Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (5. Sitzung)
24. April 2023
24. April 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungss. Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 62/2023 Az.: StSt FW/BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 24.04.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2022 für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 61.000,00. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 10.000,00 €, durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605045 „Brandsicherheitswache“ in Höhe von 20.000,00 € sowie durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605010 „Zentrale Atemschutzwerkstatt“ in Höhe von 31.000,00 €. Zusammenfassende Begründung: Durch erhöhte Aufwendungen im Bereich der ehrenamtlichen Entschädigung aufgrund steigender Feuerwehreinsätzen, durch den in der zentralen Atemschutzwerkstatt sowie durch altersbedingte Schaden an einem Flurförderfahrzeug kam es zu Mehraufwendungen in Hohe von 61.000,00 €. Ein Ausgleich der Planabweichung ist zwingend notwendig. Eine Deckung soll hierbei aus Mehrerträgen der betroffenen Kostenstelle geschehen. Drucksache 62/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Das im Haushaltsplan 2022 veranschlagte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief sich auf 631.950,00 €. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2022 ist die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) 61.000,00 € überschritten. Im Haushaltsjahr 2022 kam es aufgrund der Vielzahl von Feuerwehreinsätzen zu erhöhten Aufwendungen für ehrenamtliche uns sonstige Tätigkeiten . Darüber hinaus waren aufgrund der hohen Auslastung im Bereich der zentralen Atemschutzwerkstatt Mehrausgaben notwendig. Hinzukam, dass im Haushaltsjahr 2022 das Flurförderfahrzeug der Stabsstelle Fw/Bs aufgrund eines Schadens ersetzt werden musste. Es erfolgte eine entsprechende ÜPL in Höhe von 29.200€. Da zu diesem Zeitpunkt keine ensprechenden Mehrerträge gegenüberstanden mussten die Summe zu diesem Zeitpunkt über Minderaufwendungen im Bereich der Kleiderkammer sowie der zentralen Schlauchwerkstatt gedeckt werden. Diese Mittel fehlen nach Buchungsschluss allerdings wieder in der Budgeteinheit. Auch im Bereich des allgemeinen Brandschutzes waren außerplanmäßige Aufwendungen notwendig, da die Beschaffung und Aktualisierung der Gefahrgutdatenbank Hommel durch das Landratsamt in Form zweier Buchbände eingestellt wurde. Es zeigte sich jedoch auch im Haushaltsjahr 2022 erneut, dass aufgrund der hohen Auslastung der Fahrzeuge zunehmend Verschleißschäden auftreten. So entstanden allein bei zwei Mannschaftstransportwagen aufgrund von Fahrzeugschäden Kosten von ~10.200 € bei einem Gesamtansatz der Fahrzeuge von 4.000€. Nicht zuletzt trieben auch die anhaltenden hohen Kraftstoffpreise die Aufwendungen des Fahrzeugpools nach oben. Eine Auswertung der Kraftstoffverbräuche ergab, dass pro Jahr ~18.000l Krafstoff durch die Stabsstelle Fw/Bs getankt werden. Durch die hohen Kraftstoffpreise entstanden zeitweise Mehrkosten von etwa 0,63 €/l Diesel im Vergleich zum Vorjahr. Nun gilt es die überplanmäßigen Aufwendungen auf der Budgeteinheit BE_Feuerschutz/BVS zu decken. Dies soll durch Mehrerträge auf den eigenen Kostenstellen geschehen. Zielsetzung: Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 auf der Budgeteinheit „Feuerschutz/BS“. Maßnahmen: Für die Deckung werden Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“, der Kostenstelle 12605045 „Brandsicherheitswache“, und der Kostenstelle 12605010 „Zentrale Atemschutzwerkstatt“. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Bewilligung von Planabweichungen ist gesetzliche Vorgabe. Drucksache 62/2023 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Begründung: Für die Deckung werden Mehrerträge der KST12605050 “Erstattung FW-Einsätze“, der KST12605045 “Brandsicherheitswache“ sowie Mehrerträge der KST12605010 „Atemschutzwerkstatt“ vorgeschlagen. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. i.V. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Thomas Happersberger Leiter der Stabsstelle Anlage(n): Beschlussvorlage Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.