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Beschlussvorlage (Einrichtung neuer verkehrsberuhigter Bereiche im Stadtgebiet Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 32/2020
Az.: 112.21

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
61

605

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister am 04.03.2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Beirat für Verkehrsangelegenheiten

27.10.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Einrichtung neuer verkehrsberuhigter Bereiche im Stadtgebiet Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung mehrerer verkehrsberuhigter Bereiche in Lahr in folgenden Straßen:
- Emma-Brauer-Straße
- Gustav-Stresemann-Ring
- Aristide-Briande-Straße
- Pearson-Lester-Straße
- Burghardstraße
- Rosenweg (Teilabschnitt)

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand

2020

2021

2022
in EUR

2023

2024 ff.

Drucksache 32/2020
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Seite 2
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Drucksache 32/2020

Seite 3

Sachdarstellung
Die Ausweisung von Streckenabschnitten als verkehrsberuhigte Bereiche kommt nach den
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur für Gebiete mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für
die ganze Straßenbreite erforderlich.
Mit Ausnahme der Burghardstraße können diese Voraussetzungen für alle aufgeführten
Straßen als gegeben angesehen werden. Mit der Beschilderung des verkehrsberuhigten B ereiches würde eine Regelung umgesetzt werden, die bislang durch den baulichen Eindruck
bereits vermittelt wurde.
In der Burghardstraße sind zwar bauliche Gehwege vorhanden, das Verkehrsaufkommen beschränkt sich wegen der Sackgasse allerdings auf die Anlieger. Um die Fußgänger zu schützen und den Parkraum weitestgehend zu erhalten, ist die Ausweisung als verkehrsberuhigter
Bereich mit Schrittgeschwindigkeit auch dort vertretbar.
Bei allen verkehrsberuhigten Bereichen kann festgehalten werden, dass sich außer der reduzierten Geschwindigkeit keine Veränderungen für die derzeitigen Verkehrssituationen ergeben. Das Parken wird weiterhin an vertretbaren Stellen zugelassen. Dem Fußgänger wird eine höhere Bedeutung zuteil, da der Aufenthaltscharakter gestärkt wird und er sich auf der
gesamten Fläche frei bewegen kann.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Amt
Handzeichen

61

Mats Tilebein

Lucia Vogt

605

Anlage(n):
Übersichtsplan südlich der B 415
Plan Burghardstraße
Plan Emma-Brauer-Straße
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verla ssen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.