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Beschlussvorlage (Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I - Aufstellungsbeschluss - Planungsziele)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 24.06.2021 Az.: - 0685/Da

Drucksache Nr.: 165/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.07.2021

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Mietersheim

15.07.2021

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I
- Aufstellungsbeschluss
- Planungsziele
Beschlussvorschlag:

1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung
des Bebauungsplans FACHMARKTZENTRUM I gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Die Planungsziele zum Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I werden gebilligt.

Anlage(n):
- Geltungsbereich
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 165/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 165/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 28.06.2021 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss und die Konkretisierung der Planungsziele für den Bereich des heutigen Leerstandes im
Fachmarktzentrum in die Wege zu leiten. Der bestehende Bebauungsplan wird nicht geändert, sondern neu aufgestellt und mit dem Namen FACHMARKTZENTRUM I, versehen. Eventuelle Fehler im
„alten“ Bebauungsplan können damit nicht „durchgreifen“.
Bestehendes Baurecht
Für den zu überplanenden Bereich gilt der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung, rechtsverbindlich seit 29.10.2011. Der Bebauungsplan setzt für die Baufläche 2 eine geschlossene Bauweise sowie maximal 800 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente fest. Zum
Schutz der Innenstadt sind die Sortimente Bekleidung (inkl. Sportbekleidung), Schuhe, Lederwaren,
Nahrungs- und Genussmittel sowie Drogerie-/Kosmetik-/Parfümerie ausgeschlossen. Auch Bild- und
Tonträger, Telefone und Zubehör, Fotowaren und Geräte sind ausgeschlossen.
Fachmarktzentrum/Plangebiet
Das rund 1,5 ha große Plangebiet im Stadtteil Mietersheim liegt inmitten des Fachmarktzentrums
(FMZ) der Stadt Lahr. Das Plangebiet FACHMARKTZENTRUM I umfasst die Flurstücke Nr. 2228/2,
1826/7, 8406 (teilweise) und 8784/1 (teilweise) und ist über die Straße Im Götzmann erschlossen.
Auf dem Grundstück befinden sich leerstehende Hallen, in denen früher der OBI-Baumarkt bis Ende
2015 untergebracht war.
Das mit dem Fachmarktzentrum grundsätzlich verfolgte Ziel der Stadt ist ein breit gefächertes Spektrum an großflächigen nicht zentrenrelevanten Märkten, die das Angebot in der Innenstadt ergänzen.
Daneben sind in deutlich untergeordnetem Maß Nahversorgungsmärkte vorgesehen.
Das Fachmarktzentrum insgesamt weist gegenwärtig diesen angestrebten vielseitigen Besatz an
Fachgeschäften auf und wird stark frequentiert. Bis auf den Planbereich sind eine Neuordnung sowie
Modernisierung im Bestand in den letzten Jahren erfolgt.
Der Angebotsschwerpunkt des FMZ liegt mit einem Bau- und Heimwerkermarkt, einem Gartenfachmarkt und einem Elektrofachmarkt im langfristigen Bedarfsbereich.
Ergänzt wird das Angebot durch großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten im
kurzfristigen Bedarfsbereich. Ein Lebensmittelvollsortimenter und ein Lebensmitteldiscounter sind
hier platziert. Weiterhin befindet sich hier nichtgroßflächiger Einzelhandel wie z.B. ein Drogerie- und
Parfümeriemarkt, ein Schuhfachmarkt und ein Deko- und Geschenkartikelmarkt. Kleine Gastronomiesowie Dienstleistungsangebote runden das Nutzungsangebot ab.
Im Regionalplan sind die Flächen als Vorranggebiet für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte
dargestellt.
Ansiedlungswunsch LIDL
Das Discounterunternehmen LIDL hat im Dezember 2020 die Baufläche 2 (Plangebiet) erworben.
Vertreter von LIDL haben dem Technischen Ausschuss am 05.05.2021 den Ansiedlungswunsch eines Lebensmitteldiscounters mit rund 1.700 m² Verkaufsfläche vorgestellt. Als Reaktion darauf fasste
der Gemeinderat den eingangs erwähnten Beschluss.

Drucksache 165/2021

Seite - 4 -

Bestehendes Lebensmittelangebot im Fachmarktzentrum und „Speckgürtel“
Neben dem vorhandenen Vollsortimenter REWE mit rund 1.800 m² VF und dem Lebensmitteldi scounter Aldi mit rund 1.100 m² VF befinden sich in direkter Nähe im „Speckgürtel“ des Fachmarktzentrums der Lebensmitteldiscounter Penny mit rund 700 m² VF sowie der Lebensmittler Denn‘s
Biomarkt mit rund 450 m² VF.
Im Fachmarktzentrum in Verbindung mit dem „Speckgürtel“ besteht damit ein großzügiges Lebensmittelangebot.
Das Einzelhandelskonzept von 2017 weist für den Bereich Nahrungs-/Genussmittel bis zum Zieljahr
2025 im Mittel der Entwicklungsprognose einen Spielraum von rund 1.700 m² Verkaufsfläche aus.
Gesamtstädtisch betrachtet sind davon seit 2017 rund 1.000 m² bereits realisiert. Geplante bzw. gewünschte Nahversorgungsflächen betragen rund 450 m² VF. Damit bestünde noch ein RestSpielraum von ca. 250 m² VF. Selbst bei einer Betrachtung des prognostizierten maximalen Spielraums von 2.400 m² VF stünden nur noch 950 m² zur Verfügung. Der Ansiedlungswunsch von LIDL
würde also zu einer Überversorgung mit Lebensmitteln nicht nur im Fachmarktzentrum führen. Auf
die Gesamtstadt bezogen würde das zu einer Verdrängung vorhandener kleinerer, wohnstandortnaher Lebensmittelmärkte führen.

Planaufstellung und Planungsziele
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Konkretisierung der Ziele
der Raumordnung wird für den im Bestandsplan umgrenzten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt.
Übergeordnetes Planungsziel für das Fachmarktzentrum ist ein breitgefächertes spartenübergreifendes Zentrum für großflächige Einzelhandelsbetriebe. Gleichzeitig sollen der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt und die integrierten Nahversorgungslagen geschützt werden. Gefördert werden soll
die Entwicklung und der Schutz des Fachmarktzentrum-Charakters unter Einbeziehung der Entwicklungen im Bereich des Fachmarktzentrums und der Gesamtstadt seit 2011. Der zuvor dargestellten
Überversorgung mit Lebensmitteln soll entgegengewirkt werden.
Mit der Neufassung des Bebauungsplans sollen dementsprechend die Festsetzungen zu den zulässigen Sortimenten zur Umsetzung der vorgenannten Ziele und des Einzelhandelskonzepts von 2017
sowie unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung insgesamt aktualisiert und neu formuliert
werden. Das Einzelhandelskonzept, das auch das Lebensmittelangebot hinsichtlich der räumlichen
Nahversorgungssituation beurteilt und das Nahversorgungskonzept beinhaltet, weist die ortsspezifische „Sortimentsliste Lahr“ aus. Die zentrenrelevanten Sortimente gliedern sich darin nach „nahversorgungsrelevante Sortimente“ und „sonstige zentrenrelevante Sortimente“. Gemäß dieser Sortimentsliste sollen – jedenfalls soweit wie für Lebensmittel oben ausgeführt und im weiteren Planverfahren zu untersuchen eine Überversorgung droht – die nahversorgungsrelevanten Sortimente (Nahrungs-/ Genussmittel, Drogerie-/ Kosmetik/ Parfümeriewaren, Reformwaren, Apotheker-, Sanitätswaren, (Schnitt-)Blumen, Zeitungen/ Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren, Zooartikel - Tiernahrung
und Zubehör) im Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I ausgeschlossen werden.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesor dnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.