Gemeinderat als Stiftungsrat (Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-…
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
25. April 2022
25. April 2022
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Rappenecker Drucksache Nr.: 55/2022 Az.: 892.43 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 102 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 16.03.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.04.2022 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 25.04.2022 beschließend öffentlich Betreff: Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg in den Geschäftsjahren 2013 bis 2018 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - nimmt von den wesentlichen Feststellungen der allgemeinen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg in den Geschäftsjahren 2013 bis 2018 Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 55/2022 Seite 2 Sachdarstellung Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Zeitraum vom 09.11.2020 bis 01.12.2020 eine allgemeine Finanzprüfung des Hospital- und Armenfonds sowie des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – durchgeführt. Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stiftung in den Haushaltsjahren 2013 bis 2018 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Spital in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2018. Der Stiftungsratsvorsitzende wurde am 26.01.2021 durch die Gemeindeprüfanstalt über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet. Der Prüfbericht wurde dem Hospital- und Armenfonds am 11.02.2021 übersandt. Die Verwaltung wurde aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen und zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz i.V.m. § 114 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen ist in der Anlage beigefügt. Die Feststellungen betreffen wesentliche Beanstandungen, die nicht schon während der Prüfung ausgeräumt werden konnten. Dabei ist auch mitzuteilen, ob den Feststellungen Rechnung getragen wird. ______________________ ______________________ ______________________ Markus Ibert Markus Wurth Michael Krupinski Oberbürgermeister Stadtkämmerer Heim- und Betriebsleiter Anlage(n): 2022-03-16 201 HAF Anlage Vorlage 55 2022 Stellungnahme Finanzprüfung GPA Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.