Beschlussvorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in den Stadtteilen - Umsetzungsstufe 1 (2023))
24. Oktober 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 191/2022 Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 202 / 603 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 31.08.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Sulz 22.09.2022 vorberatend öffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Kuhbach 11.10.2022 vorberatend öffentlich Einstimmig Technischer Ausschuss 12.10.2022 vorberatend öffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Langenwinkel 18.10.2022 vorberatend öffentlich Keine Abstimmung Gemeinderat 24.10.2022 beschließend öffentlich Einstimmig Beirat für die Belange von 22.03.2023 beschließend öffentlich Menschen mit Behinderung Betreff: Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in den Stadtteilen - Umsetzungsstufe 1 (2023) Beschlussvorschlag: Im Jahr 2023 werden die Bushaltestellen Langenwinkel Rathaus (beidseitig) und Sulz Kirche (beidseitig) barrierefrei umgebaut. Die Bushaltestelle Sulz Kirche (Richtung Kippenheim) erhält zudem eine Buswartehalle. Die Bushaltestelle Kuhbach West (Richtung Lahr) wird um ein Blindenleitsystem ergänzt und ebenfalls mit einer Buswartehalle ausgestattet. Zusammenfassende Begründung: Mit dem sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen kommt die Stadt Lahr den Forderungen aus dem Personenbeförderungsgesetz nach, eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu schaffen. So soll das ÖPNV-Angebot allen Menschen in größtmöglichem Umfang zugänglich gemacht werden. Die im Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Lahr definierten Ziele werden mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen ebenfalls vollumfänglich verfolgt. Drucksache 191/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der öffentliche Personennahverkehr ist eine wichtige Säule in der Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge soll in Fragen der Mobilität jedem die Möglichkeit geben, sich eigenständig zu bewegen. Ein barrierefrei nutzbarer ÖPNV ist ein wichtiger Baustein, insbesondere temporär oder dauerhaft mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Deshalb fordert der Bund die Kommunen mit dem Personenbeförderungsgesetz auf, eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen, d.h. barrierefreie Fahrzeuge und barrierefreie Haltestellen(ausstattung). Die Stadt Lahr baut ihre Bushaltestellen im Rahmen der finanziellen und personellen Leistbarkeit sukzessive barrierefrei um. Bis zum Ende des Jahres 2022 werden 50 Bushaltestellen barrierefrei sein, d.h. mit einem Busbordstein für einen niveaugleichen Ein-/Ausstieg und einem Blindenleitsystem ausgestattet sein. In den vergangenen Jahren wurde der Schwerpunkt auf die ÖPNV-Hauptachsen gelegt bzw. der Bushaltestellenumbau im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. Im Zeitraum 2023-2025 sollen die Stadtteile berücksichtigt werden. Im vergangenen Jahr wurden die Ortvorsteher deshalb gebeten, in Absprache mit dem jeweiligen Ortschaftsrat eine Priorisierung der barrierefrei umzubauenden Bushaltestellen vorzunehmen. Eine Ausnahme bildet Reichenbach. Dort wurden im Rahmen der Sanierung der B 415 bereits alle Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Zielsetzung: Durch den sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen soll das ÖPNV-Angebot in Lahr in größtmöglichem Umfang für alle Menschen zugänglich gemacht werden, egal ob jemand auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen ist, einen Kinderwagen oder Gepäck mit sich führt oder durch eine temporäre oder dauerhafte körperliche Beeinträchtigung einen niveaugleichen Einstieg in den Bus benötigt. Ein barrierefreier und komfortabel nutzbarer ÖPNV trägt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bei – ein Ziel, das die Stadt Lahr im Verkehrsentwicklungsplan definiert hat. Gemäß dem beschlossenen Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ soll der ÖPNV-Anteil bei der Wahl des Verkehrsmittels bis 2030 von 6 % (2019) auf 11 % gesteigert werden. Der MIV-Anteil (MIV als Fahrer) soll im gleichen Zeitraum von 50 % auf 30 % gesenkt werden. Maßnahmen: Unter Berücksichtigung der personellen und finanzielle Ressourcen wurden für das Jahr 2023 folgende Bushaltestellen für einen barrierefreien Umbau ausgewählt: • • • • Langenwinkel Rathaus, Richtung Kippenheimweiler; Begründung: Lahrer Werkstätten Langenwinkel Rathaus, Richtung Lahr; Begründung: Lahrer Werkstätten Sulz Kirche, Richtung Kippenheim (Verlegung vor Winkelstraße 2 und Ausstattung mit Buswartehalle); Begründung: Halt momentan zwischen zwei Grundstückszufahrten Sulz Kirche, Richtung Lahr; Begründung: wirtschaftlich in Bezug auf die Baustelleneinrichtung bei einem beidseitigen Umbau Bei allen vier Bushaltestellen hält der Bus bereits am Fahrbahnrand und nicht in einer Busbucht. Dieses Prinzip (Buskap) wird beibehalten. Drucksache 191/2022 Seite 3 Als fünfte Bushaltestelle wurde Kuhbach West (Richtung Lahr) ausgewählt, die bereits mit einem Hochbord ausgestattet ist und lediglich um ein Blindenleitsystem ergänzt werden muss. Die bestehende Busbucht bleibt. Eine Buswartehalle wird ergänzt. Für 2024 und 2025 verbleiben die Stadtteile Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach (restl. Haltestellen) und Mietersheim. Aufgrund der enormen Preissteigerungen in den letzten Monaten und der nicht absehbaren, weiteren Entwicklung wird noch keine Zuordnung getroffen bzw. Reihenfolge festgelegt. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 in EUR 4x Barrierefreier Umbau (Kern-HH): 160.000 (brutto) Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung 1x Buswartehalle (Kern-HH): 35.000 (brutto) 1x Blindenleitsystem (Kern-HH): 5.000 (brutto) 0 1x Buswartehalle (Wi.-Pl.): 29.500 (netto) 4x Barrierefreier Umbau (Kern-HH): 59.500 + 17.850 (für Planung) = 77.350 Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) 1x Buswartehalle (Kern-HH): 10.710 + 3.213 (für Planung) = 13.923 0 1x Buswartehalle (Wi.-Pl.): 6.000 + 1.800 (für Planung) = 7.800 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten -229.500 +99.100 (aufgerundet) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 191/2022 Seite 4 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Kosten: Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen ist ein Betrag in Höhe von EUR 200.000 im Haushalt angemeldet worden. Die Aufnahme in den Haushalt 2023 wird im Rahmen der Priorisierung im Oktober festgelegt. Eine Kostenschätzung ist zum aktuellen Zeitpunkt nur schwer möglich. Anhaltspunkte bieten lediglich die Kostenschätzung für die zuletzt umgebauten Bushaltestellen und das damalige Ausschreibungsergebnis. Das günstigste Angebot lag dabei ca. 33 % unter der Kostenschätzung, die Angebote der weiteren Bieter lagen aber ungefähr auf dem Niveau der Kostenschätzung. Aufgrund der Preissteigerungen in den letzten Monaten werden für dieses Vorhaben EUR 40.000 (brutto) pro Bushaltestelle angesetzt, bei vier umzubauenden Bushaltestellen somit EUR 160.000. Für die Buswartehalle in Kuhbach werden EUR 35.000 (brutto) angesetzt. Da die Bushaltestelle Kuhbach West ausschließlich von der Linie 106 bedient wird, die nicht dem Stadtverkehr Lahr (Lahrbus) zuzuordnen ist, sondern im Auftrag des Ortenaukreises fährt, sind die Ausgaben für die Buswartehalle im Kernhaushalt abzubilden. Die verbleibenden EUR 5.000 sind für den nachträglichen Einbau des Blindenleitsystems bei der Bushaltestelle Kuhbach West (Richtung Lahr) vorgesehen. Die Ausgaben für die Buswartehalle in Sulz in Höhe von rd. EUR 29.500 (netto) sind hingegen über den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr abzuwickeln. Für den Wirtschaftsplan 2023 sind Mittel in entsprechender Höhe angemeldet worden. Förderung: Das Land Baden-Württemberg fördert den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen und die Ausstattung mit Buswartehallen. Die maximal mögliche Zuwendung für den barrierefreien Umbau einer Bushaltestelle am Fahrbahnrand beträgt EUR 12.500 (netto). Für eine Buswartehalle kommen EUR 6.000 bzw. EUR 9.000 (netto) bei einer Bedienung mit Gelenkbussen hinzu. Neben der Zuwendung für bauliche Maßnahmen wird eine Planungskostenpauschale in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt, in diesem Jahr sind es sogar 15 %. Bei der Bushaltestelle Kuhbach West (Richtung Lahr) ist aufgrund des vorhandenen Busbords lediglich mit einer Zuwendung für die Buswartehalle zu rechnen. Eine Anmeldung zur Programmaufnahme erfolgt fristgerecht zum 31.10.2022. Mit einer Bestätigung, die zur eigentlichen Beantragung der Zuwendung berechtigt, ist im März/April 2023 zu rechnen, mit einem Zuwendungsbescheid dann erfahrungsgemäß im dritten Quartal 2023. Tilman Petters Anlage(n): - Anlage 0 Stefan Löhr Drucksache 191/2022 Seite 5 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.