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Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 29/2022
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

21.03.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2020

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt
• die Bilanz zum 31.12.2020
• die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2020,
• den Lagebericht 2020,
• den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2020 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses
2020 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.
4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 29/2022

Seite 2

Drucksache 29/2022

Seite 3

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Zielsetzung:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Entlastung der Geschäftsführung und Wahl des Wirtschaftsprüfers für 2021

Maßnahmen:

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
keine

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 29/2022
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Seite 4
Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung
der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) –
künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die
hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert,
StRin Deusch, StR Täubert, StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StR Uffelmann, StR Oßwald und
StR M. Himmelsbach gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte
tätigen Gemeinderäte nicht zu gefährden, werden sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses
als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit
Befassung zum Jahresabschluss 2020 ist noch nicht terminiert.
Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss:
Die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die
Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
119.957,71 € (Vj. 1.055.719,98 €). Die Wirtschaftsplanung sah einen Verlust in Höhe von
130.700,- € vor. Es wird vorgeschlagen den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde von der Biedert, Binder, Erb Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach Einholung mehrerer Angebote zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat die Kanzlei Dr.
Sachs, Offenburg das mit Abstand wirtschaftlichste Angebot zur Jahresabschlussprüfung vorgelegt.

Drucksache 29/2022

Seite 5

Die Geschäftsführung schlägt daher vor, die Kanzlei Dr. Sachs, Offenburg für das Geschäftsjahr
2021 zum Abschlussprüfer zu wählen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Bilanz 2020
GuV 2020
Anlagespiegel 2020
Lagebericht 2020
Bestaetigungsvermerk 2020
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.