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Beschlussvorlage (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Anna-Keller-Weg)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 361/2020
Az.: 112.21/Stu

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
61

605

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
21.04.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Beirat für Verkehrsangelegenheiten

27.10.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Anna-Keller-Weg

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Anna-Keller-Weg.

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag

2020

2021

2022

2023

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2024 ff.

Drucksache 361/ 2020

Seite 2

Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 361/ 2020

Seite 3

Sachdarstellung
Im Rahmen einer Verkehrsschau zusammen mit dem Polizeipräsidium Offenburg, dem
Stadtplanungsamt, dem BGL und der Straßenverkehrsbehörde sollten Maßnahmen zur Sensibilisierung des Fahrzeugverkehrs für Fußgänger und spielende Kinder getroffen werden. Im
Ergebnis wurde festgehalten, dass die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches eine
zielführende Lösung ist.
Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) kommt nach Auffassung der
VwV-StVO nur für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht.
Der Anna-Keller-Weg erfüllt aufgrund seiner Lage und des Verlaufs überwiegend eine Erschließungsfunktion und weist nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen auf.
Weiterhin muss die Straße nach der Verwaltungsvorschrift durch ihre besondere Gestaltung
den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze
Straßenbreite erforderlich.
Derzeit gilt die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in diesem Bereich. Die oben genannten
Voraussetzungen können als erfüllt angesehen werden, deshalb schlägt die Verwaltung die
Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vor.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister
Amt
Mitwirkung

605

Lucia Vogt

61
erfolgt

Anlage(n):
Verkehrszeichenplan
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.