Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ zur Errichtung einer Hundespielwiese)
16. Januar 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Sottru Drucksache Nr.: 220/2022 Az.: 60/602 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 101 / 20 / 30 / ZS02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 09.11.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Umweltausschuss vorberatend nichtöffentlich 1 Ja-Stimme 08.12.2022 14 NeinStimmen 1 Enthaltung Haupt- und Personalausschuss 16.01.2023 beschließend öffentlich Betreff: Antrag der Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ zur Errichtung einer Hundespielwiese Beschlussvorschlag: Antrag der Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ vom 10.06.2022 Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer Hundespielwiese. Zusammenfassende Begründung: siehe Antrag der Fraktion „Linke Liste & Tierschutzpartei“ vom 10.06.2022 in der Anlage Drucksache 220/2022 Seite 2 Sachdarstellung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 ff. 2026 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 75.000 0 75.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag 5.000 Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Stellungnahme der Verwaltung: Die Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ hat mit Schreiben vom 10.06.2022 einen Antrag zur Errichtung einer Hundespielwiese gestellt. Darin bemängelt die Fraktion, dass Hundehalter mit ihren Tieren in Lahr keine ausreichenden Möglichkeiten haben das Tier frei, ohne Leine, laufen zu lassen. Hierfür soll eine Fläche mit angemessener Abgrenzung und integriertem Hundeklo erbaut werden. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.07.2022 eingebracht und in den Umweltausschuss und den Haupt- und Personalausschuss verwiesen. Da es sich um einen Antrag einer Gemeinderatsfraktion handelt, über den der Gemeinderat zu entscheiden hat, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Drucksache 220/2022 Seite 3 Bereits im Jahr 2019 hat sich die Verwaltung mit der Vorlage 230/2019 ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt. Unter anderem wurde der Status quo dargestellt, sowie Restriktionen / Möglichkeiten aufgezeigt, die es derzeit gibt einen Hund frei laufen zu lassen. Mit dem Lahrer Tierheim wurden seinerzeit die Erfordernisse an eine Hundespielwiese erörtert, woraus sich letztlich Investitionen von ca. 75.000 € für eine entsprechende Einrichtung ergaben. Diese Investitionssumme sowie entsprechende Folgekosten stehen für die Verwaltung nicht im Verhältnis zur Akzeptanz und zum öffentlichen Nutzen einer Hundewiese. Des Weiteren stehen Mittel in dieser Höhe nicht in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 zur Verfügung. In Folge der Diskussion zum neuerlichen Antrag der Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ hat das Fachamt die Städte Karlsruhe und Rastatt kontaktiert, welche beide Hundespielwiesen unterhalten. Karlsruhe: Es gibt mehrere Hundespielwiesen in weniger frequentierten Grünanlagen, die lediglich durch eine Beschilderung ausgewiesen sind. Bei einem Standort gab es massive Beschwerden über Hundegebell. Diese Anlage wurde verlegt und wegen der Nähe stark frequentierter Rad- u. Verkehrswege mit einem einfachen ca. 1,20 m hohen Zaun eingezäunt. Dieser Zaun wurde mittlerweile durch eine massivere Variante erneuert. Die Größe der Anlagen beträgt um die 2.000 - 3.000 qm. Rastatt Es gibt mehrere Hundewiesen die jeweils nur durch Schilder gekennzeichnet sind. Auch liegen diese abseits der stark frequentierten öffentlichen Anlagen. Deren Größe beträgt zwischen 2.000 – 3.000 qm. Auch in Lahr bietet sich auf den nicht als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen deklarierten Flächen bereits heute die Möglichkeit einen Hund frei laufen zu lassen, sofern dieser in Begleitung einer Person ist, die per Zuruf auf das Tier einwirken kann. Solche Flächen finden sich z.B. im Elendsgarten, oder im Rückhaltebecken in Kuhbach. Im Hinblick auf den aktuellen Antrag gilt es für eine Entscheidung noch folgende Punkte in Betracht zu ziehen: • • • • Bereits heute gibt es, stadtnah gelegen, viele Möglichkeiten einen Hund laufen zu lassen. Die Forderung, dass der Halter per Zuruf auf das Tier einwirken kann, ist ebenso für die Nutzung einer Hundewiese erforderlich. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen wie eine Hundewiese herzustellen bzw. auszustatten ist. Die Erfahrungen in Karlsruhe zeigen allerdings, dass vor allem bei größeren Hunden eine feste Einzäunung unabdingbar ist. Auch auf einer Hundewiese obliegt die Beseitigung des Hundekots dem jeweiligen Halter. Eine wirksame Kontrolle durch städt. Mitarbeiter ist aber genauso schwierig wie im übrigen öffentlichen Bereich. Ehrenamtliches Engagement ist hier nicht zu erwarten. Sobald eine Einzäunung gewünscht wird, ist dies mit erheblichen Kosten verbunden, und macht eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, die im Außenbereich ohne entsprechendes Bauplanungsrecht gar nicht erteilt werden könne. Drucksache 220/2022 • • • • • Seite 4 Bei der Wahl der Lage ist auf nachbarschaftliche Empfindsamkeiten wegen Hundegebell zu achten, d.h. der Standort sollte möglichst abseits von Wohnbebauung liegen. Nähe zu stark frequentierten Anlagen oder Verkehrswegen sollte bei uneingezäunten Anlagen aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Sobald die Stadt eine Fläche gezielt ausweist, eröffnet sie damit einen „Verkehr“ und gerät in eine Verkehrssicherungspflicht, aus der sich bei Schadensfällen (z.B. Großer Hund beißt kleinen Hund) Haftungsrisiken ergeben könnten. Eine einzelne Hundewiese an einem bestimmten Standort in Lahr ist angesichts der Erreichbarkeit wenig geeignet die Bedürfnisse aller Hundehalter in Lahr zu befriedigen. Es wird zusätzlicher Verkehr erzeugt, wenn z.B. Hundehalter aus Reichenbach nach Lahr fahren und Ihr Tier für eine Stunde laufen lassen. Die Verwaltung sieht die Einrichtung einer Hundewiese als freiwillige Aufgabe. Eine Ausstattung wie durch Fachleute empfohlen, sieht die Verwaltung nicht im Verhältnis zum öffentlichen Nutzen. Die naturräumliche Lage der Stadt Lahr bietet verantwortungsvollen Hundehaltern bereits heute vielfältige Möglichkeiten einen Hund frei laufen zu lassen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, auf die Einrichtung eines hierfür eigens abgegrenzten Areals wie im Antrag der Fraktion „Linke Liste & Tierschutzpartei“ formuliert, zu verzichten. Tilman Petters Richard Sottru Anlage(n): Antrag LLL&TP 2022 vom 10.06.2022 Beschlussvorlage zur Drucksache Nr. 230/2019 Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.