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Beschlussvorlage (Abbau der defekten Fußgängerlichtsignalanlage in der Kaiserstraße Höhe Stadtpark)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Gresbach

Drucksache Nr.: 196/2022
Az.: 60/605 Lau/Gr

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
Amt 61

Beratungsfolge

302

602

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.09.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Stadtseniorenbeirat

vorberatend

nichtöffentlich

beschließend

öffentlich

05.10.2022

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 13.10.2022
ten

Betreff:
Abbau der defekten Fußgängerlichtsignalanlage in der Kaiserstraße Höhe Stadtpark

Beschlussvorschlag:
Die defekte Fußgängersignalanlage in der Kaiserstraße Höhe Stadtpark wird abgebaut. Auf
eine kostenintensive Reparatur wird auch vor dem Hintergrund weiterer, absehbarer Erneuerungsmaßnahmen verzichtet.

Zusammenfassende Begründung:
Auf Grund eines technischen Defektes am Steuergerät und des Alters wird die bestehende
Fußgängerlichtsignalanlage in der Kaiserstraße Höhe Stadtpark abgebaut. Sie wird als entbehrlich angesehen, die Aufrechterhaltung einer Querungssicherung an dieser Stelle ist
aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht mehr zwingend erforderlich. Alternative Querungsstellen/-hilfen befinden sich in der näheren Umgebung.

Drucksache 196/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Am 03. Juni 2022 ging die bestehende Fußgängerlichtsignalanlage in der Kaiserstraße-Höhe Stadtpark
(Ausgang Drehkreuz) auf Grund eines Ameisenbefalles des Steuergerätes und der Steuerplatine außer
Betrieb. Die Ameisen erzeugten auf der Steuerplatine Kurzschlüsse, welche zu einer irreparablen Zerstörung der Steuerplatine führten. Ein Ersatz für die ca. 25 Jahre alte Steuerplatine gibt es nicht. Für
die Wiederinbetriebnahme der Signalanlage wäre in einem ersten Schritt die Erneuerung des Steuergerätes in Höhe von ca. 8.700,- Euro erforderlich. Auf Grund des hohen Alters der Gesamtanlage (1978)
wäre in den nächsten Jahren eine Erneuerung weiterer Komponenten (Mast, Taster, Signalgeber,
Schaltschrank, Verkabelung) sowie bauliche Maßnahmen im Gehwegbereich erforderlich. Zudem ist
der südliche Gehweg als Warte-/Aufstellbereich sehr schmal.
Die Rampe vom Ausgang aus dem Stadtpark zur Lichtsignalanlage weist eine hohe Neigung (zu steil)
und ist somit nicht barrierefrei. Ein barrierefreier Umbau mit einer Neigung <= 6 % ist wegen den
Zwangsanschlusshöhen nicht umsetzbar.

Maßnahmen:
Die bestehende, defekte Fußgängerlichtsignalanlage wird abgebaut. Die Gehwegabsenkung auf der
Nordseite bleibt bestehen, da es sich um eine Feuerwehrzufahrt zum Stadtpark handelt. Die Bordsteine
im Bereich des südlichen Gehwegs werden durch Hochborde ausgetauscht.
Alternative sichere Querungsstellen sind auf Höhe der Jammstraße (Entfernung ca. 167 m) und im
Bereich der Parkplatzzufahrt zum Parktheater und Stadtpark (Entfernung ca. 240 m) vorhanden.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Anstelle der Fußgängerlichtsignalanlage wurden drei alternative Querungshilfen untersucht, die jedoch
nicht realisierbar sind.
1. Barrierefreie Mittelinsel  ist beim vorhandenen Straßenquerschnitt nicht regelkonform barrierefrei umsetzbar
2. Mittelinsel  wird aufgrund der Unterschreitung der Regelmaße und der fehlenden Barrierefreiheit sowie des Entfalls der Parkmöglichkeiten zur Gewährleistung der Sicht ausgeschlossen
3. Fahrbahnverengung mit Gehwegnase  wird zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses nicht
empfohlen

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Drucksache 196/2022

Seite 3

☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Die Finanzierung der Rückbaukosten der Lichtsignalanlage erfolgt unter dem Sachkonto 42120000
(Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) und der KST 54105000 (Gemeindestraßen).

Tilman Petters

Udo Lau

Anlage(n):
Anlage 1_Lageplan Fu-LSA Kaiserstraße
Anlage 2_ Foto Fu-LSA Kaiserstraße
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.