Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2021) in der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BS)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (4. Sitzung)
4. April 2022
4. April 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: Stabsstelle Feuerwehr Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 51/2022 Az.: Stabsstelle FW / BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 Stadtkämmerei Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 16.03.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.04.2022 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2021) in der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BS Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von (aufgerundet) € 68.800,00--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von € 47.800,00-- sowie der Kostenstelle 12605015 „Kleiderkammer“ in Höhe von € 21.000,00--. Zusammenfassende Begründung: Durch erhöhte Ausgaben im Bereich der ehrenamtlichen Entschädigung aufgrund steigeneder Feuerwehreinsätzen, durch den Mehrbedarf an Dienst- und Schutzkleidung sowie durch altersbedingte Schäden an einem Fahrzeug kam es zu Mehrausgaben in Höhe von 68.800,00 €. Ein Ausgleich der Budgeteinheit in einer ÜPL ist zwingend notwendig. Eine Deckung soll hierbei aus Mehreinnahmen der betroffenen Kostenstelle geschehen. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: keine Drucksache 51/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Das im Haushaltsplan 2021 bewilligte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief sich auf € 551.200,00 € Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2021 ist die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) € 68.800,00—überschritten. Im Haushaltsjahr 2021 kam es aufgrund der Vielzahl von Feuerwehreinsätzen zu deutlich erhöhten Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten in Höhe von 38.287,25€. Darüber hinaus kam es am Tanklöschfahrzeug LR-LR 224 aufgrund von altersbedingten Schäden zu üperplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 13.965,82€. Desweiteren wurden für die zentrale Kleiderkammer mehr Kleidungsstücke beschafft, was auf dieser Kostenstelle zu Mehraufwendungen führte. Im Gegenzug wurden deutliche Mehrerträge durch die Verrechnung mit den betroffenen Gemeinden verbucht. Die Haushaltsrechnung 2021 weist bei der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ bei einem Ansatz 2021 von 269.000,-- € Erträge in Höhe von 514.178,00 € aus. Bei der Kostenstelle 12605015 „Kleiderkammer“ ergibt die Haushaltsrechnung bei einem Ansatz 2021 von 12.000,00,-- € Erträge in Höhe von 56.423,28 € aus. Zielsetzung: Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 auf der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ Maßnahmen: Deckung der Mehrausgaben durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“, Kostenart 34870000, und der Kostenstelle 12605015 „Kleiderkamer“, Kostenart 34820000. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Deckung über andere Kostenstellen bzw. Kostenarten ist grundsätzlich möglich. Die Deckung über die Kostenstelle auf der die Mehrausgaben entstanden sind, ist aus Sicht der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz sinnvoller. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in Drucksache 51/2022 Seite 3 der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Bei der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ entstehen überplanmäßige Aufwendungen i.H.v. 68.800,00€. Zur Deckung werden Mehrerträge bei Kostenstelle 12605050 ,Kostenart 34870000 sowie Kostenstelle 12605015 ,Kostenart 34820000 vorgeschlagen. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft für das Fahrzeug LR-LR 224 mussten die Reparaturen unverzüglich durchgeführt werden. Darüber hinaus entstanden die Mehraufwendungen aufgrund der ehöhten Einsatzgelder für ehrenamtliche Kräfte. Eine vorheriger ÜPL-Antrag ist hierbei nicht möglich gewesen. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Beschlussvorlage HPA 04.04.2022 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.