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Beschlussvorlage (Mobilitätsnetzwerk Ortenau - Ausschreibung eins öffentlichen Fahrradverleihsystems als Bestandteil der in den Netzwerkkommunen geplanten Mobilitätsstationen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 132/2022
Az.: - 0692/MS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20

622

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

15.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

22.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Zurückverwiesen

Haupt- und Personalausschuss

04.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Mündlicher
Bericht

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Mobilitätsnetzwerk Ortenau
- Ausschreibung eins öffentlichen Fahrradverleihsystems als Bestandteil der in den Netzwerkkommunen geplanten Mobilitätsstationen
Beschlussvorschlag:
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.07.2021 zur Vorlage Nr. 63/2021 beauftragt die
Stadt Lahr das Mobilitätsnetzwerk Ortenau mit der Ausschreibung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems für die in der Stadt Lahr geplanten Mobilitätsstationen. Die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung beträgt maximal neun Jahre (fünf Jahre fix zzgl. zweimalige Verlängerungsoption um je zwei Jahre) und soll am 01.04.2023 beginnen. Somit sind in Ergänzung zum Beschluss der Vorlage Nr. 63/2021 am 19.07.2021 die für den Betrieb notwendigen Mittelbedarfe
- in Höhe von EUR 210.000 für das Jahr 2027 und
- in Höhe von EUR 53.000 für das Jahr 2028
in die Haushaltspläne 2027 und 2028 der Stadt Lahr einzustellen. Über die beiden optionalen Vertragsverlängerungen wird das Gremium rechtzeitig und erstmalig 2027 beraten.
Zusammenfassende Begründung:
Durch die Mobilitätsstationen wird ein vielfältiges, den ÖPNV ergänzendes Mobilitätsangebot in den Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau geschaffen. Das Fahrradverleihsystem ist ein wichtiger Baustein, stadtverträgliche und umweltfreundliche Mobilität
zu ermöglichen. Durch die Bereitstellung sowohl von Stadträdern als auch von Pedelecs
sowie ggf. (E-)Lastenrädern wird es den unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht und bietet eine sehr gute Alternative zum MIV. Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau übernimmt die Ausschreibung entsprechend der Regelungen in der Anstaltssatzung. Die Laufzeit von mind.
fünf Jahren ermöglicht aufgrund der stufenweisen Realisierung ein längerfristiges Angebot
und ein höheres Kundenbindungspotenzial, bedeutet für die Kommunen eine wirtschaftlichere Investition bzgl. der vorbereitenden Maßnahmen an den Stationsstandorten und soll
für den Anbieter/Betreiber attraktiv sein, was sich im Angebotspreis widerspiegeln wird.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Am 19.07.2021 hat der Gemeinderat im Rahmen der Beratung der Vorlage Nr. 63/2021 „Mobilitätsnetzwerk Ortenau: Standort- und Umsetzungsplanung für Mobilitätsstationen in Lahr“ folgende Beschlüsse
gefasst:
1. Im Zeitraum 2023-2025 werden in der Stadt Lahr 34 ortsfeste und 1 virtuelle Mobilitätsstation
realisiert.
2. Es werden sechs zusätzliche ortsfeste Mobilitätsstationen als Erweiterungsoption in das Konzept aufgenommen. Die Nutzung der Erweiterungsoption sowie grundsätzliche Änderungen
am Konzept stehen unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gremien.
3. Die notwendigen Mittelbedarfe gemäß Sachdarstellung sind in die Haushaltspläne 2022-2026
der Stadt Lahr mit Bindungswirkung einzustellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen bzw. der Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR (ab 2022 vsl.
Kommunalanstalt) Mittel für Ausschreibungen als kommunaler Verbund bereitzustellen. Über
die Dauer der Rahmenvereinbarungen wird in einer separaten Vorlage beraten.
Eine der ersten Aufgaben der zukünftigen gemeinsamen selbstständigen Kommunalanstalt „Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts (gKA)“ unmittelbar nach dem Rechtsformwechsel
und nach 3,5 Jahren guter und effektiver Zusammen-/Vorarbeit wird die Ausschreibung des öffentlichen
Fahrradverleihsystems für alle Beteiligten sein, damit eine Aufnahme des Betriebs im April 2023 erfolgen kann und es in Lahr zu keiner oder nur einer kurzen Betriebsunterbrechung kommt. Das neue
Angebot wird das bestehende Pedelec-Verleihsystem ablösen.
Gemäß § 2 Abs. 2c der Anstaltsatzung (siehe Vorlage Nr. 131/2022) erfüllt die gKA für die Beteiligten
die folgende Aufgabe:
im Falle eines positiven Beschlusses der zuständigen Gremien der jeweiligen Beteiligten über die
geplante Maßnahme einschließlich der Zurverfügungstellung der nötigen Mittel: eigenverantwortliche Vergaben und Ausschreibungen zur Umsetzung von interkommunalen Mobilitätsprojekten
sowie damit im Zusammenhang stehenden Beschaffungen im Sinne einer zentralen Beschaffungsstelle (§ 120 Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 oder Alt. 2 GWB); in diesem Zusammenhang erbringt die
AöR die in Anlage Ziff. I genannten Leistungen, während den Beteiligten als beschaffenden Stellen
die in Anlage Ziff. II genannten Leistungen obliegen.
Weiterhin heißt es in § 6 Abs. 3:
Solange und soweit die AöR kein eigenes Personal zur Durchführung der Vergabeverfahren hat,
kann der Vorstand jeweils einen oder mehrere Beteiligte beauftragen, einzelne oder alle Aufgaben der AöR in einem Vergabeverfahren für diese wahrzunehmen.
Bei der Ausschreibung des Fahrradverleihsystems wird eine Beauftragung der Stadt Lahr, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice (Vergabestelle) beabsichtigt. Der Aufwand wird der gKA in Rechnung
gestellt oder bei der Berechnung der jährlichen Umlage der Beteiligten zur Finanzierung der Netzwerkarbeit berücksichtigt.

Zielsetzung:
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu erhalten, der ein qualitativ hochwertiges,
flächig verfügbares, öffentliches Fahrradverleihsystem mit ortsfesten Stationen zur automatischen Entleihe und Rückgabe von Leihfahrrädern bereitstellt und betreibt, welches ganztägig und ganzjährig mit

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einer hohen Qualität der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit aller Systemkomponenten zur Verfügung
steht. Es soll interkommunal nutzbar sein, d.h. Entleih- und Rückgabeort können variieren.
Das Fahrradverleihsystem soll kein Konkurrenzangebot zum ÖPNV darstellen, sondern vielmehr eine
Ergänzung für die erste und letzte Meile bieten und so Intermodalität ermöglichen und fördern. Durch
die Mobilitätsstationen wird ein vielfältiges Mobilitätsangebot in den Netzwerkkommunen geschaffen.
Das Fahrradverleihsystem ist ein wichtiger Baustein, stadtverträgliche und umweltfreundliche Mobilität
zu ermöglichen. Durch die Bereitstellung sowohl von Stadträdern als auch von Pedelecs sowie ggf.
(E-)Lastenrädern wird das Fahrradverleihsystem den unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht und
bietet eine sehr gute Alternative zum MIV.
Zur Zielgruppe gehören die Bevölkerung in den beteiligten Städten und Gemeinden, Pendlerinnen und
Pendler, Touristinnen und Touristen, Geschäftsreisende, Schülerinnen und Schüler weiterführender
Schulen mit größerem Einzugsgebiet sowie Studierende in Kehl und Offenburg. Das Angebot soll allen
Nutzenden gleichberechtigt zur Verfügung stehen. Ein einfacher, schneller und benutzerfreundlicher
Zugang zum System, u.a. über die geplante Mobilitäts-App des Ortenaukreises, sowie ein attraktives,
leicht verständliches und kostengünstiges Tarifsystem sind dabei Grundvoraussetzung.

Maßnahmen (bezogen auf die Ausschreibung des Fahrradverleihsystems):
Wesentliche Leistungsbestandteile des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags sind
•
•
•

die Einrichtung von automatisieren Stationen inkl. der hierzu gehörenden Infrastrukturelemente unter Verwendung der Marke EinfachMobil,
die Bereitstellung von Leihrädern in Form von Stadträdern und Pedelecs unter Verwendung
der Marke EinfachMobil sowie
der Betrieb und die Wartung der Leihräder und Stationen (einschließlich Vertrieb, nachfragegerechte Disposition/Umverteilung der Leihräder (dabei ebenso kurzfristiges Entfernen ordnungswidrig abgestellter Leihräder), Reparaturen, Reinigung) über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, maximal aber neun Jahren.

Damit einher gehen auch
•
•
•
•

die (technische) Kundenbetreuung,
die Bereitstellung technischer Lösungen für die Leihvorgänge (Registrierung, Entleih- und
Rückgabevorgänge der Leihräder, Fahrpause, Reservierung),
Marketing und Kommunikation unter Verwendung der Marke EinfachMobil sowie
die Datenerfassung und das Reporting für den Auftraggeber.

Die Fahrradverleihstationen werden sich auf den Gemarkungen der Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerk Ortenau verteilen. Während der Vertragslaufzeit ist eine räumliche und mengenmäßige
Erweiterung bzw. Verdichtung möglich und sogar absehbar. Dabei kann es auch zu einer Ausweitung
des Bediengebietes auf weitere Städte und Gemeinden, die zukünftig dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau
beitreten, kommen. Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau beabsichtigt zudem Kooperationen mit Dritten, z.B.
öffentliche und private Einrichtungen. So sollen bspw. Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse nach Zustimmung des Mobilitätsnetzwerks Ortenau zusätzliche Fahrradverleihstationen unter
Verwendung der Marke EinfachMobil direkt beim Auftragnehmer bestellen oder vorhandene Stationen
ergänzen können.

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Blick auf Lahr:
In Lahr sollen im Zeitraum 2023-2025 insgesamt 34 ortsfeste und 1 virtuelle Mobilitätsstation realisiert
werden. Der Gemeinderat hat die Standort- und Umsetzungsplanung am 19.07.2021 beschlossen und
gleichzeitig einen Großteil der zur Realisierung notwendigen Mittel bewilligt (Mittel für den Aufbau und
den Betrieb bis einschließlich 2026, siehe Seite 2 oben).
Die folgende Tabelle stammt aus der Vorlage Nr. 63/2021 und zeigt nochmal die geplanten Stationsstandorte sowie den Zeitpunkt der Realisierung. An allen Standorten sollen Leihräder (Stadträder und
Pedelecs) bereitgestellt werden. Die Stationsstandorte des aktuell von nextbike betriebenen PedelecVerleihsystems werden größtenteils übernommen.
L

M

Bahnhof Rathausplatz
Seminarstraße
Herzzentrum

Hosenmatten
Stadtpark/Parktheater
IHK

Gartenhöfe

1vorbehaltlich

Stationstypen und Standorte
S
XS
2023
Schlüssel
Bürgerpark
Ortenau Klinikum
Hugsweier
Ersteiner Straße
Sulz Kirche
Lahr West
Kippenheimweiler Waldmattensee
Kippenheimweiler
Kuhbach
Langenwinkel
Mietersheim
Reichenbach
2024
VHS
IBG
Karl-Kammer-Straße
Archimedesstraße1
Gewerbliche Schulen
Malerfachschule
2025
Industriehof
Terrassenbad
Hochschule für Polizei
Reichenbach Ost
Heidenburgstraße
Friedrich-Maurer-Park
AOK-Geschäftsstelle
Sulz Sulzberghalle

der Zustimmung der Zweckverbandsversammlung

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

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2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung

Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Aufbau:
262.000
+
Betrieb:
75.000
=
Summe:
337.000

Aufbau:
136.000
+
Betrieb:
155.000
=
Summe:
291.000

Aufbau:
136.000
+
Betrieb:
210.000
=
Summe:
346.000

0

0

0

-337.000

-291.000

-346.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

210.000 (für Betrieb ab 2026 bis Vertragsende)

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

0

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

-210.000

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

2025

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Anmerkungen:
Die in der Tabelle angegebenen Kosten stimmen nicht mit den in der Vorlage Nr. 63/2021 genannten
Kosten überein, da es bei dieser Vorlage ausschließlich um das Fahrradverleihsystem geht. Die einmaligen (Investitions-)Kosten beschränken sich hier auf die Systemkomponenten des Fahrradverleihsystems, die ausgeschrieben werden sollen. Da diese und auch die Betriebskosten nicht förderfähig
sind, wird im Vergleich zur Vorlage Nr. 62/2021 auch keine Förderung in der obigen Tabelle angegeben.
Nach einer erfolgreichen Projektvorstellung beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wurde
erfreulicherweise eine Zuwendung für einen Teil der Systemkomponenten des Fahrradverleihsystems
im Rahmen einer Einzelprojektförderung in noch unbekannter Höhe in Aussicht gestellt.
In Bezug auf die Betriebskosten wird eine Refinanzierung über Werbeeinnahmen angestrebt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Anlage(n):
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.