Informationsvorlage (Bericht zu den öffentlichen Grün- und Freiflächen Hier: Fortschreibung 2023 )
29. Juni 2023
Informationsvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Sottru Drucksache Nr.: 133/2023 Az.: 60/602 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Umweltausschuss zur Kenntnis öffentlich 29.06.2023 Betreff: Bericht zu den öffentlichen Grün- und Freiflächen Hier: Fortschreibung 2023 Mitteilung: Das Gremium nimmt die Vorlage zur Kenntnis Abstimmung Drucksache 133/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Auf Wunsch der Umweltausschusses informiert die Verwaltung seit 2020 jährlich zu den Bäumen in der Stadt. Die Verwaltung nimmt dies erneut zum Anlass diese Information nicht auf die Bäume zu begrenzen, sondern insgesamt sozusagen einen Statusbericht über das öffentliche Grün der Stadt zuliefern. Gleichzeitig soll diese Vorlage auch einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben der Fachabteilung geben. Zur besseren Lesbarkeit sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Vorlagetext um den nach wie vor in seinen Grundaussagen gültigen Text der Vorlage 96/2022 handelt. Die jeweiligen Aktualisierungen zu 2023 sind in blauer kursiver Schrift verfasst. Aufgabenspektrum der Fachabteilung • • • • • • • • • • • • • • Öffentliche Grün- und Parkanlagen / Verkehrsgrün Chrysanthema Stadtpark Stadtverschönerung (Wechselflor, Kübelpflanzen, Balkonpflanzen, Osterbeete) Freianlagen von städt. Gebäuden (Schulen, KiTa´s u.A.) Spielanlagen Sportanlagen Friedhöfe Stadtbäume Begleitung und Überwachung von sich aus dem Naturschutzgesetz ergebenden Auflagen bei Bauvorhaben. Biotopflächen und Ausgleichsflächen (gesonderte Vorlage zu den Aktivitäten des Natur- und Landschaftsschutzes und Artenschutzaktivitäten) Besondere Aufgaben wir Stadtgulden, Tierhaltung im Stadtpark, Wildtiermanagement in Park- u. Grünanlagen. Bürgerberatung, Beratung in der Bauleitplanung. Begleitung von Veranstaltungen in den städtischen Parkanlagen, Vermietungen und Gestattungen. Öffentliche Grün- und Parkanlagen Eine wesentliche Veränderung im Bestand der Grünflächen hat die Stadt durch den Hinzugewinn der ehemaligen LGS-Flächen erfahren. Mit einem Schlag sind hiermit rund 34 ha Grünfläche hinzugekommen. Das Grünflächenkataster weist derzeit einen Bestand von insgesamt etwa 206 ha aus. Erfasst sind 560 Anlagen mit 12.005 Einzelflächen (Rasen, Wege, Hecken etc.). Die Pflege dieser Flächen wird in einem Jahresauftrag mit einem Gesamtbudget von 4.370.000 € (4.213.000 € Vorjahr) an den BGL beauftragt. Lediglich für Ausgleichsflächen und Biotope werden die auf diese Arbeiten spezialisierten Firmen direkt beauftragt. Die Fachabteilung ist damit größter Auftraggeber für den BGL. Der Jahresauftrag beschreibt in umfassender Weise die jeweiligen Pflegeziele, Häufigkeiten einzelner Pflegearbeiten wie die besonderen Pflegeanforderungen einzelner Anlagen. Die Pflege der Anlagen beinhaltet auch die Aufwendungen für Sauberhaltung und Müllbeseitigung. Diese Kosten werden bisher nicht separat erfasst. Doch aus Erhebungen anderer Kommunen wird deutlich, dass hierfür bis zu 20% des Gesamtetats anzusetzen sind. Drucksache 133/2023 Seite 3 Der Flächenstandard begrenzt sich auf Gehölze (Sträucher, Bäume) und Krautflächen (Rasen, Wiese)Wechselflor mit pflegeintensiver Sommer- und Herbstpflanzung wurde im Laufe der Jahre reduziert auf eine Gesamtfläche von 1.461 qm (einschließlich Stadtpark und Stadtteile).Im Hinblick auf Gestalt, Ökologie, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nutzbarkeit wurden in den in den letzten Jahren bei Neugestaltung und sofern Mittel vorhanden, auch bei Bestandsanlagen Optimierungen vorgenommen. Dies sind z.B.: • • • • • • Geschlossene Beläge – gute Begehbarkeit, geringster Reinigungsaufwand. Standardisierte Ausstattung – Wiedererkennungswert von Anlage zu Anlage -geringere Wartungskosten. Topographie und Flächenzuschnitte – Gewährleistung einer maschinellen Bewirtschaftung, Verzicht auf techn. Entwässerungseinrichtungen Transparenz der Anlagen Reduzierter Einsatz von Formgehölzen – nur wo die Formgebung zur Gestaltungsidee gehört. Langgrasflächen/Blühwiesen – wo mit dem Nutzungsdruck vereinbar. Bei den hierzu grundsätzlich erfolgenden Abwägungen, wurde in den letzten Jahren einerseits ein deutlicher Wunsch nach einem höheren Ökologisierungsgrad deutlich, gleichzeitig ist aber auch eine immense zunehmender Nutzungsdruck in den Grün- und Parkanlagen festzustellen. Beides ist nur schwer zu vereinbaren, wenn die Flächenzuschnitte der Anlagen zu gering sind. Eine Wiesenfläche steht per se für die Freizeitnutzung nicht zur Verfügung, sie ist vielmehr – um ihren ökologischen Nutzen zu entfalten – vor jedem Zutritt zu schützen. 217 Hektar städtische Grünflächen 2023 Ausblick: • • • • Wo immer es der Nutzungsdruck, oder andere Rahmenbedingungen zulassen, wird eine Extensivierung der Nutzung (vgl. Blühwiese) angestrebt. Neuschaffung von Grünflächen und Grünverbindungen gem. Grünflächenleitplan Flächenbevorratung Blaues Band der Schutter • Uferweg MPG; Ufer Deko Gelände Drucksache 133/2023 • • • Seite 4 Bei Projekten der Bauleitplanung Sicherung ausreichender Grünflächen für die Niederschlagswasserrückhaltung. • Quartier Gartenhöfe Verbesserung der Niederschlagsresilienz vorhandener Anlagen • Wasserrückhaltung im Stadtpark Schaffung neuer Grünräume in der Innenstadt.(z.B. Hofbegrünung) • Innenhof Rathaus II Ergänzung 2023 Im Baugebiet Hosenmatten sind hochwertig Plätze und Grünanlagen mit gesamt 4.100 qm hinzugekommen. Noch ist bis 2024 die Pflege bei der Herstellungsfirma. Danach wird die Pflege dem BGL mit einem Aufwand von ca. 25.000 € p.a. zufallen. Auf Wunsch der Öffentlichkeit wurden im Baugebiet an Quartiers- und Spielplatz auch Abfallbehälter installiert. „Resilienz“ gegenüber Folgen klimatischer Veränderungen ist neben „Nachhaltigkeit“ zu einem neuen Schlagwort und einer ernstzunehmenden Herausforderung unseres Handelns geworden. Der Freundeskreis Lahrer Stadtpark hat hierzu die Idee des Regenwasserneutralen Stadtparks implementiert. Die Niederschlagswässer der Gebäude werden nicht mehr wie üblich dem Kanal zugeführt sondern in die Grünflächen zur Versickerung abgeleitet. Weitere Maßnahmen sehen die Nutzung des Überlaufwassers aus dem Ententeich für die Baumbewässerung vor. Maßnahmen die auch an anderen öffentlichen Liegenschaften auch noch nachträglich durchführbar sind. Bei öffentlichen Neubauten wie der Kita Dreyspring ist vorgesehen das Dachwasser den Grünflächen zuzuführen. Ein deutlicher Flächenzuwachs ergab sich bei den Ausgleichsflächen durch Feuerwache West (4,2 ha) und Hosenmatten II (6,6 h). Damit hat sich die durch die Stadt zu betreuende Ausgleichsfläche verdoppelt und die Gesamtfläche von 206 auf 217 ha erhöht. Von den Grün- und Parkanlagen werden 123.000 qm am als insektenfreundlichen Wiesen gepflegt. Hier konnten insbesondere in Reichenbach 2022 an verschiedenen Stellen Flächen umgewandelt werden.neu angelegt werden. Die Stadt Lahr verfügt in den öffentlichen Grün- und Freianlagen (also ohne Biotope und Ausgleichsflächen) somit über 123.000 qm Wiesenflächen. Spielanlagen Für das spontane Spiel der Kleinkinder (Altersgruppe bis 3 Jahre) in hausnaher Umgebung hat lt. Landesbauordnung der Eigentümer bzw. Bauträger entsprechende Angebote zu schaffen. Für die folgenden Altersgruppen stellt die Kommune im Rahmen der Daseinsvorsorge Kinderspielangebote bereit. Diese sollen möglichst wohnortsnah und sicher erreichbar liegen. Derzeit unterhält die Stadt Lahr 37 Kinderspielplätze. Die verstärkten Investitionen der vergangenen Jahre in vorhandene Spielanlagen haben sich in der Qualität und Nutzbarkeit deutlich bemerkbar gemacht. (u.a. Spielplatz Bergstraße, Kleinfeldpark). Grundlage für die Verteilung der Anlagen im Stadtgebiet sind die Erhebungen aus dem Grünflächenleitplan von 2015. Demnach besteht gerade im Kernstadtbereich zwischen Arena und Martin-Lutherstraße noch Nachholbedarf. Spielplätze unterliegen in unserer sicherheitsorientierten Gesellschaft hohen Anforderungen. Dabei sind die deutschen Spielgerätehersteller weltmarktführend. Spielqualität und Sicherheit haben allerdings ihren Preis. Ungeachtet dessen bleibt die Nutzungsdauer der Geräte begrenzt, da Holz aus hap- Drucksache 133/2023 Seite 5 tischen Gründen unverzichtbar ist. D.h. in der Regel wäre ein Spielplatz nach 20 Jahren grundlegend zu erneuern. (Abschreibungstabelle GemHVO 10 Jahre). Bei annähernd 40 Spielplätzen der Stadt Lahr sollten jährlich wenigstens 2 Plätze grundsaniert werden. Mit den vorhandenen Mitteln sind wir davon weit entfernt. Die Ausschreibung der neuer Spielplatzausstattungen erfolgt nach einer funktionalen Beschreibung der erwarteten Spieleigenschaften. Die Erarbeitung dieser Kriterien erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbüro sowie je nach Objekt mit Schule, KiTa, OV oder Nachbarschaft. In der Ausschreibung und Auswertung erfordert dies zwar deutlich mehr Arbeit als früher, führt aber auch zu besseren Ergebnissen und einem aus Bietersicht transparenten Vergabeverfahren.Die vom Seniorenbeirat ins Leben gerufene Spielplatzpatenschaft soll zu einer breiteren Identifikation der Quartiersbewohner mit „ihrem“ Spielplatz führen. Die bisherige Resonanz war trotz guter Pressearbeit eher verhalten. Ausblick: • • • • Neuanlagen gem. Grünflächenleitplan Möglichst Einbettung in größere Grünanlagen Öffnung der Schulhöfe für das Kinderspiel Etat für Regelerneuerungen. Ergänzung 2023 Im Baugebiet Hosenmatten ist ein neuer Spielplatz entstanden. Noch ist bis 2024 die Pflege bei der Herstellungsfirma. Danach wird die Pflege dem BGL mit einem Aufwand von ca. 5.000 € p.a. zufallen. Die vorgesehene Öffnung der Schulhöfe für den öffentlichen Spielbetrieb ist aufgrund vielfältiger Einwendungen der jeweiligen Nachbarschaften nicht zustande gekommen. Auf eine vom Seniorenbeirat gestartete Initiative konnten Spielplatzpaten für den Spielplatz im Kleinfeld Süd, Leopoldstrasse und Artellerieweg gewonnen werden. Diese fungieren als Ansprechpartner vor Ort. Sportanlagen Derzeit gibt es in Lahr 8 (vormals 10) Fußballvereine, den Hockeyclub und 5 (vormals 6) Tennisclubs, die auf großflächigen Anlagen Vereinssport betreiben. Mit Dammenmühle und Klostermatte verfügt die Stadt über zwei Sportstätten mit leichtathletischen Anlagen. Seit den Planungen zur LGS strebt die Verwaltung eine Bündelung des Vereinssports an, mit dem Ziel Flächenressourcen besser zu nutzen und dadurch zu sparen, als auch mitgliederstärkere und damit leistungs- und zukunftsfähigere Vereine als Partner zu generieren. Die Zusammenführung von Spielvereinigung Lahr und Lahrer FV zum SC Lahr ist dafür das beste Beispiel. Leider fehlt hier nach wie vor die räumliche Einheit. Mit der vorgesehenen räumlichen Vereinigung der beiden großen Kernstadtvereine würden im Bereich Klostermatte Sportflächen für anderweitige Nutzungen frei. Entsprechend den bundesweiten Entwicklungen besteht eine immer größer werdende Nachfrage nach vereinsungebundenen Sportangeboten. Dies wird in Lahr deutlich vor allem an der Nutzung der Flächen im Bürgerpark. Multisportanlagen finden sich derzeit noch an der Friedrichschule, und Th.HeussSchule (DFB Minifeld). Neben der Ausstattung größerer Neubaugebiete (Gartenhöfe) mit diesem Angebot, sieht das Fachamt im Bürgerpark weiteren Bedarf. Dort könnten weitere Kleinspielfelder zu einer Entspannung des Nutzungsdrucks auf die vereinsgebundenen Flächen sorgen und die Attraktivität der Anlagen weiter steigern. Drucksache 133/2023 Seite 6 Ausblick: • • • • Dammenmühle Fusion HC Lahr mit TC – Erneuerung HCL Platz Erweiterung von Vereinsungebundenen Sportangeboten (Multisportfelder, Minifussballfelder). Konzentration der Vereinssports durch Fusion und Modernisierung. Verbesserung der Erschließung (Dammenmühle) Ergänzung 2023 Die größte Herausforderung für die kommenden Jahre wird die Fortentwicklung des Sportzentrums Dammenmühle sein. Mit der Verlagerung des TGB und dem Beschluss zur Sportkita wurde der Weg bereitet für die dringend erforderliche Erneuerung des abgängigen Hockeyplatzes, der Vereinsfusion mit dem TC und der weiteren Verbesserungen für das Fussballangebot des SC. Um den Nutzungsdruck der Freizeitzeitsportler und Jugend auf die Vereinsanlagen zu entspannen schlägt das Fachamt die Anlage weiterer Kleinspielfelder im Bürgerpark vor. (s.o.) Friedhöfe Das operative Geschäft der Friedhofsverwaltung (Durchführung von Bestattungen, Abrechnung etc.) wurde im Jahr 2020 an den BGL als Dienstleister zugeordnet. In der Abteilung Öffentliches Grün ist die gestalterische Bearbeitung, sowie Bedarfs- und Belegungsplanung der Friedhofsflächen verblieben. Friedhöfe sind die dynamischsten öffentlichen Freiräume. Hier werden laufend neue Gräber belegt und nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungsfrist wieder zurückgegeben. Der Wandel in der Bestattungskultur (mehr Urnen- statt Erdbestattung; pflegearme Grabformen) wirkt sich auf das Erscheinungsbild des Friedhofs aus. Strukturelle Veränderungen benötigen hier einen langen Atem. Vielerorts sind bis heute nicht alle Gräber maschinell bedienbar. Umso wichtiger sind daher Gesamtkonzepte, die bestehende Gräber berücksichtigen und gleichzeitig die Weichen für eine Neuordnung von Grabfeldern stellen. Neben dem Friedhof an der Stiftkirche und Alt-Langenwinkel werden 9 aktive Friedhöfe betreut. Der zunehmende Wunsch nach – kostengünstigen – alternativen Bestattungsformen hat zu einem immer breiter gefächertem Angebot geführt. Der damit verbundene Bedarf an vorzuhaltenden Flächen erlaubt nicht überall das gleiche umfassende Angebot. Gleichzeitig sind stellen Friedhöfe wichtige Grünstrukturen im Siedlungsraum dar, der ökologischen Funktionen zu fördern sind. Ausblick: • • • • • Erweiterung Friedhof Kuhbach und Neu Strukturierung der Bestandsflächen Neue Bestattungskonzepte Fortschreibung der Friedhofs- und Gebührensatzung Maßnahmen zur Pflegevereinfachung und Strukturierung am Bergfriedhof Vorplatz Bergfriedhof mit Parkplatzsituation im Zuge der Wohnbebauung dort. Stadtbäume Das Baumkataster weist derzeit einen Bestand von 14.996 (Vorjahr 15.305) Bäumen aus. Vorrangige Baumart ist nach wie vor der Ahorn. Ahorn bietet mit seinen verschiedensten Unterarten ein sehr breites Spektrum an Bäumen, die für die unterschiedlichsten Anwendungen in der Stadt geeignet sind. Mehr und mehr Bedeutung erlangen aber auch bei uns bisher wenig bekannte Arten aus anderen Drucksache 133/2023 Seite 7 Klimaregionen. Hier hat sich gezeigt, dass man sich bei dem Ziel ein klimatisch wirksames und resilientes Stadtgrün zu etablieren, keinesfalls nur auf „einheimische“ Gehölze verlassen kann. Der Stadtraum ist für Bäume generell ein schwieriger Standort. Abgase, Versiegelung, Leitungen, Wassermangel und nun auch die klimatischen Veränderungen lassen es immer schwieriger werden, den richtigen Baum zu finden, der möglichst auch noch in 20 bis 30 Jahren eine gute Figur macht und die ihm angedachten Wohlfahrtswirkungen entfaltet. Die Baumkontrolle für 2022 weist zur Gewährung der Verkehrssicherheit 227 Bäume zur Fällung aus. Davon wurden 142 vollzogen. Die überwiegende Zahl der zur Fällung vorgeschlagenen Bäume stellen mit 56% die Eschen dar. Das Eschentriebsterben ist eine seit 2007 bei uns nachgewiesene Pilzerkrankung an Eschen die zur Welke und zum Absterben der Krone führt. Vor allem in der Forstwirtschaft für das Eschentriebsterben zu großen – wirtschaftlichen- Schäden. Im öffentlichen Grün ist die Krankheit vor allem und dem Aspekt der Standsicherheit zu sehen. Durch Schnittmaßnahmen wird versucht dies zu gewährleisten und den Standort solange als möglich zu erhalten. Im Luftbild betrachtet ist Lahr eine im Grün gelegene und auch durchgrünte Stadt. Da scheint es zu nächst verwunderlich, dass bei Veranstaltungen wie der Innenstadtkonferenz der Wunsch nach mehr Grün und Bäumen in der Stadt mit an vorderster Stelle steht. Andererseits lässt dieser Wunsch nachvollziehbar deutlich werden, welche Bedeutung Grün/Bäume als Heilmittel für architektonische-, gesellschaftliche- und seelische- Mangelerscheinungen hat. Genau eben die Wohlfahrtswirkung für einen als lebenswert empfundenen öffentlichen Raum. Dies bringt die zuständigen Fachämter mitunter in Schwierigkeiten. Denn längst nicht überall, wo sich die Bürger nach Grün sehnen, ist dies realisierbar. Es fehlt meist ober- und vor allem unterirdisch (Wurzel-) Raum für einen Baum. In der Konkurrenz zwischen Parkplatz, Bauplatz oder Verkehrsweg, Feuerwehrflächen, rangiert der Baum dann immer noch an letzter Stelle. Auch rechtliche Einschränkungen wie das Nachbarrecht machen eine Pflanzung oft unmöglich. Und selbst nach erfolgreicher Pflanzung gilt es dann auch über die gesamte Lebenszeit des Baumes die Aufwendungen für die Pflege (Wässern, Kronenpflege, Laubbeseitigung etc.) durch entsprechendes Personal und Bereitstellung der Finanzmittel zu gewährleisten. Ausblick: • • • • • • • Weitere Baumpflanzung wenn ausreichender Wurzel- und Kronenraum eine habitusgerechte Entwicklung ermöglichen. Ausreichend große Flächen für Pflanzungen vorsehen. Keine Beschränkung des Artenspektrums auf nur „einheimische“ Bäume. Bei Neupflanzungen und auch im Bestand begleitende bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserangebotes für die Bäume. (Wasserführung von Oberflächen, Entsiegelung, Rigolen etc.) Gemischte Alleen für mehr Resilienz. Erhebung möglicher Neustandorte im Stadtgebiet und Darstellung in einer Übersichtkarte. Bisher vorzuschlagen: o Rathausplatz (Vervollständigung Baumkante Ostseite) o Schillerstraße oberer Teil o Lotzbeckstraße (vor Rathaus II bis ehem. Post) Temporäre Begrünung von Baulücken „Tiny Forest“ auf dem Gelände Stadtbahnhof (Vorhaltefläche Stadthalle) Ergänzung 2023: Drucksache 133/2023 Seite 8 Der zunehmende Verlust von Bäumen im öffentlichen Grün ist nicht nur eine Lahrer Angelegenheit. Auch in fast allen anderen Städten waren in den vergangenen Jahren regelmäßig mehr Bäume abgängig als nachgepflanzt werden konnten. Als eine wesentliche Ursache wird hier der Mangel an für die Bäume verfügbarem Wasser gesehen. So hat sich der Bestand 2023 in Lahr trotz Nachpflanzungen erneut auf jetzt 14.996 Bäume verringert. Für Herbst / Winter 2023 hat das Fachamt eine Pflanzaktion in größerem Umfang vorgesehen bei der mehr als 200 Bäume gepflanzt werden sollen. Da in der Innenstadt derzeit keine geeigneten Baumstandort generiert werden können, wurden mit der Aktion „Intermezzo“ 25 Bäume auf den Rathausplatz gebracht. Ebenso konnte die Bepflanzung des Fahrbahnteilers an der B415 erledigt werden. Bürgerschaftliches Engagement ist zwar stets willkommen, kann aber die wirklichen Bedürfnisse selbst bei neu gepflanzten Bäumen nicht decken: Ein neu gepflanzter Baum braucht mindestens 250 l Wasser in der Woche – das lässt sich mit der Gießkanne kaum bewältigen. Wald Über die städtischen Forste berichtet die Abteilung Liegenschaften, der dieser Arbeitsbereich zugeordnet ist regelmäßig über das Forsteinrichtungswerk. Der GR hatte das FEW am 19.10.2020 beschlossen. Laufzeit für die forstliche Planung ist 10 Jahre; d.h. von 2020 - 2029. Langfristige Entwicklung: Als Bannwald sind 88,4 ha klassifiziert. Ergänzung 2023 Eine neue Bedrängnis für den Wald stellen die immer näher an den Waldsaum heranrückenden Baugebiete dar. Um den geforderten 30 m Abstand einhalten zu können, wird dann meist eine Umwandlung in sogenannten Niederwald erforderlich, was letztlich einer Entnahme sämtlicher größere Waldbäume entspricht und nicht mehr als Wald wahrgenommen wird. Beispiele hierfür sind die Baugebiete Altenberg und ehem. AKAD. Im Bereich Hosenmatten und an verschiedenen anderen Stellen konnten allerdings auch Grundstücke definiert werden, die eine künftige Waldentwicklung in einem Umfang von ca. 10 ha ermöglichen. Fazit: Das hier beschriebene Aufgabenspektrum ist nicht abschließend. Es soll dennoch eine Vorstellung der vielfältigen Aufgaben des Fachamtes geben, das sich diesen Aufgaben neben der Abteilungslei-tung mit einem Stamm von derzeit 3 Mitarbeitern stellt. (Der Bereich Landschaftsplanung und Ökologie und Artenschutz wird aufgrund seiner Abgrenzbarkeit in einer eigenen Vorlage dargestellt werden). Eine Bemessung nach einem umgesetzten Finanzvolumen je Mitarbeiter kann hier nicht erfolgen. Da sehr viele Projekte gerade im Hinblick auf Ihre Öffentlichkeitswirksamkeit zu bearbeiten sind (Chrysan- Drucksache 133/2023 Seite 9 thema, Stadtgulden u.A.) besteht ein ungleich höherer Kommunikations- und Abstimmungsaufwand als beim reinen Haushaltsvollzug. Die Herausforderungen einer wachsenden Stadt treffen die öffentlichen Freiräume gleichermaßen wie alle anderen kommunalen Infrastrukturen. Hinzu kommen die berechtigten ökologischen und klimatischen Anforderung die heutzutage an das öffentliche Grün gestellt werden. Dabei wird immer wieder deutlich, dass noch vor finanziellen Handlungsspielräumen, vor allem eine langfristige Flächenbevorratung essentiell ist, um diese Herausforderungen so bewältigen zu können, dass eine lebenswerte, resiliente Stadtgestalt erhalten und fortentwickelt werden kann. Grün kann nur dort seine Wohlfahrtswirkung entfalten, wo es im Rahmen der Stadtentwicklung ganz frühzeitig mitgedacht wird, wo Ihm gegenüber anderen Interessen genügend Raum bereitgestellt und verteidigt wird. Ergänzung 2023: Die Vorgabe global 10% des Gesamtbudgets für die Pflege der städtischen Grün- und Freiflächen so kaum leistbar. Bei einem Sportplatz kann nicht beispielsweise jeder zehnte Schnitt ausgelassen werden. Eine Wiese kann nicht einfach um zehn Prozent weniger gemäht werden. Das Schutzziel gibt klare Termine und Häufigkeiten vor. Die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres und gerade dieses Jahrs, erlaubt alles andere als die Erwartung gleiche Leistung zu einem reduzierteren Preis zu bekommen. Auch der Mechanisierungsgrad der in der Grünpflege anfallenden Arbeiten ist ausgeschöpft. Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt (in Zahlen als auch in sozialer Zusammensetzung) zeigt schon heute einen immens wachsenden Druck auf die Nutzung öffentlicher Freiräume. In der Planung wird daher unabdingbar sein, vorhandene Parkanlagen diesem Druck durch Anpassungen in der Ausstattung und der Pflege entgegenzutreten. Bei der Neuanlage von Flächen gilt es großen zusammenhängenden Anlagen den Vorzug vor einer kleinteiligen Begrünung zu geben. Die zunehmende Konkurrenz um Flächen wird immer öfter erfordern, dass vorhandene Grünanlagen z.B. vor Befahren, Beparken oder sonstigen missbräuchlichen Nutzungen gesichert werden. Zielsetzung: Umfassende Information zum Status der öffentlichen Grünanlagen und Stadtbäume. Maßnahmen: Ausblick auf die Zielsetzungen der Arbeit der Fachabteilung Alternativ geprüfte Maßnahmen: Hier unmaßgeblich Tilman Petters Richard Sottru Drucksache 133/2023 Anlage(n): Anlage 0 Anlage(n): Anlage0 Seite 10