommen. Hieraus ergibt sich ein Mittelbedarf von ca. 200.000,00 €. Die Kosten werden zu 100 % vom Land Baden-Württemberg erstattet. b) 20.000 Tests für die Testung von Kindern der Kitas der Stadt Lahr und der Freien Träger. Für ca. 2.000 Kinder soll jeweils zwei Test pro Woche beschafft werden für den Zeitraum von fünf Wochen. Pro Test werden Kosten von geschätzt 5,00 € angenommen. Hieraus ergibt sich ein Mittelbedarf von ca. 100.000,00 €. Die Kosten werden zu 30 % vom Land Baden-Württemberg erstattet. Die Kosten für die Personaltestung werden vom Land Baden-Württemberg vollständig übernommen. c) 10.000 Tests für das verpflichtende Testangebot für das Personal der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie Tests für Teilnehmer der Gremienarbeit und verpflichtenden Veranstaltungen der Stadt Lahr. Es sollen ein bis zwei Tests pro Woche für ca. 1.000 Mitarbeiter der Stadt Lahr für den Zeitraum von zehn Wochen beschafft werden. Pro Test werden Kosten von geschätzt 5,00 € angenommen. Hieraus ergibt sich ein Mittelbedarf von ca. 50.000,00 €. Die Kostenübernahme ist derzeit nicht gegeben, wird jedoch anteilig erwartet. 2) Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die im Haushaltsplanentwurf des Jahres 2021 eingestellte Position „pauschaler Mehraufwand Corona“. Erwartet werden Kostenerstattungen vom Land i.H.v. 230.000,00 € Anlage(n): Anlage 0 Drucksache 89/2021 Seite - 3 - Begründung: Zu a): Für SuS im Präsenzunterricht besteht eine Testpflicht. Die Testung soll in den Schulen entsprechend der Abstimmung zwischen den Schulen und dem Schulamt sowie der Stadt Lahr durchgeführt werden. Für die Bereitstellung der Test besteht eine Vereinbarung zwischen dem Land BadenWürttemberg und den kommunalen Spitzenverbänden, dass die Städte und Gemeinden die Bereitstellung von Selbsttests unterstützen, die das Land Baden-Württemberg voll finanziert. Von Seiten des Landes Baden-Württemberg wurde bereits angekündigt, dass die Höchstmenge, das heißt zwei Test pro Woche pro testberechtigter Person, nicht bereitgestellt werden kann. Folglich beschafft die Stadt Lahr Test-Kits ergänzend zu der Landeslieferung mit dem Ziel zwei Test zu ermöglichen bzw. ein Test pro berechtigte Person zu garantieren. Zu b): Es werden aktuell 2.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadt Lahr sowie in der freien Trägerschaft betreut. Gem. des ausgearbeiteten Testkonzepts soll jedes Kind in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Lahr sowie der freien Trägerschaft zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Somit werden 4.000 Tests pro Woche benötigt. In den Schulen greift bereits die Testpflicht bei SuS. Es wird daher angedacht, auch für alle Ki ndertageseinrichtungen der Stadt Lahr sowie der freien Trägerschaft basierend auf einer Testpflicht ein entsprechendes Kontingent zur Verfügung zu stellen. Das regelmäßige Testen kann dazu beitragen, die Kindertageseinrichtungen in Lahr trotz CoronaPandemie dauerhaft offenzuhalten. Das Amt für Soziales, Schulen und Sport hat bereits in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz und der Projektgruppe Testen folgende Teststrategie für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Lahr und der freien Trägerschaft erarbeitet: Start mit einer „Modell-Kita“, um verschiedene Test-Kits auszuprobieren und unter Einbindung in den pädagogischen Alltag der Einrichtung. Die Probephase ist für ca. drei bis vier Wochen geplant. Ziel ist es, die Testung aller Kita-Kinder zweimal wöchentlich im Rahmen einer indirekten Testpflicht anzubieten und durchzuführen. Der Gesamtelternbeirat sowie die Eltern der „Modell-Kita“ wurden einbezogen. Eine möglichst flächendeckende Testung in der „Modell-Kita“ wird angestrebt. Nach Auswertung der Testphase in der „Modell-Kita“ erfolgt bei erfolgreichem Verlauf die Ausweitung der Schnelltests auf alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Lahr sowie der freien Trägerschaft. Zu c): Die Stadt Lahr ist als Arbeitgeber verpflichtet, jedem Beschäftigten ein Testangebot pro Woche zu ermöglichen. Die Strukturen hierfür sind bereits aufgebaut. Ein entsprechendes Angebot besteht bereits seit Anfang April 2021. Drucksache 89/2021 Seite - 4 - Zusätzlich ist ein freiwilliges Testangebot vorgesehen, wenn Personen in größerer A nzahl zu zwingend und unabwendbaren Veranstaltungen der Stadt Lahr zusammenkommen, wie beispielsweise Gremienarbeiten. Zusammenfassung: Ziel ist es, für die jeweiligen Zielgruppen geeignete Testsysteme zu beschaffen. Beschafft werden sollen verschiedene, geeignete Systeme von verschiedenen Lieferanten, um nachhaltig die Lieferkette aufrechterhalten zu können, sollten Probleme in der Lieferkette oder in der Produktqualität entstehen. Die gemachten Angaben stellen den Stand am 15.04.2021 dar! Markus Ibert Thomas Happersberger