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Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2023/2024 und das Haushaltsjahr 2023)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 41
Sachbearbeitung: Silberer

Drucksache Nr.: 142/2022
Az.: 902.41/01

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
Kämmerei

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

08.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

15.06.2022

beschließend

nichtöffentlich

Freigabe

Kulturausschuss

28.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Haupt- und Personalausschuss

04.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Betreff:
Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das
Kulturprogramm 2023/2024 und das Haushaltsjahr 2023

Beschlussvorschlag:
1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2023 bis Juli 2024 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen.
Dem Amt 41 wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater
und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,- erteilt.
Geplante Ausgaben:
435.000,00 EURO
Geplante Einnahmen:
248.000,00 EURO
Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 22/23:
Zuschussbedarf Gesamt 23/24:

194.000 Euro
217.000 Euro

2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche
des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2022 erteilt:
Für den Punkte 2.4) gilt dieser Vorgriffsbeschluss unter Vorbehalt des Ergebnisses des
Haushaltsanmeldungsverfahrens.
2.1)

Kultursommer Sternschnuppen
Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem

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Zuschussbedarf in Höhe von Euro 10.300,-2.2)

Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite
Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 2.600,- Euro
Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt!
Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 15.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 6.000,-- Euro

2.3)

Puppenparade Ortenau 2023
Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen
Kostenstelle: 28105010 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,-

2.4)

Villa Jamm 2023
Kosten für Honorare und Kostüme, Technik, BGL, Werbung für spartenübergreifendes Kultursommerprogramm in der Villa Jamm
Kostenstelle: 25205003 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 10.000,-

Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2022:
Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2023:

82.680 Euro
70.800 Euro

Zusammenfassende Begründung:
Um ein ansprechendes und professionelles Kulturprogramm zu bieten, ist die Genehmigung für die frühzeitige Mittelbereitstellung unerlässlich. Nur so kann ein Programm erstellt
werden, welches die Menschen in die Stadt zieht, diese belebt und einen kulturellen und
gesellschaftlichen Mehrwert bietet.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Kulturbetrieb erfordert eine frühzeitige Planung und Buchung der geplanten Veranstaltungen. Somit
werden jährlich bereits Verträge geschlossen für das vorausgehende Jahr. Damit über diese Mittel verfügt werden kann, ist eine vorherige Zustimmung der Gremien erforderlich. Nur dadurch ist ein zeitgemäßes, aktuelles und funktionierendes Kulturprogramm möglich.
Aus Sicht der finanzwirtschaftlichen Steuerung und vor dem Hintergrund des laufenden Konsolidierungsprozesses wurde die Notwendigkeit der Höhe und des Umfangs der Ausgaben durch die Stadtkämmerei hinterfragt. Im Zuge der durchzuführenden Aufgabenkritik bzw. der Potenzialanalyse sind
freiwillige Aufgaben grundsätzlich Ansatzpunkte für Steuerungsmaßnahmen und müssen in der Gesamtheit bewertet werden. Das Erfordernis des Vorgriffsbeschlusses ist in diesem Fall nachvollziehbar,
zumal die Verträge frühzeitig geschlossen werden müssen, um die Durchführung des Kulturprogramms
im Jahr 2023 zu gewährleisten. Im Laufe des Weiteren Konsolidierungsprozesses wird das Thema für
die Folgejahre gegebenenfalls neu bewertet werden müssen.

Zielsetzung:
Buchung des Veranstaltungsprogramms für die Spielzeit 2023/2023 mit rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen.

Maßnahmen:
Vorherige Freigabe der Mittel, damit verbindliche Buchungen erfolgen können, sowie frühzeitig mit der
Bewerbung der Spielzeit und der weiteren Projekte begonnen werden kann.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Eine Kurzfristigkeit ist im Kulturbetrieb nicht möglich, da die Künstler entsprechend gebucht und die
Stücke eingekauft werden müssen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

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2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs:
Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von
Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf
künftige Haushaltsjahre einschließt.
In Abstimmung zwischen dem Kulturbürgermeister, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und
dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs
einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, zurückliegend vereinbart, den
frühzeitigen Abschluss von Vereinbarungen u. a. für das Veranstaltungs- und Kunstprogramm
auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen.
Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber
Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen,
verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen
werden muss.
Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Herbst
2021 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert.
Zu Beschlussvorschlag 1)
Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.)

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Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August, dem Monat, in welchem
die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen, in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstler:innen auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht mehr
verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspieler:innen handelt. Die diesjährige Inthega findet im Juni
statt, das Kulturprogramm 2023 bis 2024 ist in den größten Teilen unter vorbehalt durch Frau
Lanz geplant. Aber diese vorbehaltlichen Zusagen müssen nun durch Verträge besiegelt werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die
Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magazins „LahrKultur“ sowie in
Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen.
Entgegen der vergangenen stetigen Jahre ist der Kulturhaushalt nun auch nicht vor Preissteigerungen verschont geblieben. Die Papierpreise schnellen in die Höhe und der Druck von 100
Plakaten welcher in der vergangenen Spielzeit knapp 100,00 Euro (April 2021) gekostet hat,
kostet in der laufenden Spielzeit derzeit 150,00 Euro (Juni 2022). Zudem hat sich das Nutzerverhalten geändert. Vermehrt ist die Bewerbung der Kulturveranstaltungen durch Social Media erforderlich. Hinzukommt, dass aufgrund der hohen Benzinpreise verstärkt im Bereich der
Reisekosten nachverhandelt wird. Drum haben wir für den kommenden Haushalt das Kulturbudget um 20.000 Euro erhöht und somit auch den Zuschussbedarf von den ursprünglichen
167.000 Euro auf 187.000 hoch gesetzt.
Die derzeitigen Besucherzahlen zeigen, dass es höchst erforderlich ist, die Bewerbung der
Veranstaltungen hochzufahren, sodass die Menschen wieder animiert waren, nach den zwei
Jahren Pandemie rauszugehen und das Angebot der Kultur in der Stadt wahrzunehmen.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit September 2023 bis Juli 2024
Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 42710000 (Theater- und Konzertaufwand)
und Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 3321000 und 34610000 (Eintrittsgelder bzw. Benutzungsentgelte)
kalkulierten Ausgaben in Höhe von ca.
Euro 435.000,Einnahmen in Höhe von ca.
Euro 248.000,Zuschussbedarf von
Euro 187.000,Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle, Kostenart: 44550000, zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der schon im Haushalt 2021 bereitgestellten Mittel von Euro
30.000,Änderungen
Der Zuschussbedarf erhöht sich um 20.000 Euro um die erhöhten Kosten für die Drucksachen wie das Abo-Programm und das Spielzeitmagazin abzubilden.
Der Kostenanteil BGL erhöht sich vom Haushalt 2022 auf 2023 um 3.000 Euro auf 30.000
Euro. Aufgrund der Gebührenerhöhung im vergangenen Jahr muss diese nun im Haushaltsansatz nachempfunden werden.
Zu Beschlussvorschlag 2.1)
Kultursommer „Sternschnuppen“
Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso
frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der

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städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers
frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen.
Der Projektpreis wurde in 2022 nicht verliehen. Im Jahr 2023 soll der Projektpreis dafür zweimal vergeben werden. Somit verschieben sich die hierfür in 2022 angesetzten 2.000 Euro auf
das Haushaltsjahr 2023.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Kultursommer „Sternschnuppen“
Bei kalkulierten Ausgaben von ca. Euro 10.000,- erhöht sich der Mittelbedarf um die 2.000
Euro des doppelten Projektpreises.
Betrifft: Kostenstelle: 28105020
Einnahmen:
1.700,- Euro
Ausgaben:
12.000,- Euro
Zuschussbedarf:
10.300,- Euro
Änderung
Der Haushaltsansatz für das Projekt Sternschnuppen erhöht sich gegenüber Haushalt 2021
um 2.000 Euro.
Zu Beschlussvorschlag 2.2)
Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite
Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen
Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu
fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt – abhängig von der
Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für den
Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren
schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können.
Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in
die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusageberechtigung unverzichtbare Arbeitsgrundlage.
Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer
Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Ausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt! und KunstVisite für
die Saison 2023/2024
- Zwei Kunstausstellungen Städtische Galerie und sowie eine KunstVisite
Kostenstelle: 25205004 Kunstausstellungen
Ausgaben i.H.v.
12.000,-- Euro
Zuschussbedarf i.H.v.
12.000,-- Euro
BGL-Kosten, Sachkonto 44550000
Ausgaben i.H.v.
2.600,-- Euro
Zuschussbedarf i.H.v.
2.600,-- Euro
Keine Änderungen zum Vorjahr
-

Kunst in die Stadt!
Eine Ausstellung in der städtischen Galerie sowie eine Ausstellung in der Innenstadt

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Kostenstelle 28105030 Städtische Galerie im öffentlichen Raum
Sachkonto 42710000
Ausgaben i.H.v.
15.000,- Euro
Zuschussbedarf i.H.v.
15.000,- Euro
BGL-Kosten, Sachkonto 44550000
Ausgaben i.H.v.
6.000,- Euro
Zuschussbedarf i.H.v.
6.000,- Euro
Änderungen zum Vorjahr:
Veranschlagung erhöht sich auf dem Sachkonto 42710000 um 8.000 Euro da der Transport
nicht mehr von Seiten des Bau- und Gartenbetriebes Lahr übernommen werden kann, sondern jeweils von externen Anbietern erfolgen wird.
Dadurch reduzieren sich die Ansätze für den BGL um 13.200 Euro.
Zu Beschlussvorschlag 2.3)
PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival
Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens
im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig im
Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso
dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu
erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz
bereits im Dezember des jeweiligen Vorjahres produziert bzw. abgehalten.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival
PuppenParade Ortenau Kostenstelle: 28105010 und Kostenart: 42710000 gegenüber den
Vorjahren unverändert mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,Einnahmen gesamt:
Ausgaben inkl. BGL:
Zuschussbedarf i.H.v.

14.600,- EURO
29.500,- EURO
14.900,- EURO

Keine Änderungen
Die Einnahmen erhöhen sich, da in 2023 Stadt Lahr die Puppenparade eröffnet mit einem
großen Open-Air Tag als Eröffnungsstadt. Somit erhöhen sich die Zuschüsse der Regionalstiftung. Die Mehrausgaben für den Eröffnungs-Open-Air Tag werden hiervon getragen. Somit bleibt der generelle Zuschussbedarf gleich.
Zu Beschlussvorschlag 2.4)
Villa Jamm Artists 2023 – Spartenübergreifendes Künstlerprogramm
Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die Villa Jamm Artists, die jeweils
im Sommer des Folgejahres stattfinden. Buchungen und Zusagen müssen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden, um Programm und Programmheft rechtzeitig im
Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Um Kooperationen frühzeitig zu planen und um
das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen ist eine Planung im Spätjahr 2022 für das kommende erforderlich.

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In das Projekt fließen Gelder unserer Sponsoren EDEKA und TRI AG Automobile sowie wird
das Programm gefördert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innerhalb
des Programms „Freiräume“.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Villa Jamm 2023 Kosten für Honorare und Stipendien für spartenübergreifendes Kultursommerprogramm in der Villa Jamm:
Kostenstelle: 25205003
Voraussichtliche Einnahmen:
Voraussichtliche Ausgaben:
Zuschussbedarf:

32.000 Euro
42.000 Euro
10.000 Euro

Änderung gegenüber Haushalt 2022, noch nicht abschließend feststellbar, da hier die Fördergelder des Ministeriums i.H.v. 30.000 Euro noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Guido Schöneboom

Senja Töpfer

Valerie Silberer

Erster Bürgermeister

Amtsleitung

stellv. Amtsleitung

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.