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Beschlussvorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in den Stadtteilen - Umsetzungsstufe 1 (2023))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 191/2022
Az.: - 0692/MS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201 / 202 / 603 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 31.08.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Sulz

22.09.2022

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Kuhbach

11.10.2022

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

12.10.2022

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Langenwinkel

18.10.2022

vorberatend

öffentlich

Keine Abstimmung

Gemeinderat

24.10.2022

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Beirat für die Belange von

22.03.2023

beschließend

öffentlich

Menschen mit Behinderung

Betreff:
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in den Stadtteilen
- Umsetzungsstufe 1 (2023)

Beschlussvorschlag:
Im Jahr 2023 werden die Bushaltestellen Langenwinkel Rathaus (beidseitig) und Sulz Kirche (beidseitig) barrierefrei umgebaut. Die Bushaltestelle Sulz Kirche (Richtung Kippenheim) erhält zudem eine Buswartehalle. Die Bushaltestelle Kuhbach West (Richtung Lahr)
wird um ein Blindenleitsystem ergänzt und ebenfalls mit einer Buswartehalle ausgestattet.

Zusammenfassende Begründung:
Mit dem sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen kommt die Stadt Lahr den
Forderungen aus dem Personenbeförderungsgesetz nach, eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu schaffen. So soll das ÖPNV-Angebot allen Menschen in größtmöglichem
Umfang zugänglich gemacht werden. Die im Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Lahr
definierten Ziele werden mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen ebenfalls vollumfänglich verfolgt.

Drucksache 191/2022

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der öffentliche Personennahverkehr ist eine wichtige Säule in der Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge soll in Fragen der Mobilität jedem die Möglichkeit geben, sich eigenständig zu bewegen. Ein
barrierefrei nutzbarer ÖPNV ist ein wichtiger Baustein, insbesondere temporär oder dauerhaft mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Deshalb fordert der Bund die Kommunen mit dem Personenbeförderungsgesetz auf, eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen, d.h. barrierefreie Fahrzeuge und barrierefreie Haltestellen(ausstattung).
Die Stadt Lahr baut ihre Bushaltestellen im Rahmen der finanziellen und personellen Leistbarkeit sukzessive barrierefrei um. Bis zum Ende des Jahres 2022 werden 50 Bushaltestellen barrierefrei sein,
d.h. mit einem Busbordstein für einen niveaugleichen Ein-/Ausstieg und einem Blindenleitsystem ausgestattet sein. In den vergangenen Jahren wurde der Schwerpunkt auf die ÖPNV-Hauptachsen gelegt
bzw. der Bushaltestellenumbau im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. Im Zeitraum 2023-2025 sollen die Stadtteile berücksichtigt werden. Im vergangenen Jahr wurden die Ortvorsteher deshalb gebeten, in Absprache mit dem jeweiligen Ortschaftsrat eine Priorisierung der barrierefrei umzubauenden Bushaltestellen vorzunehmen. Eine Ausnahme bildet Reichenbach. Dort wurden
im Rahmen der Sanierung der B 415 bereits alle Bushaltestellen barrierefrei umgebaut.

Zielsetzung:
Durch den sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen soll das ÖPNV-Angebot in Lahr in
größtmöglichem Umfang für alle Menschen zugänglich gemacht werden, egal ob jemand auf einen
Rollator oder Rollstuhl angewiesen ist, einen Kinderwagen oder Gepäck mit sich führt oder durch eine
temporäre oder dauerhafte körperliche Beeinträchtigung einen niveaugleichen Einstieg in den Bus benötigt.
Ein barrierefreier und komfortabel nutzbarer ÖPNV trägt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bei – ein Ziel, das die Stadt Lahr im Verkehrsentwicklungsplan definiert hat. Gemäß
dem beschlossenen Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ soll der ÖPNV-Anteil bei der
Wahl des Verkehrsmittels bis 2030 von 6 % (2019) auf 11 % gesteigert werden. Der MIV-Anteil (MIV
als Fahrer) soll im gleichen Zeitraum von 50 % auf 30 % gesenkt werden.

Maßnahmen:
Unter Berücksichtigung der personellen und finanzielle Ressourcen wurden für das Jahr 2023 folgende
Bushaltestellen für einen barrierefreien Umbau ausgewählt:
•
•
•
•

Langenwinkel Rathaus, Richtung Kippenheimweiler; Begründung: Lahrer Werkstätten
Langenwinkel Rathaus, Richtung Lahr; Begründung: Lahrer Werkstätten
Sulz Kirche, Richtung Kippenheim (Verlegung vor Winkelstraße 2 und Ausstattung mit Buswartehalle); Begründung: Halt momentan zwischen zwei Grundstückszufahrten
Sulz Kirche, Richtung Lahr; Begründung: wirtschaftlich in Bezug auf die Baustelleneinrichtung
bei einem beidseitigen Umbau

Bei allen vier Bushaltestellen hält der Bus bereits am Fahrbahnrand und nicht in einer Busbucht. Dieses
Prinzip (Buskap) wird beibehalten.

Drucksache 191/2022

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Als fünfte Bushaltestelle wurde Kuhbach West (Richtung Lahr) ausgewählt, die bereits mit einem Hochbord ausgestattet ist und lediglich um ein Blindenleitsystem ergänzt werden muss. Die bestehende
Busbucht bleibt. Eine Buswartehalle wird ergänzt.
Für 2024 und 2025 verbleiben die Stadtteile Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach (restl. Haltestellen) und Mietersheim. Aufgrund der enormen Preissteigerungen in den letzten Monaten und der nicht
absehbaren, weiteren Entwicklung wird noch keine Zuordnung getroffen bzw. Reihenfolge festgelegt.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024
in EUR

4x Barrierefreier Umbau (Kern-HH):
160.000 (brutto)
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung

1x Buswartehalle (Kern-HH):
35.000 (brutto)
1x Blindenleitsystem (Kern-HH):
5.000 (brutto)

0

1x Buswartehalle (Wi.-Pl.):
29.500 (netto)
4x Barrierefreier Umbau (Kern-HH):
59.500 + 17.850 (für Planung) = 77.350
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

1x Buswartehalle (Kern-HH):
10.710 + 3.213 (für Planung) = 13.923

0

1x Buswartehalle (Wi.-Pl.):
6.000 + 1.800 (für Planung) = 7.800
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

-229.500

+99.100 (aufgerundet)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 191/2022

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Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Kosten:
Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen ist ein Betrag in Höhe von EUR 200.000 im Haushalt
angemeldet worden. Die Aufnahme in den Haushalt 2023 wird im Rahmen der Priorisierung im Oktober
festgelegt.
Eine Kostenschätzung ist zum aktuellen Zeitpunkt nur schwer möglich. Anhaltspunkte bieten lediglich
die Kostenschätzung für die zuletzt umgebauten Bushaltestellen und das damalige Ausschreibungsergebnis. Das günstigste Angebot lag dabei ca. 33 % unter der Kostenschätzung, die Angebote der weiteren Bieter lagen aber ungefähr auf dem Niveau der Kostenschätzung.
Aufgrund der Preissteigerungen in den letzten Monaten werden für dieses Vorhaben EUR 40.000
(brutto) pro Bushaltestelle angesetzt, bei vier umzubauenden Bushaltestellen somit EUR 160.000. Für
die Buswartehalle in Kuhbach werden EUR 35.000 (brutto) angesetzt. Da die Bushaltestelle Kuhbach
West ausschließlich von der Linie 106 bedient wird, die nicht dem Stadtverkehr Lahr (Lahrbus) zuzuordnen ist, sondern im Auftrag des Ortenaukreises fährt, sind die Ausgaben für die Buswartehalle im
Kernhaushalt abzubilden. Die verbleibenden EUR 5.000 sind für den nachträglichen Einbau des Blindenleitsystems bei der Bushaltestelle Kuhbach West (Richtung Lahr) vorgesehen.
Die Ausgaben für die Buswartehalle in Sulz in Höhe von rd. EUR 29.500 (netto) sind hingegen über den
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr abzuwickeln. Für den Wirtschaftsplan 2023 sind
Mittel in entsprechender Höhe angemeldet worden.
Förderung:
Das Land Baden-Württemberg fördert den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen und die Ausstattung mit Buswartehallen. Die maximal mögliche Zuwendung für den barrierefreien Umbau einer Bushaltestelle am Fahrbahnrand beträgt EUR 12.500 (netto). Für eine Buswartehalle kommen EUR 6.000
bzw. EUR 9.000 (netto) bei einer Bedienung mit Gelenkbussen hinzu. Neben der Zuwendung für bauliche Maßnahmen wird eine Planungskostenpauschale in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt, in diesem Jahr sind es sogar 15 %.
Bei der Bushaltestelle Kuhbach West (Richtung Lahr) ist aufgrund des vorhandenen Busbords lediglich
mit einer Zuwendung für die Buswartehalle zu rechnen.
Eine Anmeldung zur Programmaufnahme erfolgt fristgerecht zum 31.10.2022. Mit einer Bestätigung,
die zur eigentlichen Beantragung der Zuwendung berechtigt, ist im März/April 2023 zu rechnen, mit
einem Zuwendungsbescheid dann erfahrungsgemäß im dritten Quartal 2023.

Tilman Petters
Anlage(n):
- Anlage 0

Stefan Löhr

Drucksache 191/2022

Seite 5

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.