Beschlussvorlage (Scheffel-Gymnasium, Sanierung Hülle, Lüftung und Heizung Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
21. Februar 2022
21. Februar 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 603 Sachbearbeitung: Killius Drucksache Nr.: 3/2022 Az.: 60/603TGM-Ka/KH An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 19.01.2022 Haupt- und Personalausschuss 07.02.2022 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 21.02.2022 beschließend öffentlich Abstimmung nichtöffentlich Einstimmig Betreff: Scheffel-Gymnasium, Sanierung Hülle, Lüftung und Heizung Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 unter dem Investitionsauftrag I211 000 10 800 (Scheffel-Gymnasium, Maßnahmen KInvFG II – Sanierung Hülle, Lüftung und Heizung) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 690.000,- Euro. Die Deckung erfolgt über den Investitionsauftrag I211 070 10000 (Schule Sulz, Maßnahmen KInvFG II - Sanierung Hülle, Innenräume, Sanitäranlagen und Heizung). Drucksache 3/2022 Seite 2 Sachdarstellung In den Sitzungen am 18.11.2013 und 29.09.2014 hat der Gemeinderat der Sanierung des ScheffelGymnasiums und 17 weiteren Schulen in den Jahren 2014 bis 2024 zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung am 19.03.2018 (Drucksache Nr. 50/2018) wurde die Verwaltung ermächtigt gemäß der aktuell geänderten Konzeption Schulsanierungsförderungsanträge für das Scheffel-Gymnasium und 7 weitere Schulen zu stellen. Mit Schreiben vom 02.10.2018 hat das Regierungspräsidium für die Sanierungsmaßnahmen am Scheffel-Gymnasium eine Förderungszuwendung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), Kapitel 2 in Höhe von 2.744.000,- Euro bewilligt. Durch den Lockdown und die damit verbundenen Schulschließungen im vergangenen Jahr konnten die Arbeiten zügiger als ursprünglich geplant ausgeführt werden. Die Gesamtbauzeit konnte so um ca. ein halbes Jahr verkürzt werden. Wesentlich mehr Leistungen wurden in einem kürzeren Zeitraum umgesetzt. In Folge dessen kam es zu einem erhöhten Mittelabfluss, der letztlich zur oben genannten Überschreitung der dieses Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel führte. Insgesamt werden Mittel in Höhe von rund 690.000,- Euro im Haushaltsjahr 2021 mehr benötigt. Die Maßnahme liegt im Kostenrahmen, siehe Projektbericht Nr.10, Drucksache Nr.: 158/2021. Es wird vorgeschlagen, einen Ausgleich über den Investitionsauftrag I211 070 10000 (Schule Sulz, Maßnahmen KInvFG II - Sanierung Hülle, Innenräume, Sanitäranlagen und Heizung) vorzunehmen. Die Schulsanierung in Sulz wird über dasselbe Förderprogramm (KInvFG) wie die Sanierung des Scheffel-Gymnasiums bezuschusst. Da erst Anfang 2022 mit den Ausschreibungen der Sanierungsmaßnahme in Sulz begonnen wird, stehen für das Haushaltsjahr 2021 noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2022 (Einbringung in den Gemeinderat am 24.01.2022) wurden die aktuellen Entwicklungen im Fortschritt der Projekte bereits berücksichtigt. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung erhöht sich der Ansatz 2022 für die Maßnahme in der Grundschule Sulz bei einer gleichzeitigen Reduzierung des Ansatzes 2022 für die Sanierung des Scheffel-Gymnasiums um jeweils 690.000,- EUR. Im Weiteren findet die Entwicklung bei der Festlegung der Ermächtigungsübertragungen von 2021 nach 2022 Berücksichtigung. Tilman Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung Drucksache 3/2022 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.