Beschlussvorlage (Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in einem Teilabschnitt der Dinglinger Hauptstraße)
Sitzung: Beirat für Verkehrsangelegenheiten (2. Sitzung)
27. Oktober 2021
27. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 353/2020 Az.: 112.21/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 61 605 Freigabe Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Beirat für Verkehrsangelegenheiten 27.10.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in einem Teilabschnitt der Dinglinger Hauptstraße Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt eine Geschwindigkeitsreduzi erung auf 30 km/h in der Dinglinger Hauptstraße im Bereich zwischen der Altmühlgasse und der Martin-Luther-Straße montags – freitags von 7:00 – 17:00 Uhr. Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2020 2021 2022 in EUR 2023 2024 ff. Drucksache 353/ 2020 Seite 2 Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 353/ 2020 Seite 3 Sachdarstellung Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie sozialen Einrichtungen auf 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang von der betroffenen Straße aus verfügen oder im Nahbereich der Einrichtung starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen und zeitlich an die Öffnungszeiten der Einrichtung anzupassen. In Lahr bestehen bereits Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h vor Schulen und Kindergärten, beispielsweise in der Otto-Hahn-Straße, im weiteren Verlauf der Dinglinger Hauptstraße oder in der Werderstraße. Die Geschwindigkeitsreduzierungen gelten dort ebenfalls montags bis freitags von 7:00 – 17:00 Uhr und stellen somit unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den geringeren Eingriff dar. Grundsätzlich wird durch die zeitliche Einschränkung eine generell höhere Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Verkehrsteilnehmenden bewirkt, da ein Zusammenhang zu den angrenzenden Einrichtungen hergestellt werden kann. Es wird vorgeschlagen, den Zeitrahmen von montags bis freitags, 07:00 – 17:00 Uhr, auch an der aktuellen Örtlichkeit gelten zu lassen, um für die Verkehrsteilnehmenden eine nachvollziehbare und schlüssige Verkehrsregelung an vergleichbaren Örtlichkeiten zu schaffen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Amt Mitwirkung 605 Lucia Vogt 61 erfolgt Anlage(n): Verkehrszeichenplan Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.