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Beschlussvorlage (Bebauungsplan WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz (Aufhebung) - Beratung des Entwurfs - Änderung Geltungsbereich - 2. Offenlage )

26. September 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Löhr

Drucksache Nr.: 182/2022
Az.: -0683 Lö/Ep

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
ZS 02

303

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 24.08.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 31.08.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

14.09.2022

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

26.09.2022

beschließend

öffentlich

Einstimmig

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

Betreff:
Bebauungsplan WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz
(Aufhebung)
- Beratung des Entwurfs
- Änderung Geltungsbereich
- 2. Offenlage

Beschlussvorschlag:
1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zur Aufhebung der
Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung
Sulz, vom 24. August 2022 werden beschlossen.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 24. August 2022 ist eine 2. Offenlage gemäß
§ 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

Zusammenfassende Begründung:
Die Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung
Sulz, werden aufgehoben, da sie nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Künftige Bauvorhaben sind gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen, d.h. sie
müssen sich einfügen.

Drucksache 182/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Gemeinderat hat am 2. Juli 2018 dem Entwurf zur Aufhebung des aus dem Jahr 1964 stammenden
Bebauungsplanes WEILERFELD II im Stadtteil Sulz zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst (nähere Informationen siehe Drucksache Nr. 127/2018). Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 16. Juli 2018 bis einschließlich 31. August 2018
statt. Sie ergab keinerlei kritische Stellungnahmen.
Im Anschluss an die Offenlage wurde jedoch festgestellt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans WEILERFELD II im Bereich der Grundstücke 3962/3, 3962/6, 3962/7 und 3962/8 nicht ganz korrekt dargestellt wurde. Die Flächendifferenz beträgt ca. 1.009 m². Auch wurde die 1. Änderung des
Bebauungsplans WEILERFELD II (in den Akten als Ergänzung bezeichnet), die seit dem 16. Mai 1970
rechtskräftig ist, in der ersten Offenlage nicht mit aufgeführt. Daher ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine 2. Offenlage notwendig.
Nähere inhaltliche Informationen zur Planaufhebung können der beiliegenden Begründung entnommen
werden.
Die Verwaltung bittet den entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Tilman Petters

Stefan Löhr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Bestandsplan mit Geltungsbereich_Stand:17.08.2022
- Bestandsplan mit Geltungsbereich_Stand:24.08.2022
- Begründung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.