Beschlussvorlage (Amphibienleiteinrichtung an der Straße zum Langenhard in Sulz)
29. März 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Sottru Drucksache Nr.: 111/2022 Az.: 60/602 Sottru An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Umweltausschuss 28.03.2023 vorberatend nichtöffentlich Technischer Ausschuss 29.03.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Amphibienleiteinrichtung an der Straße zum Langenhard in Sulz Beschlussvorschlag: Obwohl sich die Individuenzahlen im Wanderbereich zwischen Naturbad und Langenhard klimabedingt erheblich verringert haben soll die Leiteinrichtung und deren Betreuung auch für 2023 beibehalten werden. Zusammenfassende Begründung: Seit 2015 betreibt die Stadt Lahr an der Straße zum Langenhard in Sulz eine Amphibienleiteinrichtung. Es handelt sich um eine Naturschutzmaßnahme, die mit Ehrenamtlichen geleistet wird. Drucksache 111/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation: Seit dem Umbau des Schwimmbads in Sulz in ein Naturbad hat sich dort eine Amphibienpopulation eingestellt. Im Jahr 2014 wurden erstmals besonders viele überfahrene Amphibien an der Straße zum Langenhard festgestellt. Ursache hierfür ist, dass Erdkröten, Grasfrösche, Molche und (im Bach laichende) Feuersalamander ihren Hauptlebensraum außerhalb der Laichzeit im nördlich angrenzenden Waldgebiet am Sulzberg haben und nur zur Laichzeit zum Gewässer des Naturbades wandern. Da die Straße in der Unterhaltungslast und Verantwortung der Stadt Lahr liegt, wurde von der Abt. Öffentliches Grün und Umwelt erstmals 2015 im Januar ein mobiler Leitzaun aufgestellt und die ehrenamtliche Betreuung für die Wanderungszeit zwischen Februar und Mai organisiert. Auf einer Zaunlänge von ca. 500 m beiderseits der Straße sind im Abstand von ca. 40 – 50 Meter auf beiden Seiten jeweils 13 bis 15 Eimer eingegraben, die täglich morgens auf gefangene Tiere kontrolliert werden. Diese werden dann auf der anderen Straßenseite wieder ausgesetzt. Die gleiche Arbeit erfolgt auch für die Rückwanderung der Tiere nach dem Ablaichen zurück in den Wald als Sommerlebensraum. Bedingt durch die vermehrten, langanhaltenden, Trockenperioden sind die Individuenzahlen am Amphibienzaun in Sulz zwischen 2015 und 2022 von ehemals 2683 gezählten Erdkröten 2017 auf 223 Erdkröten 2022 zurückgegangen (siehe Anlage 2 – Dokumentation der Jahresergebnisse). Dies lässt nun nicht zwangsläufig auf den Rückgang der Population im Naturbad selbst schließen. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, dass die Tiere außerhalb der Laichzeit in andere Waldgebiete am Nordhang des Uhlsbergs oder im Sulzbachtal abgewandert sind, da seit dem Verkehrssicherungshieb an der Straße in den Jahren 2019 und 2020 die Lebensbedingungen am südexponierten Hang des Sulzbergs für die Tiere äußerst ungünstig sind. Auch besteht die Möglichkeit, dass sich andere Tiere zum Ablaichen mehr nach Norden zum Hohbergsee hin orientiert haben. Trotzdem gibt es auch aus dem Naturbad selbst die Rückmeldung, dass die Bestände deutlich zurückgegangen sind. Aufwand Seit 2021 wird der Zaun – so wie für diese Art des Zaunmaterials vorgesehen – vom BGL zu jeder Saison auf und abgebaut. Ein übers ganze Jahr stehende Zaun erschwert für den BGL die Mahd des Straßenrands, außerdem stellt er ganzjährig ein aus Naturschutzsicht bedenkliches Wanderungshindernis für alle Tiere dar. Die jährlichen Kosten des BGL betragen ca. 17.000,- € für den Auf- und Abbau. Zusätzlich ist ca. alle 3 Jahre ein Teil-Austausch des Zauns erforderlich für einen Betrag in Höhe von jeweils ca. 3000 Euro. Die Kosten werden auf der Kostenstelle 5540 5000 Biotoppflege des Ergebnishaushalts verbucht. Der hauptamtliche Zeitaufwand zur Koordination der ehrenamtlichen Helfer lag im Jahr 2022 bei ca. 52 Stunden im Zeitraum zwischen Januar und Mai. Die Ehrenamtlichen Helfer geleisteten Stunden zur täglichen Kontrolle nach Schätzung jährlich ca. 120 bis 160 Stunden. Die Suche nach ehrenamtlichen Helfern ist heutzutage nicht gerade einfach. Die NABU-Ortsgruppe Lahr ist bereits mit der (mit deutlich geringerem Aufwand verbundenen) Betreuung der Amphibienwanderung rund um das vereinseigene Laichgewässer am Hohbergsee mehr als ausgelastet und hat keine weiteren Kapazitäten frei. Auch wenn in den vergangenen Jahren noch jeweils ausreichend Helfer gewonnen werden konnten ist für die Zukunft mit einer abnehmenden Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement zu rechnen. Hier sollte mit einer in Aussicht gestellten Aufwandsentschädigung gegengesteuert werden. Handlungsnotwendigkeit Drucksache 111/2022 Seite 3 Aus den mit Gesprächen mit dem Biologen geht hervor, dass die Amphibienpopulation im Naturbad aufgrund der Sicherheit des Laichgewässers auch ohne eine Querungshilfe an der Langenhardstraße weiterbestehen würde. Aus dem allgemeinen Naturschutzverständnis heraus, ist es aber geboten durch entsprechende Maßnahmen die Zahl der überfahrenen Tiere an der Straße weitmöglichst zu minimieren. Maßnahmen: • • • jährlicher Auf- und Abbau eines mobilen Leitzauns mit Fangeimern durch den BGL. tägliche Eimerkontrolle in den Morgen- und Abendstunden der Wanderzeit durch ehrenamtliche Helfer Koordination und Dokumentation der Arbeiten und der ehrenamtlichen Helfer durch hauptamtlichen Mitarbeitenden der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt. Alternativ geprüfte Maßnahmen: • • • Straßensperrung – dies wurde nach Prüfung von der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung abgelehnt, da die erforderliche Umleitung über Lahr zu weiträumig wäre Amphibientunnels – Für eine straßenquerende Untertunnelung wurden Kosten von ca. 40.000 € ermittelt und für die Haushaltsberatungen angemeldet. Anlage eines Ersatz- bzw. ergänzenden Laichgewässers nördlich der Straße – hier konnte im umliegenden Bereich kein geeigneter Standort gefunden werden, der die Anforderungen an die Senkenlage, Wasserzuführung und Wasserhaltung erfüllen konnte Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 111/2022 Seite 4 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ca. 20.000 Euro Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten Tilman Petters ☐Nein Richard Sottru Anlage(n): Anlage 1 Dokumentation Jahresergebnisse 2015-2022 Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.