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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle; 61
Sachbearbeitung: Löhr

Drucksache Nr.; 121/2022
Az.: - 0687/Lö

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
ZS 02
303
Kennung

15.06.2022

Beratung
vorberatend

Vorlagenkonferenz

22.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Technischer Ausschuss

05.07.2022

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Beratungsfolge
Vorlagenkonferenz

Termin

Abstimmung

nichtöffentlich

Betreff:
Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Geänderter Geltungsbereich und Entwurf
- Regelverfahren
~ Neuer Offenlagebeschluss

Beschlussvorschlag:
1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zum einfachen Bebau­
ungsplan OFFENBURGER STRASSE OST werden beschlossen.
2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren (anstatt im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB) aufgestellt.
3. Die neue Offenlage auf der Grundlage des Entwurfs wird beschlossen. Die Beteili­
gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2)
BauGB ist durchzuführen (Offenlage).

Zusammenfassende Begründung:
Das Bebauungsplan-Verfahren wird fortgesetzt, um die im Einzelhandels- und Nahversor­
gungskonzept der Stadt formulierten städtebaulichen Ziele zu sichern.

Drucksache 121/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat beschloss am 17. Februar 2020 in öffentlicher Sitzung einstimmig den Entwurf
und die Offenlage des einfachen Bebauungsplanes OFFENBURGER STRASSE OST (siehe auch
Drucksache Nr. 6/2020 1. Ergänzung). Es handelt sich im Wesentlichen um das Gelände des Lidl­
und des Kik-Marktes an der B 3, wo die Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters auf ca.
1.700 m2 mehr als verdoppelt werden soll. (Nähere Informationen dazu sind der Begründung zum
Bebauungsplan-Entwurf zu entnehmen.)
Die Offenlage erfolgte vom 2. März bis zum 3. April 2020 und wegen Covids erneut vom 6. Juli
bis zum 14. August 2020. Danach fanden geringfügige inhaltliche Änderungen statt, weshalb der
Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung noch einmal offengelegt werden soll.
Derzeit sind zu den Standorten Offenburger Straße und Geroldsecker Vorstadt immer noch
zwei Klagen der Firma Lidl gegen die Stadt Lahr vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim
anhängig, um so die gewünschten Verkaufsflächenerweiterungen durchzusetzen. In erster
Instanz wurden beide Klagen vom Verwaltungsgericht Freiburg am 15.09.2021 mit sehr ein­
gehender Begründung auf insgesamt fast 100 Seiten abgewiesen. Dagegen wurde von Lidl
jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, über den wohl vor Jahresende ent­
schieden wird. Danach richtet sich, ob die beiden Sachen auch in der Berufung noch einmal
verhandelt werden müssen.
In den letzten Jahren sind mehrere Verhandlungsversuche zwischen Stadt und Lidl gescheitert,
für den Standort B 3 insbesondere daran, dass Lidl die von der Stadt gewünschte (und durch
Gemeinderat bzw. Technischen Ausschuss wiederholt bekräftigte) Mehrgeschossigkeit des
Marktgebäudes grundsätzlich ablehnt.
Angesichts dessen soll das Bebauungsplan-Verfahren nun zügig zu Ende gebracht werden. Die
Verwaltung schlägt vor, die erneute Offenlage für den Bebauungsplan OFFENBURGER
STRASSE OST zu beschließen.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtsta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekos­
ten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folge. kosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro

Tilman Retters

Sabine Fink

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht