Beschlussvorlage (Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Stadt Lahr als Spendenempfänger -)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (2. Sitzung)
7. Februar 2022
7. Februar 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Dinger Drucksache Nr.: 293/2021 Az.: 20/201/Dg An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 26.01.2022 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 07.02.2022 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Stadt Lahr als Spendenempfänger - Beschlussvorschlag: Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt. Drucksache 293/2021 Seite 2 Sachdarstellung Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt. In § 78 Abs. 4 der GemO wurde das „neue“ Spendenverfahren aufgenommen. Hierüber wurde der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung vom 26.06.2006 (Drucksache Nr. 34/2006), sowie der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.07.2006 (Drucksache Nr. 92/2006) unterrichtet. Mit Datum vom 20.09.2006 wurde die Dienstanweisung über die „Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen“ erlassen. Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses für die Annahme der Spenden, wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2006 durch Änderung der Hauptsatzung übertragen. Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss um Zustimmung zur Annahme bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden. (Anmerkung: U.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, werden die Spendengeber der elektronischen Beschlussvorlage nicht beigefügt. Die Nennung der Spendengeber erfolgt gegenüber den Mitgliedern des Haupt- und Personalausschusses im Wege des Umlaufverfahrens während der Sitzung). Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Drucksache 293/2021 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen und kann gelöscht werdenEinmalige (Investitions-)Kosten 2021 2022 2023 2024 2025 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Nein Nein Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.