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Beschlussvorlage (Baugebiet Gartenhöfe (vorm. Neues Quartier Lahr West) - Vorstellung der Vorplanung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen und der Entwässerung (Gesamtgebiet) und…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Gresbach

Drucksache Nr.: 290/2021
Az.: 60/605 Lau/Gr

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
Amt 61

602

302

20

202

Wohnbau Lahr

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

19.01.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

24.01.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Baugebiet Gartenhöfe (vorm. Neues Quartier Lahr West)
- Vorstellung der Vorplanung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen und der
Entwässerung (Gesamtgebiet) und Entwurfsplanung 1. Bauabschnitt

Beschlussvorschlag:
1. Der Vorplanung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen und der Entwässerung für das Gesamtgebiet wird zugestimmt.
2. Der Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt „Eichertsgrund“ wird zugestimmt.
3. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird die Verwaltung mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung für die Verkehrsanlagen und Entwässerung
für den 1. Bauabschnitt beauftragt.
4. Bei Investitionsauftrag I 54100020021 (Kernhaushalt) wird gemäß § 21 GemHVO
eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung i.H.v. 315.000 Euro vorgenommen.
5. Im Haushaltsplan 2022 (Kernhaushalt) wird bei Investitionsauftrag
I 54100020021 ein Ansatz i.H.v. 1.600.000 Euro veranschlagt (Vorgriffsbeschluss).
6. Bei Investitionsauftrag I 31000020024 (Wirtschaftsplan) wird gemäß § 21
GemHVO eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung i.H.v. 760.000 Euro vorgenommen.
7. Im Wirtschaftsplan 2022 wird bei Investitionsauftrag I 31000020024 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.000.000 Euro veranschlagt (Vorgriffsbeschluss).
8. Im Baugebiet Gartenhöfe werden ein verkehrsberuhigter Bereich und eine Zone
30 eingerichtet. Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zum Erlass der
verkehrsrechtlichen Anordnung wird erteilt.

Drucksache 290/2021

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Zusammenfassende Begründung:
Auf Grund der Überplanung des Gebietes Gartenhöfe und dem vorgegebenen
Bauablauf der Wohnbau Lahr GmbH mit Baubeginn Anfang 4. Quartal 2022 muss
die Erschließung des 1. Bauabschnittes im Februar 2022 ausgeschrieben werden,
damit spätestens im Mai 2022 mit der baulichen Umsetzung begonnen werden
kann.
Eine Gesamtkostenbetrachtung für das Baugebiet Gartenhöfe über alle Gewerke
in Form von Ausgaben- und Einnahmen ist derzeit noch nicht darstellbar und wird
in einer späteren Vorlage voraussichtlich im Februar 2022 den Gremien vorgestellt.

Drucksache 290/2021

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Die Wohnbau Lahr GmbH plant im 4. Quartal mit den Hochbauarbeiten im 1. Bauabschnitt anzufangen. Hierzu ist es erforderlich bis Ende 3. Quartal 2022 die Erschließungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt „Eichertsgrund“ fertigzustellen.
Ziel
Auf Grundlage des Beschlusses zur Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt „Eichertsgrund“ soll die
Grundlage geschaffen werden, damit die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und deren Veröffentlichung im Februar 2022 erfolgen kann. Dies ist erforderlich, um die geplante Fertigstellung des 1.
Bauabschnittes bis spätestens Ende des 3. Quartales 2022 zu gewährleisten.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

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Verkehrsanlagen (I 54100020021)
Einmalige (Investitions-)Kosten

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

817.000

1.500.000

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag
/ Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
/ Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

1.890.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stelle / Bezeichnung
1.
2.

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

SUMME

Erläuterung der Kosten:

1.890.000 € (1.BA 1.275.000 € , 2. BA 615.000 €)
817.000 € ( 3. BA); 1.500.000 € (4. BA)

Ingenieurbauwerke (I 31000020024)
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag
/ Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
/ Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

694.000

300.000

in EUR
1.060.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stelle / Bezeichnung
1.
2.

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

SUMME

Erläuterung der Kosten:

Finanzierung

1.060.000 € (1.BA 535.000 € , 2. BA 525.000 €)
694.000 € ( 3. BA); 300.000 € (4. BA)

Drucksache 290/2021
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten

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Nein

Nein

Begründung
Die bestehenden Gebäude im Quartier „Im Eichert“ der Wohnbau Lahr GmbH stammen aus den
1960 er Jahren und weisen gravierende bauliche Missstände auf. Sie sind wirtschaftlich nicht sanierungsfähig. Der Gemeinderat beschloss am 23.07.2018 die Durchführung eines städtebaulichen
Wettbewerbes. Ziel war die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen, dem Verbleib der
Bewohnerschaft und die Erfordernis der Bereitstellung von zusätzlichem kostengünstigem Wohnraum. Im April 2019 wurde k9 Architekten aus Freiburg zum Gewinner des Wettbewerbes gekürt, deren Planung die Grundlage für die Erschließungsanlagen im Bereich der Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen bildet.
Da die bisherigen Bewohner über die gesamte Zeit der Maßnahme im Quartier verbleiben sollen, erfolgt die bauliche Umsetzung in Abschnitten. Eine wesentliche Bedeutung kommt hierbei der Koordination von Erschließung, Neubau und Abbruch zu.
Vorplanung:
Freiflächenkonzeption:
Neben den Wohnbauten zugeordneten Freiflächen, entstehen neue öffentliche Freiflächen in Form
eines Spielplatzes und des Umfeldes für das Vereinsheim im Nordwesten des Quartiers. Der Quartiersplatz ist als freie Fläche ohne Vorbestimmung für vielfältige öffentliche Nutzungen vorgesehen.
Da der bisherige Bolzplatz für die Bebauung eingezogen wird, stellt das multifunktional gestaltete
Kleinspielfeld einen Zusatznutzen für die Öffentlichkeit und Vereinsmitglieder dar.
Der öffentliche Kinderspielplatz ergänzt das durch die Bauträger zu erbringende Kleinkinderangebot
in direkter Wohnungsnähe. Die Größe von knapp 1.800 m² erlaubt eine generationsübergreifende
Ausstattung als Spiel- und Treffplatz.
Die bauliche Umsetzung von Spielplatz und Umfeld Vereinsheim können erst erfolgen, wenn eine
Alternative für die Unterbringungen der Obdachlosen gefunden ist. Zur weiteren Vorgehensweise
wird derzeit eine separate Beschlussvorlage durch die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
erarbeitet.
Verkehrsanlagen:
Das Quartier Gartenhöfe wird im Wesentlichen über die bestehende, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Flugplatzstraße erschlossen. Die zukünftige Amelia-Earhart-Straße wird als westliche Begrenzung des Quartiers ausgebaut und ist über den bestehenden Almweg (Ost-West Richtung) ebenfalls
an die Flugplatzstraße angeschlossen.
Für die innere Erschließung des Baugebietes sind verschiedene Straßenkategorien vorgesehen. Die
durchlaufende Verbindungsschleife über die Straßen Eichertsgrund – Don Bosco – Flugplatzstraße
Süd übernimmt die Funktion einer Sammelstraße und ist verkehrsrechtlich als Zone 30 vorgesehen.
Die Buslinien fahren zukünftig durch das Quartier. Für beide Fahrtrichtungen wird in der Straße Don
Bosco auf Höhe der Quartiersmitte jeweils eine barrierefreie Bushaltestelle angeboten. Des Weiteren
werden die Senkrechtstellplätze an der Kita Don Bosco um zwei Stellplätze für E-Carsharing Fahrzeuge mit entsprechender Ladesäule ergänzt. Sie sind Bestandteil der für 2025 vorgesehenen Mobili-

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tätsstation. Das Bikesharing-Angebot wird am Rande des Quartiersplatzes zur Verfügung gestellt.
Der genaue Standort wird noch festgelegt. Somit stehen am Quartiersplatz drei nachhaltige Mobilitätsangebote zur Verfügung (Bus, Bikesharing, Carsharing).
Die weiterführenden Straßen in Ost-West-Richtung werden als Wohnstraßen eingestuft und als verkehrsberuhigter Bereich mit Mischverkehr ausgebaut. Von der Straße Eichertsgrund verläuft in NordSüd-Richtung eine weitere Wohnstraße (“Neue Scholle“) als verkehrsberuhigter Bereich bis zur Flugplatzstraße Süd. In den Straßenraum integrierte Baumbeete sorgen stellenweise für eine Verschmälerung der Fahrbahn und dienen so der Verkehrsberuhigung. Der westlich der Straße “Neue Scholle“
weiterführende Abschnitt der Flugplatzstraße Süd wird ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut.
Südlich der Kita Don Bosco verläuft die neue Schutterallee, die als Geh-/Radweg vorgesehen ist.
Westlich der Straße Don Bosco führt die Schutterallee als Geh- und Radweg bis zur Neuen Scholle.
Für das Gebiet Eichertsgrund/ Neue Scholle/ Flugplatzstraße wird ein verkehrsberuhigter Bereich
eingerichtet, die Straße Don Bosco/ Flugplatzstraße wird als Zone 30 ausgewiesen. Die Voraussetzungen für die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs können als gegeben angesehen werden,
besonders durch den vorgesehenen niveaugleichen Ausbau. Außerdem wird das Verkehrsaufkommen als gering eingeschätzt, da der Bereich voraussichtlich überwiegend durch den Anliegerverkehr
genutzt wird. Mit der Einrichtung einer Tempo 30-Zone wird an den Bestand der Flugplatzstraße angeknüpft. Im Bereich der Zone 30 wird der Fußverkehr durch separate Gehwege geschützt und durch
die Kindertagesstätte Don Bosco wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen voraussichtlich höher
sein. Eine Ausweisung des gesamten Gebietes als verkehrsberuhigter Bereich ist deshalb nicht möglich. Dem verkehrsberuhigten Bereich und der Zone 30 stimmt der Rat im Rahmen der Vorplanung
zu.
Neben einer Durchgrünung des Gebietes wird aus klimaökologischen Gründen besonderen Wert auf
den Umgang mit Niederschlagswasser gelegt. Ziel ist es dabei, den Abfluss in die Vorflut weitestgehend zu vermeiden oder zumindest zu verzögern. Im Einzelnen gelingt dies durch eine zielorientierte
Höhenplanung, welche die Anlage von grünen Mulden erlaubt. Parkplätze werden durchgängig mit
versickerungsfähigem Pflaster angelegt und wo möglich in die Grünfläche entwässert.
Entwässerung:
Die Entwässerung des geplanten Baugebietes erfolgt im Trennsystem.
In der Straße Neue Scholle und im westlichen Teilabschnitt der Flugplatzstraße werden Entwässerungsmulden angelegt.

Entwurfsplanung :
Die bauliche Umsetzung des Gesamtgebietes erfolgt für die Verkehrsanlagen einschließlich Straßenbegleitgrün und Entwässerung voraussichtlich in drei Bauabschnitten. Für die Freianlagen (Multifunktionsfeld, Spielplatz und Umfeld Vereinsheim) ist ein gesonderter Bauabschnitt vorgesehen.
1. Bauabschnitt Verkehrsanlagen, Straßenbegleitgrün und Entwässerung:
Straßenplanung:
Die neue Straße Eichertsgrund erschließt den gesamten 1. Bauabschnitt. Sie beginnt mit einer neu
herzustellenden Einmündung an der Flugplatzstraße. Von hier verläuft die Straße unmittelbar entlang
des bestehenden Don Bosco-Kindergartens in Richtung Westen.

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Am westlichen Ende der Straße Eichertsgrund verläuft ein 3,00 m breiter Geh- und Radweg bis zum
bestehenden Almweg/zukünftige Amelia-Earhart-Straße. Für die Anbindung an die Amelia-EarhartStraße muss jedoch erst ein bestehendes Gebäude (Obdachlosenunterkunft) abgebrochen werden.
Des Weiteren zweigen von der Erschließungsstraße Eichertsgrund innerhalb des 1. BA ein Gehweg
sowie öffentliche Parkplätze nach Norden ab. Die Parkplätze bestehen aus einer mittigen Fahrgasse
und nach Westen gerichteten Senkrechtparkplätzen mit einzelnen Baumpflanzungen. Nach Osten
schließen sich private Stellplätze an.
Der östliche Abschnitt der Straße Eichertsgrund erhält eine Fahrbahnbreite von 5,50 m, ergänzt mit
einem Längsparkstreifen und einem dahinterliegenden Gehweg auf der Südseite. Die Gehwegbreite
beträgt im gesamten Baugebiet i.d.R. mind. 2,50 m.
Im Zuge des 1. Bauabschnittes werden insgesamt 9 Bäume gepflanzt sowie die Straßenbeleuchtung
neu hergestellt.
Entwässerungsplanung:
Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt im Trennsystem.
Im Bereich des 1. BA wird das Regenwasser über einen RW-Kanal DN 300 bis DN 600 in der neuen
Erschließungsstraße Eichertsgrund gesammelt und über eine neue Einleitstelle in die Schutter eingeleitet.
An diesen RW-Kanal wird der vorhandene RW-Kanal DN 300 angeschlossen, so dass die RWEntwässerung der verbleibenden Bebauung aufrechterhalten wird.
Für die in den nachfolgenden Bauabschnitten herzustellenden RW-Kanäle in den Straßen Neue
Scholle und Don Bosco werden die Anschlüsse an den RW-Kanal in der Straße Eichertsgrund bereits
geschaffen.
Zur Reduktion von RW-Abflüssen werden flächendeckend Gründächer für die Gebäude festgesetzt.
Zur Vorsorge bei Starkregenereignissen ist die Ableitung im Straßenraum Richtung Schutter gewährleistet. Zudem wird durch entsprechende Querneigungen im Straßenraum ein Puffer für Regenwasser geschaffen.
Der SW-Kanal verläuft im Wesentlichen parallel zum RW-Kanal in der Straße Eichertsgrund. Die Ableitung des SW erfolgt auf Höhe der zukünftigen Straße Don Bosco über einen Anschluss an den bestehenden SW-Kanal DN 150.
Insgesamt werden ca. 210 m RW-Kanal mit Nennweiten DN 300 bis DN 600 verlegt. Die Länge des
SW-Kanals der Nennweite DN 250 beträgt ca. 130 m.
Kostenentwicklung:
Kostenberechnung für den vorher beschriebenen 1. Bauabschnitt:
Die Kostenberechnung für die Verkehrsanlagen beträgt 1.275.000,- Euro.
Die Kostenberechnung für die Ingenieurbauwerke (Entwässerung) beträgt 535.000,- Euro.
Kostenschätzung Vorplanung Verkehrsanlagen, Straßenbegleitgrün und Entwässerung
(Gesamtgebiet):
Die Kostenschätzung für die Verkehrsanlagen beträgt 4.200.000,- Euro.
Die Kostenschätzung für die Ingenieurbauwerke (Entwässerung) beträgt 2.100.000,- Euro.
Kostenannahme Verkehrsanlagen (Gesamtgebiet):
In der Gemeinderatsvorlage 17/2021 wurden unter dem Punkt 14 a Gesamtkosten Verkehrsanlagen
im Rahmen einer Kostenannahme Baukosten mit Honoraren für die Planung in Höhe von 2.100.000,Euro genannt. Hierbei handelte es sich um eine vorläufige Bezifferung mit Stand aus dem Jahr 2019.

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Auf Grund von fachtechnischen Untersuchungen, verwaltungsintern abgestimmten Planungen mit
diversen Erweiterungen und Baukostensteigerungen sind die Kosten der Verkehrsanlagen zwischenzeitlich auf 4.200.000,- Euro in der Kostenschätzung gestiegen (einschließlich einem üblichen Sicherheitszuschlag).
Einnahmen Grundstückstausch und Erschließungsbeiträge:
Die Kostenverteilung beim Grundstückstausch und die Einnahmen aus den Erschließungs- u. Abwasserbeiträgen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Sie werden später in
einer gesonderten Vorlage behandelt.
Haushaltsmittel:
Für die Erschließungsarbeiten (Verkehrsanlagen) stehen bei Investitionsauftrag I 54100020021
„Quartier Lahr West-Ausbau Flugplatzstraße“ im Haushaltsplan 2021 ein Ansatz in Höhe von
200.000,- Euro, eine Ermächtigungsübertragung aus 2020 in Höhe von 200.000,- Euro sowie eine VE
in Höhe von 1.600.000,- Euro (insgesamt 2.000.000,- Euro) zur Verfügung.
Für die Kanalbauarbeiten stehen im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
unter der Investitionsnummer I 31000020024 ein Ansatz in Höhe von 750.000,- Euro, eine Ermächtigungsübertragung aus 2020 in Höhe von 50.000,- Euro und eine VE in Höhe von 1.000.000,- Euro
(insgesamt 1.800.000,- Euro) zur Verfügung.
Um die Auftragsvergabe gegebenenfalls vor dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022 vornehmen zu können, sind folgende Beschlüsse erforderlich:
- Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung dazu, in der Interimszeit die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
- Bei Investitionsauftrag I 54100020021 wird eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung in Höhe
der übertragbaren Mittel von 315.000 Euro (Mittelbedarf/ Bewirtschaftung 2021: rund 85.000 Euro)
vorgenommen.
- Im Haushaltsplan 2022 wird bei Investitionsauftrag I 54100020021 eine entsprechender Mittelan
satz i.H.v. 1.600.000 Euro veranschlagt (Vorgriffsbeschluss).
- Bei Investitionsauftrag I 31000020024 (Wirtschaftsplan) wird gemäß § 21 GemHVO eine vorgezogene Ermächtigungsübertragung i.H.v. 760.000 Euro vorgenommen.
- Im Wirtschaftsplan 2022 wird bei Investitionsauftrag I 31000020024 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.000.000 Euro veranschlagt (Vorgriffsbeschluss).
Eine Gesamtkostenbetrachtung für das Baugebiet Gartenhöfe über alle Gewerke in Form von Ausgaben- und Einnahmen ist derzeit noch nicht darstellbar und wird in einer späteren Vorlage voraussichtlich im Februar 2022 den Gremien vorgestellt.
In der mittelfristigen Investitionsplanung 2022 des Kernhaushaltes der Abteilung Tiefbau der Stadt
Lahr sind die vorgenannten Haushaltsmittel einschließlich jeweils 650.000,- Euro in den Jahren 2023
und 2024 vorgesehen (insgesamt 3.300.000,- Euro). Die zur Kostenschätzung fehlenden 900.000,Euro sind derzeit für die Jahre nach 2025 eingeplant und deshalb nicht in der Investitionsplanung
abgebildet.
Die Differenz zwischen Kostenschätzung und der zur Verfügung stehenden Mittel bei der Entwässerung in Höhe von 300.000,- Euro liegen ebenfalls nach 2025 und werden dementsprechend vor dem

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letzten Bauabschnitt rechtzeitig für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
angemeldet.
Bauausführung/Bauablauf:
Für die Erschließung des 1. Bauabschnittes wird eine reine Bauzeit von ca. 3 bis 4 Monaten veranschlagt. Der Baubeginn ist für Mai 2022 geplant. Hierfür soll die Ausschreibung im Februar 2022 veröffentlicht werden, damit die Vergabe im Gemeinderat im April 2022 erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt der Vorplanung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen und der Entwässerung für das Gesamtgebiet zuzustimmen.
Die Verwaltung empfiehlt der Entwurfsplanung des 1. Bauabschnittes “Eichertsgrund“ zuzustimmen,
damit im Februar 2022 die Ausschreibung für den 1. BA erfolgen kann.

Tilman Petters

Udo Lau

Anlage(n):
- Übersichtsplan (Anlage 1)
- Vorplanung_Lageplan Verkehrsanlagen (Anlage 2)
- Vorplanung_Lageplan Entwässerung (Anlage 3)
- Vorplanung_Regelquerschnitte Verkehrsanlagen (Anlage 4)
- Entwurfsplanung_Lageplan BA 1 Verkehrsanlagen (Anlage 5)
- Entwurfsplanung_Lageplan BA 1 Entwässerung (Anlage 6)
- Entwurfsplanung_Regelquerschnitte BA 1 Verkehrsanlagen (Anlage 7)
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.