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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungss.
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 62/2023
Az.: StSt FW/BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

24.04.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022)
-Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2022 für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 61.000,00.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605050
„Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 10.000,00 €, durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605045 „Brandsicherheitswache“ in Höhe von 20.000,00 € sowie durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605010 „Zentrale Atemschutzwerkstatt“ in Höhe von 31.000,00 €.

Zusammenfassende Begründung:
Durch erhöhte Aufwendungen im Bereich der ehrenamtlichen Entschädigung aufgrund steigender Feuerwehreinsätzen, durch den in der zentralen Atemschutzwerkstatt sowie
durch altersbedingte Schaden an einem Flurförderfahrzeug kam es zu Mehraufwendungen in
Hohe von 61.000,00 €. Ein Ausgleich der Planabweichung ist zwingend notwendig. Eine
Deckung soll hierbei aus Mehrerträgen der betroffenen Kostenstelle geschehen.

Drucksache 62/2023

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Das im Haushaltsplan 2022 veranschlagte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief
sich auf 631.950,00 €. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2022 ist die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) 61.000,00 € überschritten.
Im Haushaltsjahr 2022 kam es aufgrund der Vielzahl von Feuerwehreinsätzen zu erhöhten Aufwendungen
für ehrenamtliche uns sonstige Tätigkeiten . Darüber hinaus waren aufgrund der hohen Auslastung im
Bereich der zentralen Atemschutzwerkstatt Mehrausgaben notwendig.
Hinzukam, dass im Haushaltsjahr 2022 das Flurförderfahrzeug der Stabsstelle Fw/Bs aufgrund eines
Schadens ersetzt werden musste. Es erfolgte eine entsprechende ÜPL in Höhe von 29.200€. Da zu
diesem Zeitpunkt keine ensprechenden Mehrerträge gegenüberstanden mussten die Summe zu diesem
Zeitpunkt über Minderaufwendungen im Bereich der Kleiderkammer sowie der zentralen
Schlauchwerkstatt gedeckt werden. Diese Mittel fehlen nach Buchungsschluss allerdings wieder in der
Budgeteinheit.
Auch im Bereich des allgemeinen Brandschutzes waren außerplanmäßige Aufwendungen notwendig, da
die Beschaffung und Aktualisierung der Gefahrgutdatenbank Hommel durch das Landratsamt in Form
zweier Buchbände eingestellt wurde.
Es zeigte sich jedoch auch im Haushaltsjahr 2022 erneut, dass aufgrund der hohen Auslastung der
Fahrzeuge
zunehmend
Verschleißschäden
auftreten.
So
entstanden
allein
bei
zwei
Mannschaftstransportwagen aufgrund von Fahrzeugschäden Kosten von ~10.200 € bei einem
Gesamtansatz der Fahrzeuge von 4.000€.
Nicht zuletzt trieben auch die anhaltenden hohen Kraftstoffpreise die Aufwendungen des Fahrzeugpools
nach oben. Eine Auswertung der Kraftstoffverbräuche ergab, dass pro Jahr ~18.000l Krafstoff durch die
Stabsstelle Fw/Bs getankt werden. Durch die hohen Kraftstoffpreise entstanden zeitweise Mehrkosten von
etwa 0,63 €/l Diesel im Vergleich zum Vorjahr.
Nun gilt es die überplanmäßigen Aufwendungen auf der Budgeteinheit BE_Feuerschutz/BVS zu decken.
Dies soll durch Mehrerträge auf den eigenen Kostenstellen geschehen.
Zielsetzung:
Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 auf der Budgeteinheit „Feuerschutz/BS“.
Maßnahmen:
Für die Deckung werden Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“,
der Kostenstelle 12605045 „Brandsicherheitswache“, und der Kostenstelle 12605010 „Zentrale Atemschutzwerkstatt“.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Bewilligung von Planabweichungen ist gesetzliche Vorgabe.

Drucksache 62/2023

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Begründung:
Für die Deckung werden Mehrerträge der KST12605050 “Erstattung FW-Einsätze“, der KST12605045
“Brandsicherheitswache“ sowie Mehrerträge der KST12605010 „Atemschutzwerkstatt“ vorgeschlagen.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

i.V. Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Thomas Happersberger
Leiter der Stabsstelle

Anlage(n):
Beschlussvorlage
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.