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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im Haushaltsjahr 2022.)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 138/2023
Az.: 62/622/Br

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / BGL

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

beschließend

öffentlich

03.07.2023

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im
Haushaltsjahr 2022.

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gem. §84 Gemeindeordnung (GemO) für das
Haushaltsjahr 2022 für die Budgeteinheit „Stadtwald“ überplanmäßige Aufwendungen in
Höhe von 98.000,- € (aufgerundet).
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle
11335000 „Grundstücksmanagement“ i.V.m. der Kostenart 34112000 „Erbbauzinsen“ mit
39.400,- € und Minderaufwendungen bei der Kostenstellen 56105000 „Altlasten“ bei der
Kostenart 42710000 „besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ mit 52.000,€ und bei der Kostenart 44290000 „Aufwand für Inanspruchnahme von Rechten und
Diensten“ mit 6.600,- €.

Zusammenfassende Begründung:
Die entstandenen Mehraufwendungen ergeben sich großteils aus der vermehrten Inanspruchnahme von Dienstleitern bei der Holzernte und Kulturenpflege, da zum Teil eigenes
Personal ausgefallen war.

Drucksache 138/2023

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Bereich des Stadtwaldes gab es im vergangenen Jahr vermehrt krankheitsbedingte Ausfälle für den
Bereich der Holzernte, Kulturenpflege und Durchforstung. Mit einer verstärkten Inanspruchnahme von
Drittanbietern mussten diese Ausfälle kompensiert werden, was zu entsprechenden Mehraufwendungen geführt hat. Ebenso ist festzustellen, dass das Heranrücken der Siedlungsränder an den Wald
einen nicht unerheblichen Mehraufwand in der Holzernte und vor allem in der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht bewirkt. Hier müssen mit großem Personal -und Materialeinsatz aufwändige
Pflege- und Sicherungsarbeiten durchgeführt werden. Die klimatische Belastung der Bäume spielt hier
über die gesamte Waldfläche der Stadt Lahr ebenfalls eine Rolle. Immer wieder müssen einzelne
Bäume gesondert gepflegt, behandelt zurückgeschnitten oder sogar entfernt werden. Diese Arbeiten
sind sehr zeit - und damit kostenintensiv. Der vermehrte Wunsch der Bevölkerung, der sich nach der
Corona-Pandemie weiter etabliert hat, nach Freizeitaufenthalt im Wald bedingt ebenfalls, dass die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers verstärkt und in größerem Umfang beachtet werden
muss.

Zielsetzung:
Der Stadtwald muss insbesondere für die Herausforderungen der Klimakrise resilienter aufgebaut werden. Dies wird auch in der mittelfristigen Zukunft einen dauerhaften Mehrbedarf hervorrufen. Mit möglichst viel Naturverjüngungsmaßnahmen einheimischer Baumarten unter maßvoller Beimischung einzelner Fremdbaumarten, die eine große Klimastabilität versprechen, soll den negativen Auswirkungen
auf den Stadtwald begegnet werden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

2022

2023

2024
in EUR

2025

2026 ff.

Drucksache 138/2023

Seite 3
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Die Mehraufwendungen fallen einmalig im Jahr 2022 an, da die Personalentwicklung bei der Haushaltsplanung nicht absehbar war. Ab dem Jahr 2023 soll verstärkt eigenes, junges Personal ausgebildet
werden.

Tilman Petters

Ralph Brucker

Anlage(n):
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.