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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 136/2022
Az.: 922.5114

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

08.06.2022

nichtöffentlich

Vorlagenkonferenz

15.06.2022

nichtöffentlich

Gemeinderat

20.06.2022

öffentlich

Abstimmung
Freigabe

Betreff:
Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

Zusammenfassende Begründung:
Entlastung des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss 2021

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
keine

Drucksache 136/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Zielsetzung:

Maßnahmen:

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 136/2022

Seite 3

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung
der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers – ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25 % oder mittelbaren Beteiligung von 50 % (sowie badenova AG & Co. KG)
– künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Hauptund Personalausschuss scheidet aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss
aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte
tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses
und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeit als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 11 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich
befangen. Die Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert, EBM Schöneboom, StR Roth, StRin Deusch,
StR Täubert, StRin Nyguyen, StR Hirsch, StR Kleinschmidt, StRin Rompel, StR Dörfler, StR Uffelmann, StR Oßwald und StRin Amann-Vogt sowie gegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den 2021 tätigen Aufsichtsräten die Entlastung zu erteilen, und den
Vertreter der Stadt zu ermächtigen, dies in der Gesellschafterversammlung zu vollziehen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß § 18 GemO
BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Anlage(n):
Anlage0

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Drucksache 136/2022

Seite 4

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.