Informationsvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Gebhardt
Drucksache Nr.: 233/2022
Az.: 095.62
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Gemeinderat
24.10.2022
zur Kenntnis
öffentlich
Abstimmung
Betreff:
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
-Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2015 bis 2020
Abschlussbestätigung
Mitteilung:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Bestätigung des
Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der überörtlichen
Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2015 bis 2020
durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg.
Drucksache 233/2022
Seite 2
Sachdarstellung
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Zeitraum vom 18.01.2021 bis 12.02.2021 eine Prüfung der
Bauausgaben der Stadt Lahr in den Jahren 2015 bis 2020 durchgeführt. Gegenstand der Prüfung
waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Bauausgaben in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren)
2015 bis 2020, als selbständiger Teil der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Rechnungs- und
Wirtschaftsführung. Mit Schreiben vom 01.07.2021 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) den Bericht über die Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr in den Jahren
2015 bis 2020 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und Stellung zu den
Prüfungsfeststellungen zu nehmen.
In der öffentlichen Sitzung am 25.04.2022 wurde der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt
des Prüfungsberichtes unterrichtet (Beschlussvorlage 49/2022). Der Gemeinderat hat der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen ohne Einwendungen zugestimmt. Die GPA ist hiervon mit Schreiben vom 26.04.2022 informiert worden.
Im Prüfungsbericht der GPA wurde u.a. das Thema der Bindefristen bei Vergaben aufgegriffen.
Hierzu hat das RP Freiburg abschließende Bemerkungen in der Abschlussbestätigung hinterlegt.
Als Anlage zu dieser Vorlage ist eine komplette Zusammenfassung der entsprechenden Randnummer mit der Prüfungsfeststellung, der Stellungnahme der Verwaltung und der besagten Bemerkung beigefügt.
Mit Schreiben vom 21.09.2022 hat das Regierungspräsidium Freiburg zum Abschluss der überörtlichen Prüfung gem. § 114 Abs. 5 der GemO die Bestätigung erteilt, dass die Feststellungen
im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 01.07.2021 erledigt sind bzw. aufgrund
der Zusagen der Verwaltung als erledigt gelten. Gleichzeitig ist auf die Pflicht zur Unterrichtung
des Gemeinderates über den Abschluss der überörtlichen Prüfung gemäß VwV GemO Nr. 1 zu
§ 114 hingewiesen worden. Da es sich hier um einen Gegenstand einfacher Art handelt, wird die
Angelegenheit ohne Vorbehandlung im Haupt- und Personalausschuss sogleich dem Gemeinderat im Wege der Offenlegung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Markus Ibert
Oberbürgermeister
Markus Wurth
Stadtkämmerer
Anlage(n):
Zusammenfassung Randnr. A2
Anlage 0