Informationsvorlage (Information zum Zensus 2022)
9. Februar 2022
Informationsvorlage Federführende Stelle: St. Zensus Sachbearbeitung: Garneau Drucksache Nr.: 303/2021 Az.: Zensus1 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 02.02.2022 vorberatend nichtöffentlich Technischer Ausschuss 09.02.2022 zur Kenntnis öffentlich Gemeinderat 21.02.2022 zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Einstimmig zur Kenntnis genommen Betreff: Information zum Zensus 2022 Mitteilung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt den Bericht zum Zensus zur Kenntnis Drucksache 303/2021 Seite 2 Sachdarstellung Den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Zensus 2022 bildet die EU-Verordnung Nr. 763/2008 in Verbindung mit dem nationalen Zensusgesetz (ZensG 2022) und dem Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 (AGZensG 2021). In Baden-Württemberg ist für die Durchführung des Zensus bei Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohner eine örtliche ErhebungssteÜe verpflichtend einzurichten. Beim Zensus handelt es sich um eine statistische Erhebung, bei der ermittelt wird, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Es geht jedoch nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Hierbei werden ca. 10% der Lahrer Einwohner stichprobenartig vom Land Baden-Württemberg über einen Zufallsgenerator ausgewählt. Die ausgewählten Einwohner nennt man Auskunftspflichtige. Diese Einwohner sind gern. §§23 ff. ZensG zur Auskunft verpflichtet. Der Zeitraum zur Ausübung der Aufgaben des Zensus erstreckt sich vom 01.06.2021 bis spätestens zum 31.05.2023. Das Erhebungsverfahren selbst beginnt am 16.05.2022 und endet am 19.11.2022. Die Zeit außerhalb der Erhebung wird zur Vor- und Nachbereitung diverser Aufgaben genutzt. Um diese Aufgaben lösen zu können, werden laut den Orientierungswerten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg bei der Stadt Lahr 2,0 Vollzeitkräfte benötigt. Die Erhebungsstelle Lahr wird nach Rücksprache mit der Abteilung 102 (Personal und Organisation) mit 1,5 Vollzeitkräften besetzt und von einer Studentin der Hochschule Kehl zeitweise unterstützt. Weiterhin sind für die Erhebung ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte einzusetzen. Laut dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg begründet die Bestellung zum ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eigener Art. Die Erhebungsbeauftragten stehen in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur Erhebungsstelle. Der finanzielle Rahmen berechnet sich nach aktuellen Hochrechnungen wie folgt: Finanzieller Rahmen + Zuweisung des Landes BW: 159.000 € - Kosten für EDV, Ausstattung, Personal und Aufwandsentschädigung = geschätzter Zuschuss der Stadtverwaltung Lahr: ca. 205.000 € ca. 40.000 € - 50.000 € Eine genaue Berechnung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Um die Einwohner über den Zensus zu informieren, wurde auf der Internetplattform der Stadt Lahr eine eigene Seite für die Stabstelle Zensus erstellt, auf welcher die interessierten Einwohner ausführlich über den Zensus informiert werden. Weiterhin soll eine Zeitungsanzeige folgen. Außerdem erhalten die Auskunftspflichtigen vor der eigentlichen Erhebung ein Informationsschreiben, welches vom Statistischen Landesamt BW erstellt wird. Mit einem Ergebnis der Zensuserhebung ist laut Angaben des Statistischen Landesamtes frühestens im Frühjahr 2023 zu rechnen. Drucksache 303/2021 Seite 3 Zensus-Meilensteine: - Pre-Zensus-Zeit -> Suche nach geeigneten Büroräumen für die Abschottung während des Zensus - 01.06.21 - 30.09.21 -> Einstellung Erhebungsstellenpersonal und zensusgerechte Ausstattung der Büroräume - 01.07.21 -29.10.21 -> Vorbereitung von kommunalen Rechtsgrundlagen und Regelungen - 01.11.21 -> Beginn des Zensus-Erhebungsunterstützungssystem (EHU-Produktivsystem) - 01.11.21 -25.03.22 -> Rekrutierung von Erhebungsbeauftragten - 26.03.22 + 02.04.22-> Schulung für Erhebungsbeauftragte durch Mitarbeiter der Erhebungsstelle - 15.05.22 -> Erhebungsstichtag - 16.05.22- 18.11.22 -> Erfassung und Kontrolle der Erhebungsbefunde im EHU - 19.11.22-30.04.23 -> Vernichtung der Unterlagen und Löschung der Daten - Anschließend Auflösung der Erhebungsstelle _______________ (Tilman Petters) Anlage(n): Anlage 0 ________________ (Markus Nerz)