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Beschlussvorlage (Entsiegelung und Begrünung im Fahrbahnteiler B 415 (Überplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Sottru

Drucksache Nr.: 275/2022
Az.: 60/602

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

16.01.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Entsiegelung und Begrünung im Fahrbahnteiler B 415
(Überplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022)

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der
Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Auszahlungen in Höhe
von 70.000 € für die Entsiegelung und Begrünung des Fahrbahnteilers an der B415. Die
Deckung erfolgt durch Einsparungen bei Finanzposition 55105000 (Grün- u. Parkanlagen
- Allgemein).

Zusammenfassende Begründung:
Die Erneuerung der Pflanzung im Fahrbahnteiler der B 415 in der Stadtdurchfahrt wurde im
Haushaltsplan 2022 mit 10.000 Euro veranschlagt. Aufgrund der Erweiterung der Maßnahme mit Entsiegelung weiterer Flächen ist der Umfang der Maßnahme auf insgesamt
80.000 Euro gestiegen. Der Mehrbedarf von 70.000 Euro gilt es überplanmäßig zu decken

Drucksache 275/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Fahrbahnteiler der B 415 im Stadtgebiet ist teilweise versiegelt, teilweise mit Lavendel in einer
Schotterfläche bepflanzt. Die Versiegelung und Schotterfläche widersprechen dem städtischen Bestreben nach mehr Grün im Stadtgebiet. Die Lavendelpflanzung ist nicht mehr ansehnlich und wäre zu
erneuern.
Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen auch weitere bisher noch versiegelte Flächen zu öffnen, den
Schotter zu entfernen und im Fahrbahnteiler weitere Baumpflanzungen vorzunehmen. Die verbleibenden Flächen werden humusiert und als Wiese angesät.
Die damals kalkulierten Mittel i.H.v. 10.000 Euro für die Maßnahme wurden für den Haushalt 2022
angemeldet und vom Gemeinderat auch in den Haushalt aufgenommen. Der nunmehr erforderliche
Gesamtbetrag von 80.000 Euro ist auf den deutlich erweiterten Umfang der Entsiegelungs- und Pflanzmaßnahmen zurückzuführen. Aufgrund der Lage der Arbeiten innerhalb der viel befahrenen Straße
gestalten sich die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrslenkung innerhalb der Baustelle ebenfalls
deutlich umfangreicher als angenommen.
Um Pflanzzeiten berücksichtigen zu können ist die Ausführung der Arbeiten in der Vegetationsruhe
vorgesehen. Abschluss der Arbeiten wird im Februar 2023 sein.

Zielsetzung: Entsiegelung und mehr Grün in der Innenstadt.

Maßnahmen: Entsiegelung und Baumpflanzung

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR
80.000 €

80.000 €

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang
1.
2.

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 275/2022

Seite 3
SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Die Maßnahme zur Entsiegelung und Begrünung von Verkehrsräumen (hier: Fahrbahnteiler B415)
wurde für den Haushaltsplan 2022 mit 10.000 Euro im Finanzhaushalt auf dem Investitionsauftrag
I55100030008 veranschlagt. Der nun erforderliche Gesamtbetrag beläuft sich auf 80.000 Euro.
Der Mehrbedarf in Höhe von 70.000 Euro gilt es als überplanmäßige Planabweichung zu bewilligen.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei Finanzposition 55105000 (Grün- u. Parkanlagen - Allgemein).
Es wird darum gebeten dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Richard Sottru
Abteilungsleitung

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.