Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im Haushaltsjahr 2022.)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (7. Sitzung)
3. Juli 2023
3. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Brucker Drucksache Nr.: 138/2023 Az.: 62/622/Br An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 / BGL Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss beschließend öffentlich 03.07.2023 Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im Haushaltsjahr 2022. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gem. §84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr 2022 für die Budgeteinheit „Stadtwald“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 98.000,- € (aufgerundet). Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 11335000 „Grundstücksmanagement“ i.V.m. der Kostenart 34112000 „Erbbauzinsen“ mit 39.400,- € und Minderaufwendungen bei der Kostenstellen 56105000 „Altlasten“ bei der Kostenart 42710000 „besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ mit 52.000,€ und bei der Kostenart 44290000 „Aufwand für Inanspruchnahme von Rechten und Diensten“ mit 6.600,- €. Zusammenfassende Begründung: Die entstandenen Mehraufwendungen ergeben sich großteils aus der vermehrten Inanspruchnahme von Dienstleitern bei der Holzernte und Kulturenpflege, da zum Teil eigenes Personal ausgefallen war. Drucksache 138/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Bereich des Stadtwaldes gab es im vergangenen Jahr vermehrt krankheitsbedingte Ausfälle für den Bereich der Holzernte, Kulturenpflege und Durchforstung. Mit einer verstärkten Inanspruchnahme von Drittanbietern mussten diese Ausfälle kompensiert werden, was zu entsprechenden Mehraufwendungen geführt hat. Ebenso ist festzustellen, dass das Heranrücken der Siedlungsränder an den Wald einen nicht unerheblichen Mehraufwand in der Holzernte und vor allem in der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht bewirkt. Hier müssen mit großem Personal -und Materialeinsatz aufwändige Pflege- und Sicherungsarbeiten durchgeführt werden. Die klimatische Belastung der Bäume spielt hier über die gesamte Waldfläche der Stadt Lahr ebenfalls eine Rolle. Immer wieder müssen einzelne Bäume gesondert gepflegt, behandelt zurückgeschnitten oder sogar entfernt werden. Diese Arbeiten sind sehr zeit - und damit kostenintensiv. Der vermehrte Wunsch der Bevölkerung, der sich nach der Corona-Pandemie weiter etabliert hat, nach Freizeitaufenthalt im Wald bedingt ebenfalls, dass die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers verstärkt und in größerem Umfang beachtet werden muss. Zielsetzung: Der Stadtwald muss insbesondere für die Herausforderungen der Klimakrise resilienter aufgebaut werden. Dies wird auch in der mittelfristigen Zukunft einen dauerhaften Mehrbedarf hervorrufen. Mit möglichst viel Naturverjüngungsmaßnahmen einheimischer Baumarten unter maßvoller Beimischung einzelner Fremdbaumarten, die eine große Klimastabilität versprechen, soll den negativen Auswirkungen auf den Stadtwald begegnet werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2022 2023 2024 in EUR 2025 2026 ff. Drucksache 138/2023 Seite 3 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Mehraufwendungen fallen einmalig im Jahr 2022 an, da die Personalentwicklung bei der Haushaltsplanung nicht absehbar war. Ab dem Jahr 2023 soll verstärkt eigenes, junges Personal ausgebildet werden. Tilman Petters Ralph Brucker Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.