Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) -Schülerbeförderung)
27. März 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 501 Sachbearbeitung: Kammerer Drucksache Nr.: 31/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 27.03.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) -Schülerbeförderung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen für die „Budgeteinheit Schülerbeförderung 2022“ in Höhe von rund € 58.000,-. Die Deckung der Planabweichung erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 36205005 Jugendsozialarbeit an Schulen – Sachkonto 34880000. Zusammenfassende Begründung: In Folge eines erhöhten Bedarfs an Beförderungsfahrten waren die vorhandenen Haushaltsmittel 2022 nicht ausreichend. Außerdem sind erhebliche Preissteigerungen bei den Beförderungsunternehmen festzustellen und die Einnahmen Dez. 2022 vom LRA Ortenaukreis werden erst im April überwiesen (Abrechnung 15.04.2023). Drucksache 31/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Für Fahrten im inneren Schulbetrieb (Fahrten zum Sportunterricht, Hallenbad, Terrassenbad, Schülerbeförderung Hugsweier – Johann-Peter-Hebel-Schule) standen im Jahr 2022 insgesamt 70.000,Euro zur Verfügung. Zusätzlich musste außerplanmäßig eine Schülerlinie in Folge der teilweisen Auslagerung der Luisenschule in das Gebäude der Theodor-Heuss-Schule eingerichtet werden. Ab Januar 2022 haben die Umbauarbeiten bei der Luisenschule und beim Hort an der Luisenschule – Industriehof 12 begonnen. Fertigstellung war für die Sommerferien 2022 terminiert. Dieser Termin konnte nicht eingehalten werden. Somit musste die Linie über das gesamte Haushaltsjahr 2022 in Anspruch genommen werden. Da die Auslagerung Ende 2021 kurzfristig erfolgte, konnten zum damaligen Zeitpunkt keine planmäßigen Haushaltsmittel für zusätzliche Fahrten mehr veranschlagt werden. Stattdessen wurden aus 2021 sämtliche Restmittel übertragen, um das zu erwartenden Defizit aufzufangen. Die Abrechnung Dezember 2022 der Schülerbeförderung (private Schülerbeförderung Gutenbergschule, Schulkindergarten, Grundschulförderklasse…) wird immer am erst am 15.04. mit dem LRA Ortenaukreis abgerechnet. Das LRA Ortenaukreis erstattet uns einen Betrag in Höhe von 17.297,41 Euro (Sachkonto: 44570000). Ein Teil des Mittelmehrbedarfs resultiert auch aus den erheblichen Preissteigerungen seitens des Beförderungsunternehmens. Insgesamt wurde die Kostenstelle um rund 58.000,- Euro überschritten. Die Deckung der Planabweichung erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 36205005 Jugendsozialarbeit an Schulen – Sachkonto 34880000. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Anlage(n): Anlage 0 Harry Ott Abteilungsleiter Senja Dewes Amtsleitung Drucksache 31/2023 Seite 3 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.