Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben - Überplanmäßige Ausgaben bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (7. Sitzung)
23. September 2013
23. September 2013
Beschlussvorlage Amt: 201 Dinger Datum: 06.08.2013 Az.: 20/201 -Dg Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 23.09.2013 Drucksache Nr.: 167/2013 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben - Überplanmäßige Ausgaben bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2013 gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei der Finanzposition 1.6700.510100 (Straßenbeleuchtung -Umrüstung der Beleuchtungsmittel) überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 62.000,00 € Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.6700.171000 (Straßenbeleuchtung) i.H.v. 28.000,00 € und durch Einsatz der Deckungsreserve (Finanzposition: 1.9100.850000) i.H.v. 34.000,00 €. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 167/2013 Seite - 2 - Begründung: Im Haushaltsjahr 2013 wurden für die Sanierung der Straßenbeleuchtung 50.000,00 € bei der Finanzposition 1.6700.510100 (Straßenbeleuchtung -Umrüstung der Beleuchtungsmittel) veranschlagt. Mit diesen Haushaltsmitteln werden derzeit die Straßenzüge „Königsberger Ring“, „Breslauer Straße“, „Saarstraße“, „Stettinerstraße“, „Römerstraße“ und „Im Schillinger“ (südöstlich des Bahnhofes gelegen) auf energieeffiziente LED-Leuchten umgerüstet. Die Maßnahme hat einen Auftragswert i.H.v. 48.317,57 € und wird eine anteilige Förderung i.H.v. 12.079,39 € (~ 25%) erfahren. Berechnet auf den Nettomitteleinsatz der Stadt, wird sich die Maßnahme, aufgrund der Stromkosteneinsparungen von ~ 74 %, voraussichtlich innerhalb von 6 Jahren amortisiert haben. Mit Zuwendungsbescheid vom 23.07.2013 hat die Stadt eine weitere Förderzusage i.H.v. 31.683,00 € erhalten. Diese Förderzusage betrifft die Straßenzüge „Karlstraße“, „Leopoldstraße“, „Albrechtstraße“, „Wilhelmstraße“ sowie den „Schutterer Fuß- und Radweg“ als Maßnahme 1 (nordöstlich des Bahnhofes gelegen) und die Straßenzüge „Jammstraße“, „Friedhofstraße“, „Wasserklammstraße“, „Bergstraße“, „Im Nägele“, „In der Breite“, „Im Blumert“ und „Am Stadtpark“ (im Umkreis des Stadtparks gelegen) als Maßnahme 2. Die zuvor genannte Maßnahme 1 weist Bruttoinvestitionskosten (vor ihrer Ausschreibung) i.H.v. 63.468,20 €, eine Anteilsfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg i.H.v. voraussichtlich 15.985,00 € (~ 25%) auf, womit Nettoinvestitionskosten für die Stadt i.H.v. 47.483,20 € entstehen werden. Berechnet auf den Nettomitteleinsatz der Stadt, wird sich die Maßnahme, aufgrund der Stromkosteneinsparungen von ~ 71 %, voraussichtlich innerhalb von ~ 7,4 Jahren amortisiert haben. Für diese Maßnahme wird die in der Vorlage erbetene überplanmäßige Ausgabe beantragt, die sich wie folgt errechnet: In der Umsetzung befindliche Maßnahme: Maßnahme 1 mit voraussichtlichen Kosten i.H.v.: abz. Haushaltsansatz im Haushaltsplan 2013: überplanmäßige Ausgabe für Maßnahme 1: 48.317,57 € 63.468,20 € (vor ihrer Ausschreibung) - 50.000,00 € 61.785,77 € = ~ 62.000,00 € Die oben genannte Maßnahme 2 weist Bruttoinvestitionskosten (vor ihrer Ausschreibung) i.H.v. 64.878,-- €, eine Anteilsfinanzierung durch das Land i.H.v. voraussichtlich 15.698,-- € (~ 24%) auf, womit Nettoinvestitionskosten für die Stadt i.H.v. 49.180,-- € entstehen werden. Berechnet auf den Nettomitteleinsatz der Stadt, wird sich die Maßnahme, aufgrund der Stromkosteneinsparungen von ~ 68 %, voraussichtlich innerhalb von ~ 7,8 Jahren amortisiert haben. Diese Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2014, zusätzlich einer weiteren Maßnahme (Maßnahme 3) mit voraussichtlichen Bruttoinvestitionskosten (vor ihrer Ausschreibung) i.H.v. 62.762,80 € (Nettoinvestitionskosten i.H.v. voraussichtlich 50.210,24 €), umgesetzt werden. Für die Maßnahmen 1 - 3 liegen der Stadt, wie teilweise bereits erwähnt, Zuwendungsbescheide vor, die eine Umsetzung der Maßnahmen 1 und 2 bis 30.04.2014 bzw. für die Maßnahme 3 bis 30.10.2014 ermöglichen (Bewilligungszeitraum). Die Zuwendungen für die Maßnahmen 1 und 2 sind auf grundsätzlich 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Diese Zuwendungen erhöhen sich bei der Stadt durch die Teilnahme am Europea Energy Award und durch das Vorliegen des Klimaschutzkonzeptes auf 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die jeweilige Zuwendung erfährt jedoch eine Deckelung durch max. 50,00 € an Zuwendung pro vermiedener Tonne CO 2-Äquivalent. Durch den Einsatz von LED in der Straßenbeleuchtung erhöht sich die jeweilige für diese Maßnahmen ermittelte Zuwendung dann aber nochmals um 15 % nach der Deckelung. Aus Drucksache 167/2013 Seite - 3 - diesem Grund ergeben sich die beiden unterschiedlichen errechneten Fördersätze von ~ 25% und ~ 24% für die Landesförderung. Die Lebensdauer der eingesetzten Leuchten beträgt ca. 15 Jahre. Der für die Maßnahmen gewählte Leuchtentyp gewährleistet, beim vorgesehenen Neigungswinkel von 0 Grad, dass kein Licht in den oberen Halbraum abgestrahlt werden wird („dark sky“ bzw. keine „Lichtverschmutzung“). Mit der Maßnahme 1 können weitere 90 Leuchten, zu den derzeit im Austausch befindlichen 80 Leuchten, ausgetauscht werden. Nach einer Auswertung des regionalen Energieversorgers vom 20.11.2012, waren zum dortigen Zeitpunkt noch 3.370 Leuchten für einen Austausch vorgesehen. Zum heutigen Stand sind noch 3.290 Leuchten auszutauschen. Bei Umsetzung der Maßnahme 1 wird sich dieser Wert auf 3.200 Leuchten reduzieren. Zur Information: Die seit dem Jahr 2009 umgesetzten Maßnahmen, inkl. der sich zu Anfang der Beschlussvorlage genannte, sich derzeit in der Umsetzung befindlichen Maßnahme, führen zu folgenden Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung bzw. zu nachfolgenden finanziellen Auswirkungen (gerundet): Stromeinsparung: CO2 Minderung: Investitionskosten: Erhaltene Förderung: Investitionskosten Stadt: Stromkosteneinsparung: 265.900 kWh/Jahr 160 Tonnen/Jahr 321.000 € (Brutto) 83.000 € 238.000 € (Netto) 53.000 €/Jahr Bei einer Bereitstellung der Haushaltsmittel für die in dieser Vorlage bezeichnete Maßnahme 1, führt dies zu folgenden zusätzlichen Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung bzw. zu nachfolgenden finanziellen Auswirkungen (gerundet): Erwartete Stromeinsparung: Erwartete CO2 Minderung: Erwartete Investitionsk.: Erwartete Förderung: Erwartete Investitionsk. Stadt: Erwartete Stromkosteneinsp.: 32.100 kWh/Jahr 19 Tonnen/Jahr 63.500 € (Brutto) 16.000 € 47.500 € (Netto) 6.420 €/Jahr Die Verwaltung bittet um Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert