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Beschlussvorlage (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bädleweg)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 206/2022
Az.: 112.21/Stu

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.09.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.09.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 13.10.2022
ten

beschließend

öffentlich

Betreff:
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bädleweg

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bädleweg.

Zusammenfassende Begründung:
Bei dem betroffenen Straßenabschnitt handelt es sich um eine vielgenutzte Fußverkehrsverbindung
zwischen Innenstadt und Südstadt, ein Teilbereich gilt auch als Zufahrt zum Parkplatz vor dem Aktienbad. Der Fahrzeugverkehr beschränkt sich alleine auf die An- und Abfahrt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vorgesehen.

Drucksache 206/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Bädleweg ist eine vielgenutzte Wegeverbindung mit einer unzureichenden Fußverkehrsführung,
jedoch mit hoher Attraktivität für zu Fuß Gehende zwischen Innenstadt und Südstadt. Durch angrenzende Kindergärten wird die Sensibilität des Bereiches zusätzlich verstärkt.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 50 km/h, weshalb aus straßenverkehrsrechtlicher
Sicht Handlungsbedarf besteht.
Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) kommt nach Auffassung der VwVStVO nur für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht.
Momentan erfüllt der Bädleweg in diesem Bereich lediglich die Erschließung vorhandener Stellplätze
unmittelbar nach der Zufahrt von der Werderstraße aus bis zum Aktienbad (Senkrechtstellplätze) als
auch vor dem Aktienbad selbst. Es finden wenig Wechselvorgängen pro Tag statt, da die Stellplätze
keiner Bewirtschaftung unterliegen. Das Verkehrsaufkommen ist daher gering. Mit dem Neubauprojekt
„Wohnen am Bädleweg Lahr“ wird das Verkehrsaufkommen steigen, sowohl was den Kfz-Verkehr betrifft als auch den Fußverkehr. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird als geeignetes
Mittel angesehen, den Fußverkehr zu sichern. Der niveaugleiche Ausbau ohne abgetrennte Gehwege
schafft die empfohlenen Voraussetzungen in Bezug auf die Straßenraumgestaltung, sodass die Verkehrsfläche als Mischverkehrsfläche wahrgenommen wird.
Zielsetzung:
Mit der Maßnahme soll die Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden als schwächste Verkehrsteilnehmende deutlich verbessert werden.

Maßnahmen:
Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Anordnung eines Verkehrszeichen Z. 325.1-40 StVO
(verkehrsberuhigter Bereich/ Spielstraße).

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die größtmögliche Sicherung des Fußverkehrs stellt die Führung auf einem baulich angelegten und
durch Hochbord von der Fahrbahn abgetrennten Gehweg dar, bei hohem Fußverkehrsaufkommen
beidseitig. Diese Lösung wäre durch den baulichen Eingriff deutlich teurer. Zudem würde damit ein
gravierender Stellplatzverlust einhergehen, da von der bestehenden, schmalen Fahrbahn kein Streifen
abgetrennt werden kann. Andere verkehrsrechtliche Maßnahmen könnten lediglich die Geschwindigkeit
regeln oder Verkehrsarten verbieten bzw. die Zufahrt beschränken (Anlieger frei), allerdings stellt der
verkehrsberuhigte Bereich den geringsten Eingriff mit einer effektiven Lösung dar.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Drucksache 206/2022

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☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Haushaltsmittel stehen unter der Kostenstelle 54105000 „Straßen, Wege, Plätze, Gemeindestraße“ zur
Verfügung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2.000 Euro.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt

Erster Bürgermeister

Leiterin Ordnungsamt

Anlage(n):
Plan
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.