Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Kostenstelle Bestattungswesen im Haushaltsjahr 2021)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Sottru

Drucksache Nr.: 58/2022
Az.: -0670

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

30.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

06.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

02.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

16.05.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Kostenstelle Bestattungswesen
im Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr
2021 bei der Kostenstelle 55305000 „Bestattungswesen“, Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL…“, überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 101.100,00 € (gerundet).
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen im Querbudget
„BGL-Kosten Grün- und Freiflächen“, Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL…“, i.H.v.
10.100,- € und Mehrerträge bei Kostenstelle 55305000 „Bestattungswesen“, Kostenart
33212000 „Grabstättengebühren“ i.H.v. 91.000,- €.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 58/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Auf der Kostenstelle 55305000 (Bestattungswesen / Kostenart 44550000 (Erstattungen an BGL u.a.)
entstanden im Haushaltsjahr 2021 Mehrausgaben, die gedeckt werden müssen.

Zielsetzung:
Um diese Mehrausgaben ausgleichen zu können werden Minderausgaben und Mehreinnahmen in anderen Haushaltspositionen in Anspruch genommen.

Maßnahmen:
Inanspruchnahme von Minderausgaben und Mehreinnahmen zum Ausgleich der Mehrausgaben.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 58/2022
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Seite 3
Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:

Im Bereich Bestattungswesen mit der Kostenstelle 55305000 auf der Kostenart 44550000 (BGL), Erstattungen an BGL entstanden im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
101.100,00 Euro (gerundet).

Insgesamt beliefen sich die Kosten im Haushaltsjahr 2021 für die o.g. Ausgaben 831.009,71 Euro. Der
Planansatz lag bei 730.000,00 Euro.

Begründung der Mehrausgaben:
Witterungsbedingt ergaben sich Mehrarbeiten für den Bau und Gartenbetrieb der Stadt Lahr (BGL)
unter anderem durch die Aufarbeitung von durch Trockenschäden ausgefallener Heckenstrukturen und
umfangreicher Baumpflegearbeiten.

Um diese Mehrausgaben ausgleichen zu können imQuerbudget „BGL-Kosten Grün- und Freiflächen“,
Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL…“, Minderaufwendungen i.H.v. 10.100,- € und Mehrerträge
bei der Kostenstelle 55305000 „Bestattungswesen“, Kostenart 33212000 „Grabstättengebühren“ i.H.v.
91.000,-

Tilman Petters
Bürgermeister

Richard Sottru
Abt. Öffentliches Grün und Umwelt

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in
den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.