Beschlussvorlage (Fußgängerüberweg in der Tiergartenmühlgasse/ Lotzbeckstraße)
27. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 30/2020 Az.: 112.21 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 61 605 Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister am 04.03.2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Beirat für Verkehrsangelegenheiten 27.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Fußgängerüberweg in der Tiergartenmühlgasse/ Lotzbeckstraße Beschlussvorschlag: Der Verkehrsbeirat empfiehlt die Verlegung des Fußgängerüberweges in der Tiergartenmühlgasse/ Lotzbeckstraße. Zusammenfassende Begründung: [Begründung der inhaltlichen Notwendigkeit und des Ziels] Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: [nur sofern tatsächlich im Gemeinderat nichtöffentlich Beschluss gefasst wird – andernfalls löschen] Drucksache 30/2020 Seite 2 Sachdarstellung Im Rahmen einer Nachtverkehrsschau wurde die Verkehrssicherheit des Fußgängerüberweges in der Tiergartenmühlgasse überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Fußgängerüberweg im derzeitigen Zustand nicht erhalten bleiben kann. Die Querungsstrecke ist mit 7,5 Metern zu lang. Die maximale Querungsstrecke mittels Zebrastreifen darf 6,5 Meter betragen, ansonsten ist eine bauliche Mittelinsel ab 8,5 Meter Fahrbahnbreite erforderlich. Für den Bereich zwischen 6,5 und 8,5 Meter sind die Aufstellflächen mittels Gehwegnasen in die Fahrbahn vorzuziehen. Damit wäre die Einfahrt aus Richtung Stadtmitte in die Tiergartenmühlgasse für größere Fahrzeuge nicht mehr möglich. Die Abteilung Tiefbau hat einen Alternativvorschlag erarbeitet, um den Fußgängerüberweg erhalten zu können. Hierfür ist die Verlegung des Zebrastreifens und die bauliche Einengung der Fahrbahn zwingend erforderlich, um die Querungsstrecke auf die erforderlichen 6,5 Meter zu kürzen und die Sichtbeziehungen zu verbessern. Die Maßnahme bringt eine vollständige De- und Neumarkierung mit sich, ebenso die Nachrüstung einer ausreichenden Beleuchtung, die Absenkung der Bordsteine und der Einrichtung von Schutzelementen, um die Akzeptanz des neuen Zebrastreifens zu stärken und zu verhindern, dass weiterhin im Einmündungsbereich gequert werden kann. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme würden 34.357.68 € brutto betragen und könnten von der der Kostenstelle 54105000 (Kostenart 42120000) übernommen werden Um insbesondere die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler der Musikschule und der Grundschule Eichrodtschule zu erhöhen, empfiehlt die Verwaltung die Verlegung des Fußgängerüberweges. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Amt Handzeichen 61 Mats Tilebein Lucia Vogt 605 Anlage(n): _Planung Fußgängerüberweg Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöf fentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.