Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2020)
21. März 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Lehmann Drucksache Nr.: 29/2022 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 21.03.2022 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2020 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt • die Bilanz zum 31.12.2020 • die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2020, • den Lagebericht 2020, • den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2020 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2020 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. 4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 29/2022 Seite 2 Drucksache 29/2022 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zielsetzung: Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Entlastung der Geschäftsführung und Wahl des Wirtschaftsprüfers für 2021 Maßnahmen: Alternativ geprüfte Maßnahmen: keine Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 29/2022 Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Seite 4 Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert, StRin Deusch, StR Täubert, StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StR Uffelmann, StR Oßwald und StR M. Himmelsbach gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte nicht zu gefährden, werden sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss 2020 ist noch nicht terminiert. Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss: Die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 119.957,71 € (Vj. 1.055.719,98 €). Die Wirtschaftsplanung sah einen Verlust in Höhe von 130.700,- € vor. Es wird vorgeschlagen den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde von der Biedert, Binder, Erb Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Nach Einholung mehrerer Angebote zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat die Kanzlei Dr. Sachs, Offenburg das mit Abstand wirtschaftlichste Angebot zur Jahresabschlussprüfung vorgelegt. Drucksache 29/2022 Seite 5 Die Geschäftsführung schlägt daher vor, die Kanzlei Dr. Sachs, Offenburg für das Geschäftsjahr 2021 zum Abschlussprüfer zu wählen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Bilanz 2020 GuV 2020 Anlagespiegel 2020 Lagebericht 2020 Bestaetigungsvermerk 2020 Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.