Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten)
24. Oktober 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer Drucksache Nr.: 202/2022 Az.: 460.123 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 31.08.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen 28.09.2022 und Sport vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat beschließend öffentlich 24.10.2022 Betreff: Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten Beschlussvorschlag: 1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6-jährige Kinder, Stand Oktober 2021, sowie die Auswertung der Bedarfsmeldung aus der Zentralen Vormerkung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zur Deckung des Rechtsanspruchs für 1-6-jährige Kinder weiter fortzusetzen. Zusammenfassende Begründung: Zur Gewährleistung des gesetzlichen Anspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung sind weiterhin zusätzliche, bedarfsgerechte Betreuungsplätze für Kinder ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt zu schaffen. Drucksache 202/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung ist eine Pflichtaufgabe nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG). Sie wird vom Amt für Soziales, Schulen und Sport jährlich fortgeschrieben und stetig weiterentwickelt. In Anlage 1 ist die Entwicklung der Einschulungsjahrgänge (01.07.-30.06. des Folgejahres) dargestellt. Zwischen 2011 und 2019 stiegen die Jahrgangsgrößen an. 2020 und 2021 gingen sie leicht zurück und erreichen 2022 einen neuen Höchststand. Ein Grund für diese Entwicklung sind auch 51 Kinder, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Lahr gezogen sind. Das im Kita-Jahr 2022/2023 vorhandene Betreuungsangebot ist in Anlage 2 entsprechend den real belegbaren Plätzen der Kindertageseinrichtungen in den einzelnen Schulbezirken dargestellt. Familien melden Ihren Bedarf seit 2019 über die Zentrale Vormerkung an, die trägerübergreifend von allen Kindertageseinrichtungen in Lahr genutzt wird. 2020 wurde mit der Einführung des Wartelistentools die Kommunikation mit den Eltern nochmals verbessert. In vierteljährlichen Daten-Auswertungen aus der Zentralen Vormerkung soll auch unterjährig die Entwicklung der Nachfrage nach Kita-Plätzen sichtbar gemacht werden. So waren am 16.08.2022 insgesamt 2.938 Vormerkungen im System erfasst. Davon sind für das kommende Kita-Jahr 2023/2024 bereits 226 Vormerkungen vorhanden. Die nächste allgemeine Platzvergabe beginnt für das Kita-Jahr 2023/2024 im Januar 2023. Unterjährig werden für das laufende Kita-Jahr 2022/2023 noch einzelne freie oder freiwerdende Plätze bei Wegzug, Kündigung oder Nichtantritt eines zugesagten Platzes kurzfristig vergeben. Die angespannte Personalsituation in den meisten Einrichtungen lässt wenig Spielraum, bei kurzzeitigen oder längerfristigen Personalausfällen z.B. wegen Beschäftigungsverboten die Betreuungsangebote verlässlich aufrechtzuerhalten. Eltern müssen leider in vielen Einrichtungen temporäre Reduzierungen der Öffnungszeiten oder zusätzliche, kurzfristige Schließungen einzelner Gruppen hinnehmen. Das während der Pandemiesituation eingeführte Instrument der Zusatzkräfte, das vorübergehend landesweit zur Sicherstellung des Betriebs erlaubt wurde, endete am 31.08.2022 Die Auslastung der kostenintensiven Kleinkindangebote stieg zum gesetzlich vorgegebenen Erhebungsstichtag 01.03.2022, nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2021 auf 81,43%, wieder auf 87,11 % an, sollte aber in Zukunft wieder einen Wert nahe der Vollauslastung erreichen. Für die Altersgruppe 3 Jahre bis Schuleintritt betrug die Auslastungsquote in diesem Jahr 91,5% nach 88,6% im Vorjahr. Zielsetzung: Die Bedarfsdeckung mit Kindergarten- und Krippenplätzen im Stadtgebiet Lahr wird zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Betreuung und Bildung für 96,2% (aus KIBS-Studie) der Lahrer Kinder zwischen 3 Jahren und Schuleintritt und für 42,6% (aus KiFöG-Studie) der Lahrer Kinder unter drei Jahren als aktuelle Zielgröße definiert. Diese Zielgrößen werden ab dem laufenden Kita-Jahr auf der Grundlage des vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) herausgegebenen KVJSKitaberichts für Baden-Württemberg von bisher 95% für Kinder ab drei Jahren und 37% für Kinder unter drei Jahren für 2022 entsprechend angepasst. Einwohnerbasiert wird der rechnerische Bedarf für diese Zielgrößen ermittelt und mit dem vorhandenen Platzangebot in den jeweiligen Kindergartenbezirken abgeglichen (s. Anlage 3 und 4). Die Vorverlegung des Einschulungsstichtags in drei Stufen nach dem Schulgesetz ist mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 abgeschlossen. Damit sind dauerhaft drei Geburtsmonate (4 volle Jahrgänge plus 1 Ge- Drucksache 202/2022 Seite 3 burtsmonat statt vor der Verschiebung 3 volle Jahrgänge und 10 Geburtsmonate) mehr in den Einrichtungen, die jährlich in der Kindergartenbedarfsplanung zu berücksichtigen sind. Zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daneben auch die qualitative Bedarfsdeckung (z.B. durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten, vermehrte Schaffung von Ganztagsangeboten, Abkehr/Umwandlung von vermindert nachgefragten Regelbetreuungsangeboten) weiterzuentwickeln. Diese Daten wertet die Verwaltung aus den vorliegenden Bedarfsmeldungen aus und kann damit Aussagen zu Wartenden und deren Bedarf treffen. Mit dem Abgleich der vierteljährlichen Belegungsmeldungen der Lahrer Kitas, die von den jeweiligen Kita-Leitungen an den Kita-Service gesendet werden, kann die individuelle Vermittlung in Einzelfällen besser gesteuert werden. Perspektivisch werden in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt Prognosen zur Entwicklung der Kinderzahlen in Gebieten mit umfangreichen Wohnbaumaßnahmen aufgestellt. Dieser angenommene Zuwachs an Kindern ist in Anlage 5 in der vorletzten Spalte dargestellt. Da die Aussagen zur Zahl der entstehenden Wohneinheiten sehr dynamisch ist und nur größere Maßnahmen ungefähre Berücksichtigung finden, bleibt dieser Wert unscharf und ist nur als vorsichtige Annäherung zu verstehen. Maßnahmen: Zur Erreichung der Bedarfsdeckung ist weiterhin ein stetiger Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten durch Erweiterung bzw. Neubau von Kitas erforderlich, um die notwendige Anzahl von Kita-Plätzen vorhalten zu können. In qualitativer Hinsicht sind die Daten aus der Zentralen Vormerkung hinsichtlich gewünschter Betreuungsform für die zeitliche Weiterentwicklung von Angeboten maßgeblich. Im laufenden Kita-Jahr 2022/2023 sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: • • Kindergarten St. Maria: Schaffung eines Angebots für Kinder ab 2 Jahren und Einführung von verlängerten Öffnungszeiten durch Umwandlung von Regelplätzen Kindertagesstätte An der Schutter, Reichenbach: Inbetriebnahme einer zweiten Krippengruppe sowie Schaffung von 10 zusätzlichen Plätze für Kinder ab drei Jahren durch Umwandlung einer altersgemischten Gruppe in eine Gruppe für Kinder ab drei Jahren Der Vertrag für das Gebäude der Kita Bottenbrunnenstraße (5 Gruppen) wurde vom Ortenauklinikum zum 31.12.2023 fristgerecht gekündigt. Um die Plätze an anderer Stelle nahtlos weiterführen zu können, wird unter Federführung von Dezernat III die Standortsuche für einen Ersatzbau mit höchster Priorität verfolgt. Perspektivisch können folgende Maßnahmen, mit jeweils unterschiedlichem Status und Zeitplanung zur Bedarfsdeckung beitragen: Höchste Priorität A: • • • • Ersatzbau Kita Bottenbrunnenstraße in elementarer Bauweise zur längerfristigen Nutzung, Fertigstellung zum 31.12.2023 notwendig Kita Hosenmatten, mindestens 3 Gruppen, Grundstücksfläche vorhanden, Planung läuft Kita-Jammstraße, 5,5 Gruppen (ca. 80 Plätze Ü3 und 20 Plätze U3), beschlossen, in Umsetzung, Betriebsbeginn ca. 2024 Kita Dammenmühle, 5 Gruppen (ca. 70 Plätze Ü3 und 20 Plätze U3), konzeptionelle Planung, GR-Beschluss ist erfolgt. Umsetzung in Projektphase 2 (2022-2026). Drucksache 202/2022 Seite 4 Hohe Priorität B: • • Reichenbach/Kuhbach, 4 zusätzliche Gruppen (ca. 50 Plätze Ü3 und 15 Plätze U3) sowie Bestandserhaltung, im Kontext mit Schulentwicklung beider Stadtteile, Gremienbeschluss mit Favorisierung Variante C2 ist erfolgt, Planung ab 2023 Don Bosco, max. 2 zusätzliche Gruppen möglich (ca. 30 Plätze Ü3 und 5 Plätze U3), Grundsatzbeschluss im Zuge Quartiersentwicklung, Planung durch Wohnbau Stadt Lahr GmbH läuft, Bauund Betriebsbeginn noch offen Prioritätsstufe C: • Kita Freie Evangelische Schule, 4 Gruppen, Erarbeitung Konzeptionelle Planung, GR-Beschluss 03/2022 Alle Maßnahmen der Prioritätsstufen A, B und C sind in Anlage 5 enthalten Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die gesetzliche finanzielle Förderverpflichtung der Kindertagespflege liegt beim Träger der Öffentlichen Jugendhilfe. Einflussmöglichkeiten auf die Angebote und die Kontinuität der Kindertagespflege sind für die Stadt nur in minimalem Umfang vorhanden. Eltern bevorzugen spätestens ab drei Jahren eindeutig die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Die Kosten der Sorgeberechtigten für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege übersteigen ohne individuelle gesetzliche Förderansprüche in der Regel die Kosten eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung deutlich. Durch freiwillige Förderung der Kindertagespflege insbesondere für die Altersgruppe unter drei Jahren können jedoch städtische Investitionen in Einrichtungen eingespart werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Durch den weiterhin notwendigen Ausbau von Kita-Plätzen entstehen Kosten für Investitionen in Gebäude und Ausstattung sowie für den laufenden Betrieb in Form von Sach- und Personalkosten. Vom Land Baden-Württemberg werden ausgehend von der jährlichen Platzbelegung am 01.03. im darauffolgenden Jahr Betriebsmittel in Höhe von ca. 31,5% der durchschnittlichen Betriebskosten für Kinder von 3-6 Jahren und 68% für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt. Da die finanziellen Auswirkungen sich im Hinblick auf die einzelnen Maßnahmen erheblich unterscheiden, werden die konkreten finanziellen Auswirkungen erst im Rahmen von Einzelbeschlüssen aufgezeigt. Finanzierung: Für Investitionen werden immer wieder zeitlich befristete Investitionsprogramme des Bundes aufgelegt, die zuletzt bei Neubaumaßnahmen eine Förderung von 132.000 Euro pro neue Gruppe vorsahen, bei tatsächlichen Neubaukosten von ca. 1 Mio. Euro (zzgl. Nebenkosten und Herstellung Außenanlage) für das erforderliche anteilige Raumprogramm pro Gruppe in einer neuen Einrichtung. Insbesondere für bauliche Maßnahmen zur Umwandlung von Plätzen z.B. hin zu Ganztagsangeboten ist eine finanzielle Förderung nicht möglich, sofern keine neuen Plätze entstehen. Derzeit ist ein neues Drucksache 202/2022 Seite 5 Bundes-Investitions-Förderprogramm angekündigt, aber der Zeitpunkt des Beginns und die Ausgestaltung sind noch nicht bekannt. Begründung: Die Stadt Lahr hat ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sicherzustellen. Im KitaJahr 2022/2023 stehen zu Beginn 1840 Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Es fehlen zur rechnerischen Bedarfsdeckung jedoch noch 290 Plätze. Der starke Anstieg zum Vorjahr ist auf einen erheblichen Einwohnerzuwachs zurückzuführen. Im Sommer 2023 werden 561 Kinder schulpflichtig, im Jahr 2024 sind es 557 Kinder. In den Folgejahren sind die Jahrgänge deutlich kleiner. Ohne weitere Maßnahmen würde der rechnerische Platzmangel bei gleichbleibenden Einwohner- und Platzzahlen bis 2024/2025 auf 181 Plätze zurückgehen. Für Kinder unter drei Jahren stehen 549 Plätze zur Verfügung. Aufgrund der angepassten Bedarfsquote und eines leichten Rückgangs beim Platzangebot in der Kindertagespflege fehlen trotz der Angebotserweiterung in Reichenbach um 15 Kleinkindplätze gesamtstädtisch im laufenden Kita-Jahr noch 124 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Die Auswirkung der einzelnen priorisierten Maßnahmen auf das gesamtstädtische Angebot lässt sich aus Anlage 5 entnehmen. Mit der Umsetzung aller Maßnahmen würden gesamtstädtisch keine Plätze mehr für Kinder ab drei Jahren fehlen. Für Kinder unter drei Jahren wäre die Bedarfsdeckung aufgrund der Fortschreibung der Bedarfsquote in einem Umfang von 9 fehlenden Kleinkindgruppen für jeweils 10 Kinder noch deutlich unterschritten. Bei der Ermittlung der Bedarfsdeckung werden benachbarte Bezirke in der Regel übergreifend betrachtet. Bei der Frage der Platzannahme spielt jedoch auch die Mobilität der nachfragenden Familien eine große Rolle. Ob eine Bedarfsdeckung und Sicherstellung des Rechtsanspruchs bei einem angestrebten Platzangebot für 42,6% aller Kinder unter drei Jahren tatsächlich erreicht werden kann, lässt sich noch nicht beurteilen. Ein bedarfsgerechtes Angebot soll auch unterjährige Wechselmöglichkeiten in andere Betreuungsformen oder Einrichtungen sowie kurzfristige Aufnahmen bei Zuzügen zulassen. Da auch andernorts vermehrt Platzknappheit herrscht, verbleiben Kinder bei einem Wegzug aus Lahr ins nahe Umland häufig noch einige Monate in Lahrer Einrichtungen. Der laufenden Belegungsplanung durch die Einrichtungsleitung kommt eine besondere Bedeutung zu, um einer möglichst großen Zahl von Kindern Zugang zu frühkindlicher Bildung zu eröffnen und gleichzeitig Familien auch bedarfsgerecht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Besonders schwierig ist die unterjährige, kurzfristige Platzvermittlung von allen neu zugezogenen Kindern insbesondere für künftige Schulanfänger und Geschwister. Verschärft wird die Lage durch die kurzfristig hinzugekommene Nachfrage von geflüchteten Kindern zwischen einem und sechs Jahren aus der Ukraine, von denen 18 Kinder ab drei Jahren und 3 Kinder unter drei Jahren bereits für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung vorgemerkt wurden. Für 7 Kinder liegt bereits eine konkrete Platzzusage vor. Die bisher stabile Nachfrage nach Regelbetreuung, die überwiegend von Familien ausging, die nicht oder bzw. nur in geringem Umfang berufstätig sind und daher gesetzliche Förderleistungen nur in Höhe einer Basisversorgung erhalten können geht seit Monaten merklich zurück. Die Nachfrage nach längeren, durchgehenden Betreuungszeiten steigt an. Um dieser zu entsprechen, resultieren daraus in der Regel geringere Gruppengrößen, ein erweitertes Raumprogramm und zusätzlicher Personalbedarf. Drucksache 202/2022 Seite 6 Der öffentlich kommunizierte Mangel an Kita-Plätzen führt auch zu einem verstärkten Auftreten von Interessensbekundungen für die Umsetzung von kleineren Kita-Projekten durch privat-gewerbliche Anbieter. Diese Anfragen sorgfältig und kritisch zu prüfen, bindet viel Zeit. Die weiterhin dynamische Entwicklung bei den Bedarfszahlen sowie der ansteigende Bedarf an längeren Betreuungszeiten erfordern den kontinuierlichen weiteren Ausbau und erhöhen den Bedarf für Ausbildung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Die Maßnahmen sind daher schnellstmöglich entsprechend der Priorisierung weiterzuverfolgen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Dewes Amtsleiterin Anlage(n): Anlage 0 Anlage 1 - Entwicklung der Jahrgänge Anlage 2 - Übersicht Betreuungsangebote 22-23 ff Anlage 3 Bedarfsplanung 2022 Anlage 4 - Bedarfsplanung U3 Anlage 5 - Bedarfsprognose Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.