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Informationsvorlage (Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in…

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Rappenecker

Drucksache Nr.: 230/2022
Az.: 892.43

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

24.10.2022

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren 2013 bis 2018
- Abschlussbestätigung

Mitteilung:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - nimmt Kenntnis von
der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der allgemeinen
Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren 2013 bis 2018.

Drucksache 230/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Zeitraum vom 09.11.2020 bis 01.12.2020 eine allgemeine
Finanzprüfung des Hospital- und Armenfonds sowie des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege
- durchgeführt. Gegenstand der Prüfung waren gem. § 31 Stiftungsgesetz i.V.m. § 114 Abs. 1
GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stiftung in den Haushaltsjahren 2013
bis 2018 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Spital in den
Wirtschaftsjahren 2013 bis 2018. Mit Schreiben vom 11.02.2021 hat die Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg (GPA) den Bericht über die Prüfung allgemeine Finanzprüfung des Hospitalund Armenfonds sowie des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - mit der Bitte übersandt,
das Erforderliche zu veranlassen und Stellung zu den Prüfungsfeststellungen zu nehmen.
In der öffentlichen Sitzung am 25.04.2022 wurde der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes unterrichtet (Beschlussvorlage 55/2022).
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat hat der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen ohne Einwendungen zugestimmt. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ist hiervon mit Schreiben vom 28.04.2022 informiert
worden.
Mit Schreiben vom 21.09.2022 hat das Regierungspräsidium Freiburg als Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung gem. § 31 Stiftungsgesetz i.V.m. § 114 Abs. 5 der GemO die Bestätigung erteilt,
dass die Feststellungen im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 11.02.2021 erledigt
sind. Gleichzeitig ist auf die Pflicht zur Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss der
überörtlichen Prüfung gemäß VwV GemO Nr. 1 zu § 114 hingewiesen worden. Da es sich hier um
einen Gegenstand einfacher Art handelt, wird die Angelegenheit ohne Vorbehandlung im Hauptund Personalausschuss (Betriebsausschuss) sogleich dem Gemeinderat in seiner Funktion als
Stiftungsrat zur Kenntnisnahme im Wege der Offenlegung vorgelegt.

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Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Michael Krupinski
Heim- und Betriebsleiter

Anlage(n):
Anlage 0