Beschlussvorlage (Jahresbericht Fachstelle Wohnraumsicherung)
26. April 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Zimmermann Drucksache Nr.: 71/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 503 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Soziales, Schulen 26.04.2023 und Sport Beratung Kennung zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Betreff: Jahresbericht Fachstelle Wohnraumsicherung Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht der „Fachstelle Wohnraumsicherung“ wird zur Kenntnis genommen. Zusammenfassende Begründung: Die Arbeit der Fachstelle Wohnraumsicherung hat sich bewährt: In nahezu 100% konnte ein Wohnraumverlust vermieden werden. Somit konnten erhebliche Folgekosten für gewerbliche und private Vermieter oder die nicht kostendeckende Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft vermieden werden. Auf den beigefügten ausführlichen Jahresbericht wird verwiesen. Drucksache 71/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist seit dem 01.02.2022 in der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Fachstelle besetzt, die gezielt eingreift, wenn Obdachlosigkeit droht. Die Finanzierung des Projektes ist bislang auf zwei Jahre (bis zum 31.01.2024) befristet. Die derzeitigen Personalkosten in Höhe von ca. 60.800,- Euro pro Jahr werden in diesem Zeitraum je zu 1/3 von der Stadt Lahr, dem Landratsamt Ortenaukreis und von der Wohnbau Stadt Lahr GmbH getragen. Für die weitere (Teil-)Finanzierung laufen aktuell Gespräche mit dem Landratsamt Ortenaukreis. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH wird sich nicht weiter finanziell am Projekt beteiligen. Der als Anlage beigefügte Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeit im ersten Jahr. Zielsetzung: Die im Rahmen des Projektes eingerichtete Fachstelle Wohnraumsicherung soll langfristig bestehen bleiben, um die erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können. Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2024 wird die Entfristung der Personalstelle beantragt. Eine weitere Kostenbeteiligung durch den Ortenaukreis wird angestrebt. Maßnahmen: Bis zu einer Entscheidung über die Entfristung der Stelle wird die Arbeit der Fachstelle Wohnraumsicherung unverändert fortgeführt. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Begründung: Die Einrichtung der Fachstelle Wohnraumsicherung hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Der als Anlage beigefügte Jahresbericht gibt einen Überblick über die Bilanz des ersten Jahres. Guido Schöneboom Anlage(n): Jahresbericht Fachstelle Wohnraumsicherung Anlage 0 Hinweis: Lucia Vogt Drucksache 71/2023 Seite 3 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.