Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2020 - Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 31/2022
Az.: 922.5630

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

21.03.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2020 - Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 31/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Zielsetzung:
Entlastung des Aufsichtsrats

Maßnahmen:

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
keine

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 31/2022

Seite 3

1.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes
Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage
136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und
die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG
& Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die
hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert,
sowie StRin Deusch, StR Täubert, StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StR Uffelmann, StR Oßwald und StR M. Himmelsbach gegeben.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im
Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und
Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie
des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses
und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen
von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken,
wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem Grunde muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit
Befassung zum Jahresabschluss 2020 ist noch nicht terminiert.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß § 18 GemO
BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister
Anlage(n):
Anlage0

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Drucksache 31/2022

Seite 4

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.