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Beschlussvorlage (Breitband Ortenau GmbH & Co. KG; Wahl zum Aufsichtsrat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 119/2022
Az.: 922.5285

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

18.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

25.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Gemeinderat

20.06.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG;
Wahl zum Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen,
wer in der Gesellschafterversammlung der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll.
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretung der Stadt
durch Wahl zu ermitteln ist.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
keine

Drucksache 119/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Zielsetzung:
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Maßnahmen:
Wahlvorschlag durch den Gemeinderat

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
keine

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 119/2022

Seite 3

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ist in § 17 des
Gesellschaftsvertrages geregelt. Demnach besteht dieser aus insgesamt 8 Mitgliedern, wovon 4
Mitglieder vom Ortenaukreis entsandt werden. Die weiteren 4 Mitglieder werden von den Kommanditisten zur Wahl in der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen. Je nach Größenklasse
dürfen die Kommunen jeweils ein Mitglied zur Wahl vorschlagen. Die Großen Kreisstädte waren
als Gruppe bisher durch den Oberbürgermeister der Stadt Kehl vertreten. Über die Kreistagsmitgliedschaft und Entsendung durch diesen ist auch der Oberbürgermeister von Achern Mitglied
des Aufsichtsrates. Mit dem Ausscheiden aus dem Amt des Oberbürgermeisters in Kehl ist der
Vertreter der Großen Kreisstädte neu zu bestimmen. Die Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte haben sich bei ihrer letzten Sitzung dafür ausgesprochen, dass künftig der Lahrer Oberbürgermeister im Aufsichtsrat vertreten sein soll. Damit kommt man dem bereits 2018 vorgetragenen
Ansinnen der Stadt Lahr nach einer stärkeren Vertretung der zweitgrößten Stadt im Ortenaukreis
bei dem für den Landkreis so wichtigen Projekt der Breitbandversorgung nach.

Damit in der kommenden Gesellschafterversammlung (noch nicht terminiert) die Wahl erfolgen
kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für den städtischen Vertreter zu unterbreiten.
Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.