Beschlussvorlage (Bebauungsplan WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz (Aufhebung) - Beratung des Entwurfs - Änderung Geltungsbereich - 2. Offenlage )
Sitzung: Technischer Ausschuss (8. Sitzung)
26. September 2022
26. September 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Löhr Drucksache Nr.: 182/2022 Az.: -0683 Lö/Ep An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen ZS 02 303 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 24.08.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 31.08.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss 14.09.2022 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 26.09.2022 beschließend öffentlich Einstimmig vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Sulz Betreff: Bebauungsplan WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz (Aufhebung) - Beratung des Entwurfs - Änderung Geltungsbereich - 2. Offenlage Beschlussvorschlag: 1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zur Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz, vom 24. August 2022 werden beschlossen. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 24. August 2022 ist eine 2. Offenlage gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen. Zusammenfassende Begründung: Die Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz, werden aufgehoben, da sie nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Künftige Bauvorhaben sind gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen, d.h. sie müssen sich einfügen. Drucksache 182/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Gemeinderat hat am 2. Juli 2018 dem Entwurf zur Aufhebung des aus dem Jahr 1964 stammenden Bebauungsplanes WEILERFELD II im Stadtteil Sulz zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst (nähere Informationen siehe Drucksache Nr. 127/2018). Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 16. Juli 2018 bis einschließlich 31. August 2018 statt. Sie ergab keinerlei kritische Stellungnahmen. Im Anschluss an die Offenlage wurde jedoch festgestellt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans WEILERFELD II im Bereich der Grundstücke 3962/3, 3962/6, 3962/7 und 3962/8 nicht ganz korrekt dargestellt wurde. Die Flächendifferenz beträgt ca. 1.009 m². Auch wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans WEILERFELD II (in den Akten als Ergänzung bezeichnet), die seit dem 16. Mai 1970 rechtskräftig ist, in der ersten Offenlage nicht mit aufgeführt. Daher ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine 2. Offenlage notwendig. Nähere inhaltliche Informationen zur Planaufhebung können der beiliegenden Begründung entnommen werden. Die Verwaltung bittet den entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Tilman Petters Stefan Löhr Anlage(n): - Anlage 0 - Bestandsplan mit Geltungsbereich_Stand:17.08.2022 - Bestandsplan mit Geltungsbereich_Stand:24.08.2022 - Begründung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.