Beschlussvorlage (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bädleweg)
13. Oktober 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 206/2022 Az.: 112.21/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.09.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.09.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 13.10.2022 ten beschließend öffentlich Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bädleweg Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bädleweg. Zusammenfassende Begründung: Bei dem betroffenen Straßenabschnitt handelt es sich um eine vielgenutzte Fußverkehrsverbindung zwischen Innenstadt und Südstadt, ein Teilbereich gilt auch als Zufahrt zum Parkplatz vor dem Aktienbad. Der Fahrzeugverkehr beschränkt sich alleine auf die An- und Abfahrt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vorgesehen. Drucksache 206/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Bädleweg ist eine vielgenutzte Wegeverbindung mit einer unzureichenden Fußverkehrsführung, jedoch mit hoher Attraktivität für zu Fuß Gehende zwischen Innenstadt und Südstadt. Durch angrenzende Kindergärten wird die Sensibilität des Bereiches zusätzlich verstärkt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 50 km/h, weshalb aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht Handlungsbedarf besteht. Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) kommt nach Auffassung der VwVStVO nur für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Momentan erfüllt der Bädleweg in diesem Bereich lediglich die Erschließung vorhandener Stellplätze unmittelbar nach der Zufahrt von der Werderstraße aus bis zum Aktienbad (Senkrechtstellplätze) als auch vor dem Aktienbad selbst. Es finden wenig Wechselvorgängen pro Tag statt, da die Stellplätze keiner Bewirtschaftung unterliegen. Das Verkehrsaufkommen ist daher gering. Mit dem Neubauprojekt „Wohnen am Bädleweg Lahr“ wird das Verkehrsaufkommen steigen, sowohl was den Kfz-Verkehr betrifft als auch den Fußverkehr. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird als geeignetes Mittel angesehen, den Fußverkehr zu sichern. Der niveaugleiche Ausbau ohne abgetrennte Gehwege schafft die empfohlenen Voraussetzungen in Bezug auf die Straßenraumgestaltung, sodass die Verkehrsfläche als Mischverkehrsfläche wahrgenommen wird. Zielsetzung: Mit der Maßnahme soll die Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden als schwächste Verkehrsteilnehmende deutlich verbessert werden. Maßnahmen: Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Anordnung eines Verkehrszeichen Z. 325.1-40 StVO (verkehrsberuhigter Bereich/ Spielstraße). Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die größtmögliche Sicherung des Fußverkehrs stellt die Führung auf einem baulich angelegten und durch Hochbord von der Fahrbahn abgetrennten Gehweg dar, bei hohem Fußverkehrsaufkommen beidseitig. Diese Lösung wäre durch den baulichen Eingriff deutlich teurer. Zudem würde damit ein gravierender Stellplatzverlust einhergehen, da von der bestehenden, schmalen Fahrbahn kein Streifen abgetrennt werden kann. Andere verkehrsrechtliche Maßnahmen könnten lediglich die Geschwindigkeit regeln oder Verkehrsarten verbieten bzw. die Zufahrt beschränken (Anlieger frei), allerdings stellt der verkehrsberuhigte Bereich den geringsten Eingriff mit einer effektiven Lösung dar. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Drucksache 206/2022 Seite 3 ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Haushaltsmittel stehen unter der Kostenstelle 54105000 „Straßen, Wege, Plätze, Gemeindestraße“ zur Verfügung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2.000 Euro. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Plan Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.