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Beschlussvorlage (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA BW) über die Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2015 bis 2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Gebhardt

Drucksache Nr.: 49/2022
Az.: 095.62

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

09.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

04.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

25.04.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg (GPA BW) über die Bauausgaben der
Stadt Lahr für die Jahre 2015 bis 2020

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der
überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2015 bis 2020
Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen
Prüfungsfeststellungen zu.

Zusammenfassende Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 01.07.2021 den
Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2015 bis
2020 mit der Bitte übersandt das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen
innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen.
Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4
Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen.
Es liegt nunmehr eine Stellungnahme der Verwaltung vor, ob und inwiefern zu den wesentlichen
Feststellungen Rechnungen getragen wurde. Diese soll in der vorliegenden Fassung der GPA
übersendet werden.

Drucksache 49/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach Abschluss einer überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt liegt der Verwaltung immer
ein entsprechender Prüfbericht vor. Dieser beinhaltet wesentliche Prüfungsfeststellungen, welche mit
Randnummer bzw. (Rand-)Buchstaben „A“ besonders gekennzeichnet sind. Zu diesen ist seitens der
Verwaltung eine Stellungnahme abzugeben.
Die vorliegende Stellungnahme wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen und anschließend der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur weiteren Prüfung überreicht.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Drucksache 49/2022

Seite 3

Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 01.07.2021, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lahr am 02.07.2021, den Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2015 bis 2020 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig
wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes zu informieren und dass jedem Gemeinderat auf Verlangen Einsicht in
den Prüfungsbericht zu gewähren ist.
Der Prüfungsbericht beschränkt sich auf wesentliche Feststellungen aufgrund einzelner Schwerpunkte
und auf Stichproben, die mit fortlaufenden Randnummern versehen sind. Randnummern, die mit dem
Buchstaben „A“ besonders gekennzeichnet sind, beinhalten wesentliche Feststellungen, die nicht im
Prüfungsverfahren ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Prüfungsfeststellung ist Stellung zu nehmen
und mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird (§ 114 Abs. 5 Satz 1
GemO).
Die Prüfung durch die GPA erfolgte -mit Unterbrechungen- in der Zeit vom 18.01.2021 bis 12.02.2021.
Der abschließende Prüfungsbericht mit Datum vom 01.07.2021 umfasst 24 Seiten (zuzüglich Anlagen).
Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen mit der Bitte zugeleitet, zu
den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. Die Stadtkämmerei hat die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und die zugehörigen Ergebnisse in einer Stellungnahme der Verwaltung zusammengefasst und der Vorlage beigefügt (Anlage).
Von einer Schlussbesprechung des Prüfungsberichtes i.S. des § 18 Abs. 2 der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) wurde seitens der Prüfbehörde abgesehen. Die Verwaltungsleitung ist am 03.03.2021
vom Prüfungsleiter über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden.
Der Prüfungsbericht ist an den Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung gerichtet. Damit der Gemeinderat aber sein allgemeines Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung ausüben kann, ist das Gremium über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes zugeleitet. Gleichzeitig soll damit auch die Öffentlichkeit über die
wesentlichen Ergebnisse der Prüfung informiert werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Stellungnahme Bauausgabenprüfung -Stand vom 24.02.2022
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.