Beschlussvorlage (Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Stadtteil Sulz - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (2. Sitzung)
27. Februar 2023
27. Februar 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Seidler Drucksache Nr.: 270/2022 Az.: - 0729/Sei An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen ZS02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 11.01.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Sulz 26.01.2023 vorberatend öffentlich Einstimmig Technischer Ausschuss 08.02.2023 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 27.02.2023 beschließend öffentlich Betreff: Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Stadtteil Sulz - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Stadtteil Sulz, wird in beigefügter Fassung vom 30.11.2022 als Satzung beschlossen. Zusammenfassende Begründung: Die Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, in Sulz, werden aufgehoben, da sie nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Künftige Bauvorhaben sind gemäß § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen, d.h. sie müssen sich insbesondere in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Drucksache 270/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. September 2022 dem geänderten Entwurf zur Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Stadtteil Sulz, zugestimmt und den Beschluss zur zweiten Offenlage gefasst (Drucksache Nr. 182/2022). Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 11. Oktober 2022 bis einschließlich 11. November 2022 statt. Der Bebauungsplan WEILERFELD II gilt seit dem 22. Dezember 1967. Eine 1. Änderung des Bebauungsplans (in den Akten als Ergänzung bezeichnet) ist seit dem 16. Mai 1970 rechtsverbindlich. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne erteilt. Außerdem ist das Gebiet heute nahezu vollständig bebaut. Damit sind die Bebauungspläne nicht mehr erforderlich, künftige Vorhaben können besser nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden. Daher wird das Aufhebungsverfahren durchgeführt. Aus der Bürgerschaft sowie von den 48 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Anregungen oder Hinweise abgegeben. Dementsprechend gibt es keine Abwägungstabellen. Damit kann die Offenlage abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Mit dessen öffentlicher Bekanntmachung wird die Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, rechtsverbindlich. Die Verwaltung bittet darum, dem Beschlussvorschlag zum Abschluss des Aufhebungsverfahrens zuzustimmen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen. Tilman Petters Sabine Fink Anlage(n): - Zeichnerischer Teil - Begründung - Aufhebungssatzung - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.