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Beschlussvorlage (Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung in den Jahren 2020 und 2021)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 14
Sachbearbeitung: Zanger

Drucksache Nr.: 93/2022
Az.: 095.51

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig zur
Kenntnis genommen

Gemeinderat

16.05.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung
in den Jahren 2020 und 2021

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Teilschlussbericht zur Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes in den Jahren 2020 und 2021 zur Kenntnis.

Drucksache 93/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat wird in der heutigen Sitzung über die Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes in den Jahren 2020 und 2021 informiert.
Aufgrund der Umstellung auf das NKHR kommt es zu Verzögerungen bei der
Erstellung der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2020, da die Kämmerei zunächst
vor allem für den Kernhaushalt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 erstellen
muss.
Stadt Lahr Kernhaushalt Eröffnungsbilanz 01.01.2020
Vorgabe zur Erstellung
bis 31.12.2020

Jahresabschluss 2020
bis 30.06.21

Jahresabschluss 2021
bis 30.06.22

Insofern kann der Gemeinderat nicht wie gewohnt zeitnah durch den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes bei gleichzeitiger Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 informiert werden.
Dem Rechnungsprüfungsamt ist es ein Anliegen das Gremium durch diesen
„Teilschlussbericht“ über die unterjährige Beratungs- und Prüfungstätigkeit der
Jahre 2020 und 2021 in Kenntnis zu setzen.
Wie in den bisherigen Schlussberichten wird die Durchführung der gesetzlichen
Pflichtaufgaben wie auch der vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben dargelegt, allerdings ohne die eigentliche Jahresabschlussprüfung. Die im Teilschlussbericht dargestellten Prüfungen sind aber Grundlage für die späteren
Jahresabschlussprüfungen. Der Bericht wurde daher Teilschlussbericht genannt.
Der Bericht informiert insbesondere über die durchgeführten Schwerpunktprüfungen und Themenschwerpunkte der Beratung (ab Seite 13). Wie bisher enthält er auch eine besondere Abhandlung zu den Themen im Rahmen der Bauund Vergabeprüfung (ab Seite 40).
Auf Basis der Eröffnungsbilanz werden von der Kämmerei zu einem späteren
Zeitpunkt die doppischen Jahresabschlüsse ab 2020 erstellt. Nach erfolgter Prüfung der einzelnen Abschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt werden diese
dem Gemeinderat zur Feststellung zusammen mit dem jeweiligen Schlussbericht nach § 110 Abs. 2 GemO vorgelegt. Diese Schlussberichte werden sich
dann, für die Jahre für welche ein Teilschlussbericht erstellt wurde, nur noch auf
die reine Jahresabschlussprüfung beziehen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt

Drucksache 93/2022

Seite 3

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Anlage(n):
Anlage 0
Teilschlussbericht 2020/2021
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.