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Beschlussvorlage (Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Ettenheim, Kappel-…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: GGA
Sachbearbeitung: Köchel

Drucksache Nr.: 140/2022
Az.: AZ. 625.48.4

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

08.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Gemeinderat

20.06.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr;
Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Ettenheim, KappelGrafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust,
Schwanau

Beschlussvorschlag:
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten
und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
werden ab 01.07.2022 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum
29.02.2024 nachstehende Personen bestellt:
Stellvertretender Vorsitzender: Karl Stiegeler, 77951 Ettenheim
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
Für die Stadt Ettenheim:
Bernd Billarz, 77951 Ettenheim
Rainer Gruninger, 77951 Ettenheim
Michaela Schöffel, 77951 Ettenheim
Karl Stiegler, 77951 Ettenheim
Für die Gemeinde Kappel-Grafenhausen:
Mathias Walter, 77966 Kappel-Grafenhausen
Martin Häfele, 77966 Kappel-Grafenhausen
Heidi Uhl, 79336 Herbolzheim
Für die Gemeinde Kippenheim:
Rainer Kary, 77971 Kippenheim
Frank Degenhart, 77971 Kippenheim
Friedbert Kern, 77971 Kippenheim
Für die Stadt Mahlberg:
Marion Zehnle, 77972 Mahlberg
Wolfgang Ehret-Weber, 77972 Mahlberg
Manfred Steiner, 77972 Mahlberg

Drucksache 140/2022

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Für die Gemeinde Meißenheim:
Christian Maurer, 77974 Meißenheim
Max Schnebel, 77974 Meißenheim
Für die Gemeinde Neuried:
Anne Walter, 77743 Neuried
Ulrike Jäger-Schnebel, 77743 Neuried
Franca Biegert, 77743 Neuried
Für die Gemeinde Ringsheim:
Manfred Weber, 77975 Ringsheim
Wolfgang Weber, 77975 Ringsheim
Für die Gemeinde Rust:
Günter Erny, 77977 Rust
Dr. Karl-Heinz Debacher, 77977 Rust
Für die Gemeinde Schwanau:
Michael Oberle, 77963 Schwanau
Michael Lutz, 77963 Schwanau
Karl-Rainer Kopf, 77963 Schwanau
Vertreter des Finanzamts:
Uwe Janouch, Finanzamt Offenburg, Außenstelle Wolfach
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr wird ab 1.1.2023 bis zum Ablauf der
verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Person bestellt:
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
Für die Gemeinde Neureid:
Thomas Eble, 77743 Neuried

Drucksache 140/2022

Seite 3

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Gemeinderat Lahr hat die schrittweise Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit den
benachbarten Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr am 30.09.2019 (Vorlage 223/2019) beschlossen.
Während zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Friesenheim bereits
im Jahr 2020 und 2021 ein Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr gebildet werden konnte, wurde
am 10.02.2022 die öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und den Gemeinden
Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust
und Schwanau durch Herrn Oberbürgermeister Ibert und die jeweiligen Gemeindevertreter unterzeichnet.
Am 01.07.2022 wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Kraft treten. Die Mitgliedsgemeinden
konnten in eigener Verantwortung entsprechend dem vereinbartem Einwohnerschlüssel Mitglieder in
den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen.
Vom Gemeinderat Ettenheim wurden am 21.12.2021 (Beschlussvorlage BV-373/2021) Bernd Billarz,
Rainer Gruninger, Michaela Schöffel und Karl Stiegler als Vertreter der Stadt Ettenheim im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Kappel-Grafenhausen wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 108/2019, 3. Ergänzung) und am 21.02.2022 (Beschlussvorlage Nr. 108/2019, 4. Ergänzung) Mathias Walter, Martin
Häfele und Heidi Uhl als Vertreter der Gemeinde Kappel-Grafenhausen im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Kippenheim wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 1/2022) Rainer Kary, Frank
Degenhart und Friedbert Kern als Vertreter der Gemeinde Kippenheim im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Mahlberg wurden am 31.01.2022 (Beschlussvorlage 20/2022) Marion Zehnle,
Wolfgang Ehret-Weber und Manfred Steiner Kern als Vertreter der Stadt Mahlberg im gemeinsamen
Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Meißenheim wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 1/2022) Christian Maurer
und Max Schnebel als Vertreter der Gemeinde Meißenheim im gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Neuried wurden am 27.04.2022 (Beschlussvorlage 63/2022) Anne Walter, Ulrike
Jäger-Schnebel, Franca Biegert und Thomas Eble als Vertreter der Gemeinde Neuried im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Die Gemeinde Neuried hat zum aktuellen Zeitpunkt
die Einwohnerzahl von 10.000 Einwohner überschritten, weshalb gem. dem Einwohnerschlüssel aus
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Folgejahr (1.1.2023) ein 4. Mitglied in den Gutachterausschuss vorgeschlagen werden kann.
Vom Gemeinderat Ringsheim wurden am 08.03.2022 (Beschlussvorlage GR-2022-027) Manfred Weber und Wolfgang Walter als Vertreter der Gemeinde Ringsheim im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.

Drucksache 140/2022

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Vom Gemeinderat Rust wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage GR-2022-002) Günter Erny und
Dr. Karl-Heinz Debacher als Vertreter der Gemeinde Rust im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr
vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Schwanau wurden am 24.01.2022 (Beschlussvorlage 4/2022) Michael Oberle, Michael Lutz und Karl-Rainer Kopf als Vertreter der Gemeinde Schwanau im gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Für den bisherigen Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr wurden vom Gemeinderat Lahr Herr
Bernd Haller als Vorsitzender und Herr Helmut Scherr als Stellvertretender Vorsitzender bestellt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr ermöglicht es, aus dem Kreis beigetretenen Mitgliedsgemeinden weitere stellvertretende Vorsitzende vorzuschlagen.
Die Stadt Ettenheim hat daher Herr Karl Stiegler als stellvertretenden Vorsitzenden für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Herr Stiegler verfügt aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen u.a. Studium im Bereich Vermessungswesen an der FH Karlsruhe und Studium an der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg sowie aufgrund seinem beruflichen Werdegang, u.a.in den Jahren 1988 – 2005 GIS Administrator, Abteilungsleiter Bodenordnung und Abteilungsleiter Vermessung bei der Stadt Lahr sowie
in den Jahren 2005-2018 stellvertretender Leiter des Bau- und Vermessungsamtes und Leiter des Bereichs Vermessung und Liegenschaften mit den Fachgebieten Vermessung, GIS, Liegenschaften, Bodenordnung, Erschließung und Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal in der Wertermittlung umfassende und fundierte Sachkunde und Erfahrung.

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Markus Ibert

Simone Brandenburger

Tilman Petters

Oberbürgermeister

Sachgebietsleitung Ratsarbeit

Bürgermeister

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

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2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.