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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 502
Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer

Drucksache Nr.: 202/2022
Az.: 460.123

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 31.08.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ausschuss für Soziales, Schulen 28.09.2022
und Sport

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

24.10.2022

Betreff:
Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten

Beschlussvorschlag:
1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6-jährige Kinder, Stand Oktober 2021, sowie die
Auswertung der Bedarfsmeldung aus der Zentralen Vormerkung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt,
den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zur Deckung des Rechtsanspruchs
für 1-6-jährige Kinder weiter fortzusetzen.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Gewährleistung des gesetzlichen Anspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung
sind weiterhin zusätzliche, bedarfsgerechte Betreuungsplätze für Kinder ab 1 Jahr bis zum
Schuleintritt zu schaffen.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung ist eine Pflichtaufgabe nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG). Sie wird vom Amt für Soziales, Schulen und Sport jährlich fortgeschrieben
und stetig weiterentwickelt. In Anlage 1 ist die Entwicklung der Einschulungsjahrgänge (01.07.-30.06.
des Folgejahres) dargestellt. Zwischen 2011 und 2019 stiegen die Jahrgangsgrößen an. 2020 und 2021
gingen sie leicht zurück und erreichen 2022 einen neuen Höchststand. Ein Grund für diese Entwicklung
sind auch 51 Kinder, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Lahr gezogen sind.
Das im Kita-Jahr 2022/2023 vorhandene Betreuungsangebot ist in Anlage 2 entsprechend den real
belegbaren Plätzen der Kindertageseinrichtungen in den einzelnen Schulbezirken dargestellt.
Familien melden Ihren Bedarf seit 2019 über die Zentrale Vormerkung an, die trägerübergreifend von
allen Kindertageseinrichtungen in Lahr genutzt wird. 2020 wurde mit der Einführung des Wartelistentools die Kommunikation mit den Eltern nochmals verbessert. In vierteljährlichen Daten-Auswertungen
aus der Zentralen Vormerkung soll auch unterjährig die Entwicklung der Nachfrage nach Kita-Plätzen
sichtbar gemacht werden. So waren am 16.08.2022 insgesamt 2.938 Vormerkungen im System erfasst.
Davon sind für das kommende Kita-Jahr 2023/2024 bereits 226 Vormerkungen vorhanden. Die nächste
allgemeine Platzvergabe beginnt für das Kita-Jahr 2023/2024 im Januar 2023. Unterjährig werden für
das laufende Kita-Jahr 2022/2023 noch einzelne freie oder freiwerdende Plätze bei Wegzug, Kündigung
oder Nichtantritt eines zugesagten Platzes kurzfristig vergeben.
Die angespannte Personalsituation in den meisten Einrichtungen lässt wenig Spielraum, bei kurzzeitigen oder längerfristigen Personalausfällen z.B. wegen Beschäftigungsverboten die Betreuungsangebote verlässlich aufrechtzuerhalten. Eltern müssen leider in vielen Einrichtungen temporäre Reduzierungen der Öffnungszeiten oder zusätzliche, kurzfristige Schließungen einzelner Gruppen hinnehmen.
Das während der Pandemiesituation eingeführte Instrument der Zusatzkräfte, das vorübergehend landesweit zur Sicherstellung des Betriebs erlaubt wurde, endete am 31.08.2022
Die Auslastung der kostenintensiven Kleinkindangebote stieg zum gesetzlich vorgegebenen Erhebungsstichtag 01.03.2022, nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2021 auf 81,43%, wieder auf
87,11 % an, sollte aber in Zukunft wieder einen Wert nahe der Vollauslastung erreichen. Für die Altersgruppe 3 Jahre bis Schuleintritt betrug die Auslastungsquote in diesem Jahr 91,5% nach 88,6% im
Vorjahr.

Zielsetzung:
Die Bedarfsdeckung mit Kindergarten- und Krippenplätzen im Stadtgebiet Lahr wird zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Betreuung und Bildung für 96,2% (aus KIBS-Studie) der Lahrer
Kinder zwischen 3 Jahren und Schuleintritt und für 42,6% (aus KiFöG-Studie) der Lahrer Kinder unter
drei Jahren als aktuelle Zielgröße definiert. Diese Zielgrößen werden ab dem laufenden Kita-Jahr auf
der Grundlage des vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) herausgegebenen KVJSKitaberichts für Baden-Württemberg von bisher 95% für Kinder ab drei Jahren und 37% für Kinder unter
drei Jahren für 2022 entsprechend angepasst.
Einwohnerbasiert wird der rechnerische Bedarf für diese Zielgrößen ermittelt und mit dem vorhandenen
Platzangebot in den jeweiligen Kindergartenbezirken abgeglichen (s. Anlage 3 und 4). Die Vorverlegung
des Einschulungsstichtags in drei Stufen nach dem Schulgesetz ist mit Beginn des Schuljahres
2022/2023 abgeschlossen. Damit sind dauerhaft drei Geburtsmonate (4 volle Jahrgänge plus 1 Ge-

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burtsmonat statt vor der Verschiebung 3 volle Jahrgänge und 10 Geburtsmonate) mehr in den Einrichtungen, die jährlich in der Kindergartenbedarfsplanung zu berücksichtigen sind.
Zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daneben auch die qualitative Bedarfsdeckung (z.B. durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten, vermehrte Schaffung von Ganztagsangeboten, Abkehr/Umwandlung von vermindert nachgefragten Regelbetreuungsangeboten) weiterzuentwickeln.
Diese Daten wertet die Verwaltung aus den vorliegenden Bedarfsmeldungen aus und kann damit Aussagen zu Wartenden und deren Bedarf treffen. Mit dem Abgleich der vierteljährlichen Belegungsmeldungen der Lahrer Kitas, die von den jeweiligen Kita-Leitungen an den Kita-Service gesendet werden,
kann die individuelle Vermittlung in Einzelfällen besser gesteuert werden.
Perspektivisch werden in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt Prognosen zur Entwicklung der Kinderzahlen in Gebieten mit umfangreichen Wohnbaumaßnahmen aufgestellt. Dieser angenommene Zuwachs an Kindern ist in Anlage 5 in der vorletzten Spalte dargestellt. Da die Aussagen zur Zahl der
entstehenden Wohneinheiten sehr dynamisch ist und nur größere Maßnahmen ungefähre Berücksichtigung finden, bleibt dieser Wert unscharf und ist nur als vorsichtige Annäherung zu verstehen.

Maßnahmen:
Zur Erreichung der Bedarfsdeckung ist weiterhin ein stetiger Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten
durch Erweiterung bzw. Neubau von Kitas erforderlich, um die notwendige Anzahl von Kita-Plätzen
vorhalten zu können. In qualitativer Hinsicht sind die Daten aus der Zentralen Vormerkung hinsichtlich
gewünschter Betreuungsform für die zeitliche Weiterentwicklung von Angeboten maßgeblich.
Im laufenden Kita-Jahr 2022/2023 sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
•
•

Kindergarten St. Maria: Schaffung eines Angebots für Kinder ab 2 Jahren und Einführung von
verlängerten Öffnungszeiten durch Umwandlung von Regelplätzen
Kindertagesstätte An der Schutter, Reichenbach: Inbetriebnahme einer zweiten Krippengruppe
sowie Schaffung von 10 zusätzlichen Plätze für Kinder ab drei Jahren durch Umwandlung einer
altersgemischten Gruppe in eine Gruppe für Kinder ab drei Jahren

Der Vertrag für das Gebäude der Kita Bottenbrunnenstraße (5 Gruppen) wurde vom Ortenauklinikum
zum 31.12.2023 fristgerecht gekündigt. Um die Plätze an anderer Stelle nahtlos weiterführen zu können, wird unter Federführung von Dezernat III die Standortsuche für einen Ersatzbau mit höchster Priorität verfolgt.
Perspektivisch können folgende Maßnahmen, mit jeweils unterschiedlichem Status und Zeitplanung zur
Bedarfsdeckung beitragen:
Höchste Priorität A:
•
•
•
•

Ersatzbau Kita Bottenbrunnenstraße in elementarer Bauweise zur längerfristigen Nutzung, Fertigstellung zum 31.12.2023 notwendig
Kita Hosenmatten, mindestens 3 Gruppen, Grundstücksfläche vorhanden, Planung läuft
Kita-Jammstraße, 5,5 Gruppen (ca. 80 Plätze Ü3 und 20 Plätze U3), beschlossen, in Umsetzung,
Betriebsbeginn ca. 2024
Kita Dammenmühle, 5 Gruppen (ca. 70 Plätze Ü3 und 20 Plätze U3), konzeptionelle Planung,
GR-Beschluss ist erfolgt. Umsetzung in Projektphase 2 (2022-2026).

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Hohe Priorität B:
•

•

Reichenbach/Kuhbach, 4 zusätzliche Gruppen (ca. 50 Plätze Ü3 und 15 Plätze U3) sowie Bestandserhaltung, im Kontext mit Schulentwicklung beider Stadtteile, Gremienbeschluss
mit Favorisierung Variante C2 ist erfolgt, Planung ab 2023
Don Bosco, max. 2 zusätzliche Gruppen möglich (ca. 30 Plätze Ü3 und 5 Plätze U3), Grundsatzbeschluss im Zuge Quartiersentwicklung, Planung durch Wohnbau Stadt Lahr GmbH läuft, Bauund Betriebsbeginn noch offen

Prioritätsstufe C:
•

Kita Freie Evangelische Schule, 4 Gruppen, Erarbeitung Konzeptionelle Planung, GR-Beschluss
03/2022

Alle Maßnahmen der Prioritätsstufen A, B und C sind in Anlage 5 enthalten

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die gesetzliche finanzielle Förderverpflichtung der Kindertagespflege liegt beim Träger der Öffentlichen
Jugendhilfe. Einflussmöglichkeiten auf die Angebote und die Kontinuität der Kindertagespflege sind für
die Stadt nur in minimalem Umfang vorhanden. Eltern bevorzugen spätestens ab drei Jahren eindeutig
die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Die Kosten der Sorgeberechtigten für die Inanspruchnahme
der Kindertagespflege übersteigen ohne individuelle gesetzliche Förderansprüche in der Regel die Kosten eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung deutlich.
Durch freiwillige Förderung der Kindertagespflege insbesondere für die Altersgruppe unter drei Jahren
können jedoch städtische Investitionen in Einrichtungen eingespart werden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Durch den weiterhin notwendigen Ausbau von Kita-Plätzen entstehen Kosten für Investitionen in Gebäude und Ausstattung sowie für den laufenden Betrieb in Form von Sach- und Personalkosten. Vom
Land Baden-Württemberg werden ausgehend von der jährlichen Platzbelegung am 01.03. im darauffolgenden Jahr Betriebsmittel in Höhe von ca. 31,5% der durchschnittlichen Betriebskosten für Kinder
von 3-6 Jahren und 68% für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt.
Da die finanziellen Auswirkungen sich im Hinblick auf die einzelnen Maßnahmen erheblich unterscheiden, werden die konkreten finanziellen Auswirkungen erst im Rahmen von Einzelbeschlüssen aufgezeigt.

Finanzierung:
Für Investitionen werden immer wieder zeitlich befristete Investitionsprogramme des Bundes aufgelegt,
die zuletzt bei Neubaumaßnahmen eine Förderung von 132.000 Euro pro neue Gruppe vorsahen, bei
tatsächlichen Neubaukosten von ca. 1 Mio. Euro (zzgl. Nebenkosten und Herstellung Außenanlage) für
das erforderliche anteilige Raumprogramm pro Gruppe in einer neuen Einrichtung.
Insbesondere für bauliche Maßnahmen zur Umwandlung von Plätzen z.B. hin zu Ganztagsangeboten
ist eine finanzielle Förderung nicht möglich, sofern keine neuen Plätze entstehen. Derzeit ist ein neues

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Bundes-Investitions-Förderprogramm angekündigt, aber der Zeitpunkt des Beginns und die Ausgestaltung sind noch nicht bekannt.

Begründung:
Die Stadt Lahr hat ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sicherzustellen. Im KitaJahr 2022/2023 stehen zu Beginn 1840 Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur
Verfügung. Es fehlen zur rechnerischen Bedarfsdeckung jedoch noch 290 Plätze. Der starke Anstieg
zum Vorjahr ist auf einen erheblichen Einwohnerzuwachs zurückzuführen. Im Sommer 2023 werden
561 Kinder schulpflichtig, im Jahr 2024 sind es 557 Kinder. In den Folgejahren sind die Jahrgänge
deutlich kleiner. Ohne weitere Maßnahmen würde der rechnerische Platzmangel bei gleichbleibenden
Einwohner- und Platzzahlen bis 2024/2025 auf 181 Plätze zurückgehen.
Für Kinder unter drei Jahren stehen 549 Plätze zur Verfügung. Aufgrund der angepassten Bedarfsquote
und eines leichten Rückgangs beim Platzangebot in der Kindertagespflege fehlen trotz der Angebotserweiterung in Reichenbach um 15 Kleinkindplätze gesamtstädtisch im laufenden Kita-Jahr noch 124
Plätze für Kinder unter drei Jahren.
Die Auswirkung der einzelnen priorisierten Maßnahmen auf das gesamtstädtische Angebot lässt sich
aus Anlage 5 entnehmen. Mit der Umsetzung aller Maßnahmen würden gesamtstädtisch keine Plätze
mehr für Kinder ab drei Jahren fehlen. Für Kinder unter drei Jahren wäre die Bedarfsdeckung aufgrund
der Fortschreibung der Bedarfsquote in einem Umfang von 9 fehlenden Kleinkindgruppen für jeweils
10 Kinder noch deutlich unterschritten. Bei der Ermittlung der Bedarfsdeckung werden benachbarte
Bezirke in der Regel übergreifend betrachtet. Bei der Frage der Platzannahme spielt jedoch auch die
Mobilität der nachfragenden Familien eine große Rolle.
Ob eine Bedarfsdeckung und Sicherstellung des Rechtsanspruchs bei einem angestrebten Platzangebot für 42,6% aller Kinder unter drei Jahren tatsächlich erreicht werden kann, lässt sich noch nicht
beurteilen.
Ein bedarfsgerechtes Angebot soll auch unterjährige Wechselmöglichkeiten in andere Betreuungsformen oder Einrichtungen sowie kurzfristige Aufnahmen bei Zuzügen zulassen. Da auch andernorts vermehrt Platzknappheit herrscht, verbleiben Kinder bei einem Wegzug aus Lahr ins nahe Umland häufig
noch einige Monate in Lahrer Einrichtungen.
Der laufenden Belegungsplanung durch die Einrichtungsleitung kommt eine besondere Bedeutung zu,
um einer möglichst großen Zahl von Kindern Zugang zu frühkindlicher Bildung zu eröffnen und gleichzeitig Familien auch bedarfsgerecht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Besonders
schwierig ist die unterjährige, kurzfristige Platzvermittlung von allen neu zugezogenen Kindern insbesondere für künftige Schulanfänger und Geschwister. Verschärft wird die Lage durch die kurzfristig
hinzugekommene Nachfrage von geflüchteten Kindern zwischen einem und sechs Jahren aus der Ukraine, von denen 18 Kinder ab drei Jahren und 3 Kinder unter drei Jahren bereits für die Aufnahme in
einer Kindertageseinrichtung vorgemerkt wurden. Für 7 Kinder liegt bereits eine konkrete Platzzusage
vor.
Die bisher stabile Nachfrage nach Regelbetreuung, die überwiegend von Familien ausging, die nicht
oder bzw. nur in geringem Umfang berufstätig sind und daher gesetzliche Förderleistungen nur in Höhe
einer Basisversorgung erhalten können geht seit Monaten merklich zurück. Die Nachfrage nach längeren, durchgehenden Betreuungszeiten steigt an. Um dieser zu entsprechen, resultieren daraus in der
Regel geringere Gruppengrößen, ein erweitertes Raumprogramm und zusätzlicher Personalbedarf.

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Der öffentlich kommunizierte Mangel an Kita-Plätzen führt auch zu einem verstärkten Auftreten von
Interessensbekundungen für die Umsetzung von kleineren Kita-Projekten durch privat-gewerbliche Anbieter. Diese Anfragen sorgfältig und kritisch zu prüfen, bindet viel Zeit.
Die weiterhin dynamische Entwicklung bei den Bedarfszahlen sowie der ansteigende Bedarf an längeren Betreuungszeiten erfordern den kontinuierlichen weiteren Ausbau und erhöhen den Bedarf für Ausbildung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Die Maßnahmen sind daher schnellstmöglich
entsprechend der Priorisierung weiterzuverfolgen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Dewes
Amtsleiterin

Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 1 - Entwicklung der Jahrgänge
Anlage 2 - Übersicht Betreuungsangebote 22-23 ff
Anlage 3 Bedarfsplanung 2022
Anlage 4 - Bedarfsplanung U3
Anlage 5 - Bedarfsprognose
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.