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Beschlussvorlage (Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule - Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 603
Sachbearbeitung: Müllerleile

Drucksache Nr.: 148/2022
Az.: 60/603GM-Ka/Mü

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

15.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

22.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

05.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

5 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule
- Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022

Beschlussvorschlag:
Dem Projektmanagement-Bericht 13, Stand Juni 2022 zur Sanierung der Schutterlindenbergschule wird zugestimmt.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 148/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Um die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit des Projektverlaufs zu gewährleisten, wir im Rahmen des vom Gemeinderat am 27.01.2014 beschlossenen Projektmanagements der Abteilung Gebäudemanagement über die Sanierung der Schutterlindenbergschule berichtet.
Der Projektmanagement-Bericht 13 in der Anlage stellt den Sachstand vom Juni 2022 dar.

Tilman Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Drucksache 148/2022

Seite 3

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Anlage(n):
Projektbericht_13_SLB
Anlage_0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.