Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Otto-Hahn-Straße)
13. Oktober 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 215/2022 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.09.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.09.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 13.10.2022 ten beschließend öffentlich Betreff: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Otto-Hahn-Straße Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Umsetzung eines Verkehrskonzeptes zur Erhöhung der Schulwegesicherheit in der Otto-Hahn-Straße zwischen Schwarzwaldstraße und Mauerweg. Das Konzept beinhaltet die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mit Querungsinsel, die Umnutzung der Busbuchten als Fahrbahn i. V. m. einem künftigen Bushalt am Fahrbahnrand, die Installation einer Schranke im Zufahrtsbereich zu den Schulen sowie die Einrichtung einer Elternhaltestelle auf dem Parkplatz im Mauerweg. Zusammenfassende Begründung: Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Elternbeiräte und des Gesamtelternbeirates, der Polizei und der Stadtverwaltung wurde die Verkehrssituation in der Otto-Hahn-Straße beobachtet und auf mögliche Verbesserungen überprüft. Auf dieser Grundlage wurden Maßnahmen erarbeitet, die den Hol- und Bringverkehr vor Schulen auf ein Minimum reduzieren und den Fußverkehr fördern. Die Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden wird somit deutlich erhöht. Drucksache 215/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Kinder unterliegen im Straßenverkehr einem besonderen Schutzbedürfnis. Leider hat die selbstständige Mobilität von Kindern auf dem Schulweg in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen. Das liegt nicht nur an weiten oder unsicheren Schulwegen, sondern auch an den Eltern, die ihre Kinder aus unterschiedlichen Gründen mit dem Auto möglichst bis vor das Schultor fahren möchten. Durch verbotswidriges Halten oder riskante Wendemanöver behindern viele dadurch nicht nur andere Verkehrsteilnehmende, sondern gefährden auch die Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund fand im Jahr 2021 eine Begehung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, des Gesamtelternbeirates, der Polizei, der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde statt. Ein großes Defizit stellt eine fehlende Querungssicherung für zu Fuß Gehende dar. Die Schülerinnen und Schüler queren die Fahrbahn zwischen haltenden Fahrzeugen, motorisierte Verkehrsteilnehmende versuchen zeitgleich den wartenden Verkehr zu überholen. Radfahrende weichen deshalb teilweise auf die Gehwege aus, um Konfliktpotenzial mit wartenden Pkws zu vermeiden. „Elterntaxis“ verschärfen die Situation dabei massiv. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass überwiegend die Eltern durch ihr Verhalten die zuvor genannten Probleme herbeiführen. Neben der bestehenden Tempo 30-Regelung von montags bis freitags zwischen 7 Uhr und 17 Uhr ist auch ein Fußgängerüberweg (FGÜ=Zebrastreifen) ein geeignetes Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dieser muss im Einklang mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) stehen. Neben der Erfüllung vorgegebener Verkehrsstärken im Verhältnis zu einem bestimmten Fußverkehrsaufkommen muss auch die örtliche Gestaltung die Einrichtung eines FGÜ ermöglichen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Hierbei sind besonders die vorgegebenen Sichtverhältnisse zu berücksichtigen und auch, dass auf beiden Straßenseiten eine sinnvolle Fußwegeanbindung besteht. Aus diesem Grund wird beabsichtigt, die vorhandenen Busbuchten zur Platzgewinnung für die Einrichtung eines großzügigen Fußgängerüberweges zu nutzen. Für den ÖPNV ist die komfortablere Haltemöglichkeit durch einen Fahrbahnhalt vorgesehen. So wird zeitgleich verhindert, dass die Buchten durch Eltern beparkt werden und Fahrzeuge riskante Überholmanöver wagen, da sowohl Schulbusse als auch eine Mittelinsel auf der Fahrbahn das Überholen generell erschweren. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde dies aus Sicht aller Beteiligter des Vor-Ort-Termins befürwortet. Die vorhandenen Busbuchten sollen künftig als Fahrbahnverschwenkung genutzt werden, damit Platz für eine großzügige Querungsinsel mit einem FGÜ bleibt. Die Abmessungen der Querung mit 6,00 m statt 4,00 m Breite und 4,50 m statt 2,50 m Tiefe bewegen sich deutlich über den Standards und werden so den Schülerströmen mehr als gerecht. Die Busse halten in beiden Fahrtrichtungen hinter dem FGÜ auf der Fahrbahn. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht überwiegen die Belange des Fußverkehrs die des motorisierten Verkehrs. Kurze Wartezeiten für den Durchgangsverkehr sind aus Sicht der Verwaltung deshalb vertretbar. Drucksache 215/2022 Seite 3 Am Ende der östlichen Busbucht (Richtung Kreisverkehr Schwarzwaldstraße) soll bspw. eine Pflanzinsel das Halten vor dem Schulbus verhindern. Gleichzeitig soll eine Elternhaltestelle im Schulumfeld eingerichtet werden. Die Stadt orientiert sich dabei an einer Empfehlung des ADAC, da die Kinder so ein besseres Gespür für das Verkehrsgeschehen bekommen und sich vor dem Unterricht bewegen. Ziel ist hauptsächlich, das Verkehrsaufkommen vor Schulen zu reduzieren und so die Verkehrssicherheit effektiv zu verbessern. Um die Akzeptanz der Elternhalte zu steigern, sollen sämtliche Querungsstellen gesichert werden. Nur wenn Schulwege und ergänzende Angebote sicher sind, werden diese auch genutzt. Es ist vorgesehen, auf den Parkplätzen im Bereich der Ortenauhalle im Mauerweg fünf Stellplätze von 7 bis 13 Uhr mit einem eingeschränkten Haltverbot zu versehen und diese als Elternhalt auszuweisen. In der übrigen Zeit können die Stellplätze uneingeschränkt genutzt werden. Um die Problematik nicht weiter auf die Schulgelände zu verlagern, ist die Einrichtung einer Schranke vorgesehen. Die schmale Zufahrt wird aktuell von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und dem motorisierten Verkehr gleichermaßen genutzt, was regelmäßig zu Konfliktpotenzial führt. Auch Appelle durch die Schulen an die Eltern führen leider nicht zur notwendigen Einsicht, weshalb die Schranke aus Sicht der Schulen und der Verwaltung unumgänglich ist für eine nachhaltige Verbesserung der Gesamtsituation. Zielsetzung: Ziel ist es, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen. Die Umsetzung einer einzelnen Maßnahme aus dem erarbeiteten Konzept ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da sich die Problematik sonst ausschließlich verlagert. Kinder und Jugendliche sind für die Entwicklung ihrer selbstständigen Mobilität im Straßenverkehr auf die eigenständige Bewältigung der Schulwege angewiesen. Mit dem vorliegenden Konzept werden die Rahmenbedingungen hierfür geschaffen. Maßnahmen: Das erarbeitete Maßnahmenpakt besteht aus der Anordnung eines FGÜ mit der Errichtung einer großzügigen Querungshilfe inkl. Beleuchtung, die Umnutzung der Busbuchten als Fahrbahn und somit die Verlegung der Haltestellen auf diese, die teilweise/temporäre Sperrung mehrerer Stellplätze für einen Elternhalt und den Bau einer Schranke als Ersatz des bestehenden Tores bei der Zufahrt zu den Schulen zur Vermeidung einer Problemverlagerung. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Alternativ bestünde die Möglichkeit, die zu Fuß Gehenden verkehrssicher mit einer Ampelanlage oder Brücke über die Fahrbahn zu führen. Die zu erwartenden Kosten stehen allerdings in keiner Relation, die o. g. Variante stellt eine vergleichsweise kostengünstige Lösung mit einem deutlichen Verbesserungspotenzial dar. Drucksache 215/2022 Seite 4 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Kosten für die Querungssicherung betragen etwa 34.000 EUR und werden durch die Kostenstelle 54105000 „Straßen, Wege, Plätze, Gemeindestraße“ getragen. Eine mögliche Zuwendung des Landes nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Bereich Rad- und Fußverkehr wird geprüft. Die Schranke kostet schätzungsweise 10.000 EUR. Hierfür stehen Haushaltsmittel unter der Kostenstelle I21100010704 zur Verfügung. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Plan Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.