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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2022 der städtischen Eigenbetriebe)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Herzog

Drucksache Nr.: 1/2022
Az.: 902.41/2022

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister
Nach der Vorlagenkonferenz am 12.01.2022
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

24.01.2022

vorberatend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022
mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der
Wirtschaftspläne 2022 der städtischen Eigenbetriebe

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2022 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der Finanzpläne mit Investitionsprogramm bis 2025 entgegen und verweist diese zur Vorberatung an die entsprechenden
Fachausschüsse.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Die gedruckten Entwurfswerke des Haushaltsplanes 2022 und der Wirtschaftspläne
der Eigenbetriebe 2022 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2022
ausgeteilt.
Anlage:
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.